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Verbindliche Zolltarifauskunft VZTA Beantragung über Portal
Tarifierung einer Zolltarifnummer: Tipps und Tricks zur Tarifierung der richtigen Zolltarifnummer. Unser Forum Tarifierung Zolltarifnummer behandelt Fragen wie, was ist eine Zolltarifnummer und wozu dient sie? Wie wird eine Zolltarifnummer vergeben? Wie finde ich die richtige Zolltarifnummer für meine Ware? Welche Informationen sind für die Suche nach der richtigen Zolltarifnummer erforderlich? Gibt es Unterschiede bei der Verwendung von Zolltarifnummern in verschiedenen Ländern?
waldorf |
Geschrieben am 02 Oktober 2019
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Ich bin verwirrt. Ab 1.10. dürfen VZTA´en nur noch elektronisch beantragt werden. Die EU sagt über das "EU Trader Portal", der dt. Zoll sagt über das neue "Bürger- und Geschäftskundenportal". Sind die Portale identisch ? Dazu passt aber nicht die unterschiedliche Art der Registrierung.
1. Website der DG TAXUD von heute / 2.10.2019 / EU Customs Trader Portal
On 1 October 2019, the European Commission has launched the EU Customs Trader Portal, an electronic single point-of-access to a number of EU customs systems. In a first stage, the portal will be used for applications for Binding Tariff Information (eBTI) and applications for Authorised Economic Operator status (eAEO). As of 1 October 2019, these applications have to be made electronically through the Trader Portal and can no longer be introduced on paper.
The portal serves as a single point of contact for all correspondence and exchange of information.
https://ec.europa.eu/taxation_customs/news/eu-customs-trader-portal_de
2. Zoll.de / 2.10.2019:
Das Bürger- und Geschäftskundenportal bietet einen einfachen und effizienten Zugang zu den Dienstleistungen des Zolls. Nach einmaliger Registrierung können Antragsverfahren und Geschäftsprozesse medienbruchfrei über das Internet abgewickelt werden.
Für Geschäftskunden stehen aktuell insbesondere folgende Dienstleistungen online zur Verfügung:
- verbindliche Zolltarifauskunft (ab 1. Oktober 2019 ausschließlich über das Portal möglich)
https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Buerger-Geschaeftskundenportal/buerger-geschaeftskundenportal_node.html
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Erzi4 |
Geschrieben am 04 Oktober 2019
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Dabei seit 02 Dezember 2008 492 Beiträge
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Hallo waldorf,
guckst Du hier: ec.europa.eu/taxation_...i-apply_de
"Je nach Mitgliedstaat muss ein Wirtschaftsbeteiligter entweder das EU-Trader-Portal oder das nationale Trader-Portal aufrufen. Die Mitgliedstaaten mit einem nationalen vZTA-System (DE, ES, FR, GB, HR und PL) stellen ein nationales Trader-Portal zur Verfügung (die Adressen der nationalen Trader-Portale werden in Kürze veröffentlicht). Wirtschaftsbeteiligte in diesen Mitgliedstaaten oder Wirtschaftsbeteiligte, die bei den Behörden dieser Mitgliedstaaten einen vZTA-Antrag einreichen möchten, müssen ihre vZTA-Anträge über das nationale Trader-Portal dieses Mitgliedstaats einreichen."
Das nenne ich dann mal konsequent einheitlich in der Union...
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waldorf |
Geschrieben am 04 Oktober 2019
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Danke, das EU-Trader Portal nicht nutzen zu müssen, ist ja für uns keine schlechte Nachricht. Das ist ja ein Musterbeispiel für NutzerUNfreundlichkeit.
Trotzdem muss man sich fragen, warum man nicht nur uneinheitliche Lösungen zulässt, sondern auch noch doppelte Entwicklungskosten verursacht.
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