|
|
|
Versender/ Absender auf CMR
talll |
Geschrieben am 17 März 2016
|
Dabei seit 17 März 2016 1 Beiträge
|
Guten Morgen,
ich hab eine Frage zum Thema Absender/ Versender auf dem CMR.
Die Sachlage:
Ein Händler (Österreich) bestellt bei mir (Deutschland) Ware, die ich in den Niederlanden einkaufe und zum Endkunden (auch Österreich) versenden lasse. Mein Hersteller in den Niederlanden besorgt den Transport (eigene Spedition). Der Niederländer schreibt auf den CMR als Absender dern österreichischen Händler und als Empfänger den Endkunden. Laut CMR geht die Ware also von Österreich nach Österreich.
(mein Händler will aus Gründen des Kundenschutzes den CMR "neutral")
lt. HGB 454 kann der Spediteur den Vertrag im Namen des Versenders ausfüllen. Der Versender ist im meinem Fall ja aber mein niederländische Hersteller und nicht der östereichische Händler, oder sehe ich das falsch? bzw. ist der Begriff des Versenders soweit dehnbar, dass mein Händler in A als Versender gilt?
Ich sehe da Probleme an der Grenze und vor allem mit dem Finanzamt, wenn ich dann nachweisen muss, woher und wohin die Ware kam/ging....
Weiß das jmd. genau? Irgendwie denke ich, dass der CMR so Murks ist...
Danke
|
|
|
|
|
|
CARGOFORUM PARTNER
|
|
cobra9.0 |
Geschrieben am 17 März 2016
|
Dabei seit 19 März 2012 266 Beiträge
|
Hallo,
ein paar Gedanken dazu:
1) Kommt bei einem Transport von den Niederlanden nach Österreich tatsächlich das deutsche HGB ins Spiel? Wohl eher nicht!
2) Der Absender - wer auch immer das in diesem Falle sein mag - ist der Vertragspartner (Auftraggeber) des Frachtführers. Dafür sieht der CMR-Frachtbrief ein Feld vor. Daneben gibt es ein separates Feld für den Ort der Warenübernahme.
3) Der Empfänger ist der Begünstigte aus dem zwischen dem Absender und Frachtführer geschlossenen Vertrag. Dieser ist, nach der Ankunft des Gutes an dem für die Ablieferung vorgesehenen Ort - auch dafür gibt es ein gesondertes Feld im Frachtbrief - berichtigt, vom Frachtführer die Auslieferung des Gutes zu verlangen.
Insofern ist es durchaus vorstellbar, dass sowohl Absender als auch der Empfänger in Österreich sitzen. Der Ort der Warenübernahme müsste in diesem Beispiel im CMR-Frachtbrief aber in den Niederlanden und der Ort der Auslieferung in Österreich ausweisen.
Losgelöst von den frachtvertraglichen Regelungen, sprechen Sie die Frage der umsatzsteuerlichen Belastung der Warenbewegungen und deren Nachweispflichten an. Hierbei dürfte es sich um ein sog. Reihen- oder Dreiecksgeschäft handeln. Vielleicht gibt es ja in diesem Forum jemanden, der sich mit diesem nicht ganz einfachen Thema besser auskennt als ich.
Gruß
|
|
|
|
|
|
jarre |
Geschrieben am 17 März 2016
|
Dabei seit 17 Oktober 2014 111 Beiträge
|
Das Gefühl trügt nicht: das ist irgendwie.... gruselig.
In Ergänzung zu cobras Darlegungen hier ein Link zu diesem kleinen Beitrag:
cargoforum.de/Forums/v...11131.html
Gemäß Sachverhalt lassen Sie, talli, aus den Niederlanden versenden ("die ich (...) versenden lasse"). Das liest sich für mich so, dass Sie Auftraggeber des Frachtführers und damit Absender sind.
Zum innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft der Hinweis auf § 25b UStG, und für die Steuerschuld dort besonders auf die Abs. 2 bis 5.
|
|
|
|
|
|
Fecury |
Geschrieben am 21 Oktober 2019
|
Dabei seit 21 Oktober 2019 1 Beiträge
|
Hallo Community!
Wie sieht es aus wenn der Kunde nicht erfahren soll wo verladen worden ist, also woher die Ware stammt.
Im Gegenzug soll auch der Lieferant nicht erfahren wohin die Ware geht?
Lt. neuer Regelung 1/2020 muss ja, bei strenger Gesetzesauslegung, bei jeder Abwicklung ein Notar vor Ort sein...
Gibt es hier evtl. gute Tools zur verschlüsselten Übermittlung?
Wir haben immer wiederkehrend Bestellungen aus AT, Lieferant aus PL, wir beauftragen einen Frächter nach AT.
Unser Firmensitz ist in DE.
Bin bisher noch auf keine zufriedenstellende Antwort gestoßen. Steuerrechtlich ja, aus Sicht des CMR nein.
lg
|
|
|
|
|
|
hurgler0815 |
Geschrieben am 13 November 2019
|
Dabei seit 04 Januar 2007 12 Beiträge
|
Ein kleiner Ratgeber
rabüro.de/wer-fuellt-...brief-aus/
Die Vorschreiber haben es eigentlich schon genannt:
Das HGB als nationales Recht greift hier m.E. nicht. Es sei denn, dass folgender Fall vorliegt:
Der Niederländer beauftragt den Transport - wer bezahlt den eigentlich (Frankatur)? Dann könnte es wieder interessant werden, sofern Ihr den Transport bezahlt.
|
|
|
|
|
|
Seite 1 von 1
|
Deutschlands
führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte |
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich | |
|