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Annahme Verweigern, wenn Ware nicht auf Packmittel angeliefert wird


WA125 Geschrieben am 22 Oktober 2019



Dabei seit
22 Oktober 2019
3 Beiträge
Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich des Verweigern der Warenannahme. Ich möchte mich gegen Konsequenzen absichern und durch eine nachfolgende Schilderung eines immer wiederkehrenden Falles auf den Sachverhalt eingehen und bitte um Hilfe bzw. Unterstützung:

Ich arbeite für die Warenannahme im Sondermaschinenbau. Die Ware, welche bei uns Eintrifft, variiert in Gewicht und Abmessungen ständig, wodurch sich die Einführung einer Verpackungs- und/oder Anliefervorschrift schwierig gestalten lässt. Anlieferung auf EPAL macht ca. 15% der gelieferten Packmittel aus, alles weitere sind Sonderpaletten.
Abgeladen wird seitlich vom LKW mit dem Gabelstapler.

Eine GmbH unserer Firmen-Gruppe, liefert wöchentlich relativ schwere, voluminöse Komponenten auf Palette mit Stretchfolie und Packband gesichert an - zum Teil, denn: Kleinere Teile, "steckt" dieser in die Freibleibenden Zwischenräume auf der Ladefläche des Sattelzuges. Ohne Palette, lose, "kreuz und quer" verteilt. Unsere Qualitätssicherung wurde damit beauftragt, bei solchen Situationen mit Fotos zu dokumentieren und beim Lieferanten zu reklamieren. Dies ist auch über die Jahre oft geschehen, jedoch ohne jegliche Besserung. Das Problem ist jedoch somit allseits bekannt.


Bedingt durch Termindruck und Zeitknappheit, wird von meinem Vorgesetzten erwartet, dass ich die besagten losen Teile zur not mit einem weiteren Mitarbeiter und der Hilfe des Fahrers von Hand von der Ladefläche hebe, wenn nötig sogar durch betreten der Ladefläche.

Da dies nicht nur aus gesundheitlichen Gründen, sondern auch vom Zeitaufwand her extrem lästig ist, würde ich die Annahme zukünftig gern verweigern.
Ich möchte somit ein Exempel statuieren, den Lieferanten endlich zur Besserung animieren und mir natürlich diesen elenden Mehraufwand ersparen.

Und nun meine Fragen:

Darf ich die gesamte Annahme der Ware in einem solchen immer wiederkehrenden Fall verweigern?
Bin ich verpflichtet, die erreichbaren Paletten zu entladen?
Darf ich überhaupt die Ladefläche betreten?
sollte ich die WA verweigern dürfen, auf welches Gesetz oder welche Verordnung darf ich mich berufen?

Ich bedanke mich im Voraus für die Unterstützung.

CARGOFORUM PARTNER

motaboi Geschrieben am 22 Oktober 2019



Dabei seit
12 Oktober 2018
29 Beiträge
WA125 wrote:

Eine GmbH unserer Firmen-Gruppe

Hi,

normalerweise hat man Lieferantenverträge, die genau definieren wie das anzuliefernde Material auszusehen hat. Darin wird auch meist die Palettierung der Ware beschrieben, das bei Ware die nicht den Vorgaben nicht entsprechen die Annahme verweigert werden kann, ist auch meist ein Punkt dieser Verträge.

Die Frage wird sein, ob solche Verträge auch für eine GmbH der Firmen-Gruppe erstellt wurden bzw. gültig sind. Ansonsten die Chefetage darauf ansprechen, durch die bessere Palettierung würde ja die ganze Firmen-Gruppe Zeit und damit Geld einsparen.

WA125 Geschrieben am 22 Oktober 2019



Dabei seit
22 Oktober 2019
3 Beiträge
Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort, werde mal versuchen diese Lieferantenverträge anzufordern im Einkauf.

Sonst eine Möglichkeit zum verweigern der Annahme in dem Fall gibt es nicht?

betterorange Geschrieben am 23 Oktober 2019



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Was überwiegt, die Gefährdung der Ware, die Mühen, Arbeitseinsatz gegen die Einsparung der Fracht?

Das musst Du intern klären.

WA125 Geschrieben am 23 Oktober 2019



Dabei seit
22 Oktober 2019
3 Beiträge
Natürlich möchte ich hier im Sinne des Unternehmens handeln, Hauptaspekt die Qualität, die die Ware dann aufweist, wenn sie über die Ladefläche schlittert z.B.
Auch für mich ist es natürlich anstrengend und mühselig, den LKW teils von Hand abzuladen.

Ich möchte es einfach gerne mal Eskalieren lassen. Es liegt nicht im Interesse des Unternehmen, hier zu handeln.
Ich als Geschäftsführer hätte das einmal hingenommen, jedoch spätestens bei der 3. Reklamation hätte ich zu verstehen gegeben:
Noch einmal ne derart miserabele Lieferung, und ich schick euch die kompletten Klamotten zurück. Express in sauberer, zumutbarer Art an uns zurück und sollte es zu Lieferverzug unsererseits zum Kunden kommen durch diese Maßnahme, die Kosten berechnen. Ich denke, dann überlegt man es sich 2 mal, ob man wieder nen LKW so zu uns schickt. Exempel statuieren eben.

Aber die Frage bleibt offen: Darf ich das? also nicht das mit den Kosten, aber den LKW zurück schicken, wenn es für mich als Entlader "unmöglich" ist?

HunkyDory Geschrieben am 23 Oktober 2019



Dabei seit
27 Februar 2012
247 Beiträge
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Aber die Frage bleibt offen: Darf ich das? also nicht das mit den Kosten, aber den LKW zurück schicken, wenn es für mich als Entlader "unmöglich" ist?

Was steht denn in deiner Stellenbeschreibung? Mit welchen Kompetenzen bist du ausgestattet? Darfst du die Annahme verweigern ohne vorher deinen Vorgesetzten zu informieren?

Zitieren::
Da dies nicht nur aus gesundheitlichen Gründen

Habt ihr einen Betriebsrat oder Arbeitssicherheitsbeauftragten? Wenn deine Gesundheit gefährdet ist, würde ich sie einschalten.

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