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Temporäre Ausfuhr wissenschaftlicher Proben nach Norwegen
Die vorübergehende Ausfuhr und vorübergehende Verwendung: Wichtige Instrumente zur Vermeidung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Tipps und Tricks zur Anwendung des richtigen Verfahrens wie dem internen Versandverfahren, der Verwendung eines Carnet A.T.A., eine passive Veredelung, die Abgabe einer Ausfuhranmeldung zur vorübergehenden Ausfuhr, dem Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung.
peter89 |
Geschrieben am 13 Oktober 2019
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Dabei seit 13 Oktober 2019 3 Beiträge
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Guten Tag,
da ich vom Zoll und meinem Arbeitsgeber (Universität) unterschiedliche Aussagen bekommen habe, benötige ich euch eure Hilfe:
Ich würde gerne wissenschaftliche Güter/Proben nach Norwegen einführen um dort wissenschaftliche Versuche an einer Anlage durchzuführen (auch an einer Universität) und anschließend alle Güter und Proben nach Deutschland wieder einführen. Normalerweise verschicken wir Proben und fügen der Sendung eine Proforma Rechnung mit dem Hinweis kein kommerzieller Wert und ggf. noch den Materialwert hin (meistens unter 20 Euro). In diesem Fall wird ein Edelmetall in Form einer Scheibe (geklebt auf Kupfer) versendet (Matrialwert aktuell ca 5000 €). Es hat zwar keinen kommerziellen Wert (da es nur mit dieser Anlage verwendet werden kann), aber doch einen entsprechend hohen Materialwert. Das Edelmetall wird benötigt um die Anlage zu betreiben bzw um die Versuche an der Anlage durchzuführen. Hierbei wird ein wenig von diesem Edelmetall verbraucht (es bleibt allerdings in seiner Ursprungsform bzw Funktion erhalten). Nach dem Versuch wird das Edelmetall wieder nach Deutschland geschickt.
Da es sich um Güter für wissenschaftliche Zwecke handelt und die Güter auch nur vorübergehend in Norwegen sind, sollten in Norwegen keinerlei Gebühren in Form von Zoll und Steuern anfallen. Jedoch habe ich die Befürchtung, dass ich bei der Wiedereinfuhr nach Deutschland Probleme bekommen könnte.
Meine Frage jetzt : Wie gehe ich am besten vor ? Kann ich die Proben einfach mit einer Proforma Rechnung zwischen Norwegen und Deutschland hin und herschicken oder bekomme ich Probleme (Einfuhrumsatzsteuer/Zoll), bei der Wiedereinfuhr ? Kann ich ggf. die Proben einfach im Handgepäck mit einer Proforma Rechnung mitführen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
viele Grüße und vielen Dank
Peter
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CARGOFORUM PARTNER
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Daniel1995 |
Geschrieben am 13 Oktober 2019
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Dabei seit 20 März 2018 12 Beiträge
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Hallo Peter,
Temporäre Einfuhr ist in Norwegen ohne Probleme möglich.
Folgende Möglichkeiten:
1. Erstellung eines Carnet ATA (Musterware)
2. Erstellung eines ABD wo die Seriennummer hinterlegt wird.
3. Erstellung eines ABD inkl. C605 (INF3). Mit dem INF3 müsst ihr dann zum Zoll fahren und abstempeln lassen. Dies könnt ihr benutzen, wenn ihr über keine Seriennummer verfügt, dann werden z.B Bilder der Ware als Nämlichkeitssicherung benutzt.
In Norwegen kann auch ohne Carnet ATA temporär eingeführt werden, ohne TAX + VAT. Der Importeur muss aber über entsprechende Lizenz verfügen.
In Deutschland wird bei Variante 2+3 als Rückware abgefertigt & es entfällt TAX+VAT.
VG Daniel
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peter89 |
Geschrieben am 13 Oktober 2019
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Dabei seit 13 Oktober 2019 3 Beiträge
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Hallo Daniel,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hat mir schonmal sehr geholfen.
zu 1)
kann ich das Carnet ATA wirklich benutzen, da das Edelmetall während der Versuche leicht verbraucht wird (Als Rückware ist dies ja unpropblematisch, da es sich um natürliche Abnutzungsspuren, während des Gebrauches in der Anlage handelt: Zitat: Zoll.de "Dem Grundsatz des unveränderten Zustands der Waren bei der Wiedereinfuhr steht nicht entgegen, dass diese außerhalb des Zollgebiets der Union "gebraucht" wurden; dies gilt ebenso bei Ausfuhr zu Testzwecken oder bei extremer Abnutzung." )?
Ich kann daher leider nicht wirklich einordnen ob es sich um Gebrauchsgüter oder Verbrauchsgüter handelt. Einerseits funktioniert die Anlage der geplante Versuch nicht ohne das eingeführte Edelmetall (Gebrauchsgüter). Andererseits wird während des Versuches auch Material von dem Edelmetall abgetragen (Verbrauchsgüter).
Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste ich mir die zuständigen Dokumente bei meiner IHK besorgen?
zu 2 bzw 3)
Gibt es die Möglichkeit die ABD bzw ABD mit INF3 offline zu erstellen? Der Zoll gab mir die Auskunft, dass ich dies ganz einfach online machen könnte. Ich besitze aber leider nicht den Zugriff auf das ATLAS System bzw. bei uns an der Universität konnte mir leider keiner hierzu weiterhelfen. Die EORI Nummer kenne ich.. aber ich kann mir als Einzelperson, ja nicht für die Universität das benöigte Sicherheitszertifikat selbst erstellen?
Gibt es die Möglichkeit die ABD mittels eines externen Unternehmens beispielsweise DHL zu organisieren?
vielen Dank. Ihr seid wirklich eine große Hilfe.
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Daniel1995 |
Geschrieben am 13 Oktober 2019
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Dabei seit 20 März 2018 12 Beiträge
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Ja in dem Fall wirst du recht haben - lieber hier kein Carnet. :-)
Ein Carnet wird bei der IHK beantragt inkl. Euler-Hermes Versicherung und muss danach noch beim Zoll vorgeführt werden zur Beschau und zum stempeln.
Früher wurden die ABDs noch per Hand geschrieben - ist jetzt aber auch nicht mehr meine Zeit.
Die INF3 kannst du als Vordrucke online kaufen & handschriftlich ausfüllen.
Wäre ich du würde ich zu einem Spediteur gehen und mir die ABD erstellen lassen - bitte halt nur als Info, dass es auf temporär und nicht permanent ausgestellt wird, da du ansonsten Probleme bei der Rückwarenverzollung haben wirst.
Dem Spediteur teilst du halt nur die INF3 Nummer mit und er hinterlegt diese unter C605 im ABD.
Nach Erstellung des ABDs erhälst du die MRN und diese kannst du dann im Feld auf dem INF3 nachtragen.
Damit dann zum Zoll und abstempeln lassen und fertig!
Für die Rückwarenverzollung benötigst du zwingend den Ausgangsvermerk + INF3 + Nachweis für Rückwareneigenschaft.
LG Daniel
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peter89 |
Geschrieben am 13 Oktober 2019
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Dabei seit 13 Oktober 2019 3 Beiträge
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Super vielen Dank Daniel.
viele Grüße
Peter
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betterorange |
Geschrieben am 14 Oktober 2019
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Hallo Peter,
Dein norwegischer Part sollte Übung mit der Aufgabe haben und direkt einen Zollagenten benennen, der das in Norwegen gewünschte Verfahren anmeldet.
Die deutsche Ausfuhr ist ja schon beschrieben und recht einfach.
LG BO
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