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Ware auf dem Schweizer Markt verkaufen und wieder zurück
Die vorübergehende Ausfuhr und vorübergehende Verwendung: Wichtige Instrumente zur Vermeidung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Tipps und Tricks zur Anwendung des richtigen Verfahrens wie dem internen Versandverfahren, der Verwendung eines Carnet A.T.A., eine passive Veredelung, die Abgabe einer Ausfuhranmeldung zur vorübergehenden Ausfuhr, dem Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung.
swissverzollung |
Geschrieben am 21 Juni 2019
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Dabei seit 19 Juni 2019 4 Beiträge
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Hallo,
eine Frage. Ein Kunde möchte mit seiner Handelsware (Handtaschen, Geldbeutel und Ledergürtel) auf den Schweizer Markt. 2 Tage dort bleiben, verkaufen und wieder zurück. Warenwert 2000€.
Reicht es wenn er einen IF3 ausfüllt und von der schweizer Seite 11.73 und 11.87 oder muss zusätzlich von beiden Seiten elektronische Meldung erfolgen? Hat jemand damit die Erfahrung gemacht?
Viele Grüße,
Oxana
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CARGOFORUM PARTNER
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waldorf |
Geschrieben am 24 Juni 2019
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Ich gehe davon aus, dass es sich um einen dt. Kunden handelt. Bei 2000 € Warenwert muss erstmal eine Ausfuhranmeldung in DE gemacht werden. Ein INF3 ist vorteilhaft für die Rücksendung der nicht verkauften Ware. In der CH müsste dann eine entsprechende Importverzollung erfolgen (die Details dort kenne ich nicht). Da er ja auf dem schweizer Markt mit lokaler Mehrwertsteuer verkaufen muss, ist wohl auch noch eine entsprechende Registrierung etc. notwendig.
Ich würde dem Kunden mal empfehlen, sich mit (s)einer grenznahen IHK in Verbindung zu setzen. Die sollten derartige Fälle kennen.
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TheMatt |
Geschrieben am 10 September 2019
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Dabei seit 10 September 2019 7 Beiträge
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Sendungen zum ungewissen Verkauf in der Schweiz:
es wird eine deutsche Ausfuhr benötigt, es kann auch der Messe- / Marktstand mit TN 99909921 darauf enthalten sein.
In der Schweiz wird ein Freipass erstellt, dazu wird eine Barsicherheit erhoben in Höhe der anfallenden Zölle und Steuern. Die Sicherheit kann auch über ein ZAZ gestellt werden, allerdings machen viele Spediteure dies nicht für unbekannte Kunden und der Kunde muss diese Sicherheit am CH Zoll direkt hinterlegen.
Wenn die Ware wieder aus der CH kommt wird in Deutschland eine Rückwarenanmeldung vorgenommen. Die verkauften Waren bekommen ab Freipass eine definitive Einfuhr und alle anderen Waren werden mittels Freipasslöschung wieder exportiert. Die Differenz zwischen Rückware und verkaufter Ware wird von der Sicherheit wieder ausbezahlt und fertig.
Ein INF.3 ist nicht immer zwingend notwendig, es empfiehlt sich eher für Waren die zur Miete ausgeführt werden und keine Seriennummer oder ähnliches zur Nämlichkeitssicherung haben.
Ich hab das letzte INF.3 glaube vor 10 Jahren geschrieben und diese Art von Sendungen zum ungew. Verkaufen machen wir fast täglich in die CH.
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swissverzollung |
Geschrieben am 13 September 2019
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Dabei seit 19 Juni 2019 4 Beiträge
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vielen Dank für die ausführiche Aufklärung. Was mir noch unklar ist, wie der Freipass für die Schweiz erstellt wird?
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swissverzollung |
Geschrieben am 13 September 2019
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Dabei seit 19 Juni 2019 4 Beiträge
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mit 11.73 und 11.87 nehme ich an?
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