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Bestimmung nichtpräferenzieller Warenurpsrung


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


rockcitizen Geschrieben am 22 Oktober 2019



Dabei seit
22 Oktober 2019
4 Beiträge
Hallo liebe Forumsgemeinde,

ich habe mich in unserer Firma dem Thema "Lieferantenerklärung und Warenursprung" angenommen, nachdem der bisher zuständige Kollege leider verstorben ist. Von Haus aus bin ich Jurist mit leichten Grundkenntnissen im Zollrecht, allerdings ohne bisherige praktische Anwendung.

Neben einigen wenigen Eigenprodukten ist unsere Firma im Bereich Elektrotechnik unterwegs als klassicher "Auftragsbestücker" => wir produzieren nach Vorgabe unserer Kunden (i.d.R. mit Sitz in der EU) deren elektronische Schaltungen. Auf die Leiterplatten löten wir diverse elektrotechnische Teile wie Widerstände, Kondensatoren, Induktivitäten, ICs, Stiftleisten etc.

Auf einer Leiterplatte sind je nach Schaltung 15 bis zu 800 einzelne Bauteile, die wir alle bei unseren Distributionspartnern einzeln kaufen. Üblicherweise hat der Großteil der Waren den Urpsrung in Asien/USA aus dem Warenkapitel 85xx xxxx; Lieferantenerklärungen gibt es keine. Der hier angewandte Fertigungsprozess ist relativ komplex (stichpunktartig & vereinfacht aufgeführt: Arbeitsvorbereitung programmiert die Bestückungsroboter => Bestückung der Bauteile auf die Leiterplatte => Löten der Teile in Reflow-Öfen / Selektiv-/Wellenlötanlage => einzelne Bestückung von Bauteilen per Hand => ggf. händische Nacharbeiten => teils noch Gerätemontage => Verpackung).

Diverse Erläuterungen der IHK / Fachliteratur verweisen auf den UZK Art.60 Abs.1 und 2: Ursprungsware im Sinne von Absatz 1 mit "vollständig gewonnen oder hergestellt" ist für uns auszuschließen.
Für Absatz 2 sehe ich bei uns alle Punkte als erfüllt an:
a) in dem sie der letzten wesentlichen, wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen worden ist,
b) die in einem dazu eingerichteten Unternehmen vorgenommen worden ist
c) und zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt.
Somit können wir m.M. nach z.B. eine IHK-Langzeitlieferantenerklärung für den nichtpräferenziellen Ursprung mit Ursprungsland "Europäische Union (Deutschland)" ausstellen.

Langer Text, kürzere Frage: Kann jemand das soweit nachvollziehen und bestätigen? (oder sind hier noch detailliertere Informationen nötig).


P.S.:Bevor sich jemand wundert: Unsere zuständige IHK war an dieser Stelle nicht wirklich aussagefreudig bzw. hat den Sachverhalt am Telefon nicht gänzlich verstaden; ich werde mich dort natürlich auch nochmals rückversichern, evtl. per Termin vor Ort.

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Chev Geschrieben am 22 Oktober 2019



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo,

die IHK'en sollte eigentlich bei solchen Fragen zur Seite stehen. Evtl. war es nicht der richtige Ansprech-partner in eurer IHK oder aber derjenige war nicht vor Ort? Da würde ich nochmal explizit nachhaken und auf Auskunft drängen.

Als letztes Mittel wäre auch eine "Verbindliche Ursprungsauskunft" (vUA) denkbar, welche ihr bei eurer IHK beantragt.

Hinsichtlich deiner umfangreichen Beschreibung ist die Bewertung aber relativ eindeutig:
Das Bestücken von Leiterplatten in dem Ausmaß ist meiner Meinung nach eine ursprungsbegründende Maßnahme. Es ist sehr viel technisches Know-How notwendig, die Leiterplatte würde ohne die Bestückung nicht funktionieren und letztendlich führt die Bestückung, also das "Zusammenführen" eurer zugekauften Bauteile zu einer Leiterplatte auch zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses. Somit ist die UZK-Definition erfüllt und eure Produkte haben nicht-präf. (handelsrechtlichen) Ursprung in D.
Dabei ist es unabhängig, wo die einzelnen Bauteile herkommen. Selbst, wenn alle Vormaterialien aus China kommen, der Herstellungsprozess geschieht in D und einzig dies ist beim nicht-präf. Ursprung relevant --> "letzte wesentliche Be-/Verarbeitung".

Beim präf. Ursprung sieht das natürlich anders aus.

rockcitizen Geschrieben am 23 Oktober 2019



Dabei seit
22 Oktober 2019
4 Beiträge
Hallo nochmal,

vielen Dank für deine Einschätzung; dann war ich hier bzgl. der Beurteilung nicht auf dem Holzweg. Mittlerweile konnte ich auch mit der direkt zuständigen Stelle unserer IHK sprechen; Ergebnis deckt sich mit "unserem" Ergebnis aus diesem Thema hier.

Chev wrote:

Beim präf. Ursprung sieht das natürlich anders aus.

Um diesen Punkt noch kurz aufzugreifen: In der Tat ist die Präferenzkalkulation für unsere Waren eine sehr große Hürde, die wir nur in ganz seltenen Fällen nehmen können. Die Listenbedingungen geben bei unseren Produkten meistens einen max. Anteil von 25% des Ab-Werk-Preises an Vormaterial ohne präf. Ursprung vor, wo wir meistens deutlich drüber sind (über den Daumen kommen 90% unserer Vormaterialien aus Asien/USA/anderen Drittländern, mit denen kein Präferenzabkommen mit der EU besteht).

Chev Geschrieben am 23 Oktober 2019



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Um diesen Punkt noch kurz aufzugreifen: In der Tat ist die Präferenzkalkulation für unsere Waren eine sehr große Hürde, die wir nur in ganz seltenen Fällen nehmen können. Die Listenbedingungen geben bei unseren Produkten meistens einen max. Anteil von 25% des Ab-Werk-Preises an Vormaterial ohne präf. Ursprung vor, wo wir meistens deutlich drüber sind (über den Daumen kommen 90% unserer Vormaterialien aus Asien/USA/anderen Drittländern, mit denen kein Präferenzabkommen mit der EU besteht).

Korrekt, das geht aber glaub ich allen Leiterplatten-Herstellern in D so. Wenn die "Wertschöpfung" groß genug wäre und die Leiterplatte entsprechend teuer verkauft werden würde, müssten keine Vormaterialien, die meist aus Asien kommen, nachgewiesen werden. Dann hätte das Erzeugnis präf. EU-Ursprung allein durch die Wertschöpfung. Die wird aber meist bei Leiterplatten nicht erreicht, da die Verkaufspreise (EXW-Preis ist die Grundlage) meist zu niedrig sind.

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