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Einfuhr an Privatpersonen


Einfuhrabwicklung: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Einfuhrabwicklung und Zollabfertigung einer Importsendung. Unser Forum Einfuhrabwicklung und Import Zollabfertigung behandelt Fragen wie, wie läuft die Einfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Einfuhrabwicklung erforderlich? Wie wird die Zollabfertigung bei der Einfuhrabwicklung durchgeführt?


dudlik Geschrieben am 23 Februar 2019



Dabei seit
08 November 2010
3 Beiträge
Hallo
Wir haben einen Uhrenwebshop in der CH, und möchten an Privatpersonen in der DE verschicken / verkaufen (Wert zwischen 100-2000 €) mit dem incoterm DDP. Frage, wird der Privatkunde trotz DDP, vom DE Zoll kontaktiert?
Da bedanke ich mich für Rückmeldungen.
Gruss

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 23 Februar 2019



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Bei DDP ist der Empfänger normaler Weise komplett außen vor, was Kosten und zollseitige Abwicklung der Sendung betrifft.

Wenn der Paketdienstleister nach DDP korrekt arbeitet, dann verzollt er die Ware für euch als Versender und stellt euch sämtliche Kosten in Rechnung. Der Empfänger wird in diesen Prozess bei DDP normaler Weise nicht einbezogen.

Erzi4 Geschrieben am 24 Februar 2019



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487 Beiträge
Aber aufgepasst:

Bei einer DDP-Lieferung durch ein drittländisches Unternehmen (aus deutscher Sicht), wird umsatzsteuerrechtlich der Ort der Lieferung nach Deutschland verlagert. D.h., dass die Rechnung an den privaten Empfänger in Deutschland mit deutscher Umstatzsteuer erfolgen muss. Die bei der Einfuhr anfallende Einfuhrumsatzsteuer darfst Du als Vorsteuer geltend machen. Dafür muss Dein Unternehmen allerdings in Deutschland umsatzsteuerrechtlich registriert sein.

Eine weitere Herausforderung: der beauftragte Spediteur/Kurierdienst müsste die Waren als indirekter Vertreter für Dich anmelden, da Du als Schweizer nicht selbst der Zollanmelder sein darfst. Da der indirekte Vertreter aber die volle Verantwortung übernimmt, findet man selten einen Dienstleister, der diese Vertretungsform anbietet. Im Gegenteil, wenn Du nichts sagst, wird der Spediteur i.d.R. einfach auf den privaten Empfänger verzollen (d.h., er wird in der Zollanmeldung so tun, als sei er der direkte Vertreter des privaten Empfängers), Dir jedoch natürlich alle Kosten in Rechnung stellen. Das hört sich erst mal nicht schlecht an. Allerdings gilt dann immer noch, was ich oben geschrieben habe! Das kann eine Zeit lang gut gehen. Du hast aber das Risiko, dass sich irgendwann mal ein deutsches Finanzamt meldet und für alle Lieferungen unter Verweis auf § 3 Absatz 8 UStG nachträglich die deutsche Umsatzsteuer nach erhebt.

Eine mögliche Lösung:
Nicht DDP verkaufen. Statt dessen lieber DAP vereinbaren. Hier wirst Du garantiert nicht der Einführer der Waren in Deutschland, auch nicht aus Umsatzsteuersicht. Der Der Empfänger wird dann tatsächlich selbst Zollanmelder, d.h., der ggf. zu zahlende Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer werden ausschließlich dem Empfänger belastet.

Saludos
Erzi4

waldorf Geschrieben am 25 Februar 2019



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Erzi4 beschreibt die Situation richtig. Praktisch sieht das so aus:

1. DAP will der Verkäufer nicht, weil er seinen Kunden nicht mit lästigen Zollthemen und Zusatzkosten nerven will.
2. Eine rechtlich saubere DDP-Lieferung ist ebenfalls lästig wegen der notwendigen VAT-Registrierung. Außerdem ist es sehr schwierig, einen Spediteur/Zollbroker zu finden, der das Risiko der indirekten Stellvertretung wegen der für ihn damit verbundenen Haftung übernimmt.
3. Dazwischen gibt es in der Praxis eine ganze Menge von Varianten, die gelebt werden, aber falsch sind. Z.B. die Abfertigung auf den Empfänger, obwohl er davon gar nichts weiß, mit Rückberechnung der Abgaben an den Verkäufer oder eine Verzollung auf den Absender ohne VAT-Registrierung und VAT-Berechnung an den Käufer. Da steht immer das Risiko der VAT-Nacherhebung bzw. der Verlust des Vorsteuerabzuges im Raum - und das sind immerhin 19%.
4. Eine Variante fehlt noch: der Absender wird in der EU ansässig, entweder über eine Tochtergründung oder zumindest über eine ständige Niederlassung. Aber auch das bedeutet Aufwand und Kosten.

Trotzdem gibt es im B2C/E-Commerce-Bereich zahlreiche Verkäufer bzw. Logistik-DL, die DDP-Lösungen anbieten. Wie das sauber funktioniert, habe ich (noch) nicht verstanden.

Chev Geschrieben am 25 Februar 2019



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10 April 2009
1477 Beiträge
Ich denke, es läuft darauf hinaus, dass der KEP-Dienstleister in indirekter Vertretung des drittländischen Versenders handeln wird und ihm alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten berechnen wird. Dann ist es sauber.

In der Fragestellung am Anfang wurde ja auch DDP grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Sondern es ging um die Frage:

Zitieren::
Frage ist: Wird der Privatkunde trotz DDP, vom DE Zoll kontaktiert?

Und diese Frage ist denke ich mit "Nein" zu beantworten.

Eine Sache ist mir jedoch aktuell unklar, und zwar schrieb Erzi:

Zitieren::

Bei einer DDP-Lieferung durch ein drittländisches Unternehmen (aus deutscher Sicht), wird umsatzsteuerrechtlich der Ort der Lieferung nach Deutschland verlagert. D.h., dass die Rechnung an den privaten Empfänger in Deutschland mit deutscher Umstatzsteuer erfolgen muss.

Das sehe ich nicht so. Sicherlich wird auch ein Unternehmen aus der Schweiz bei einer Lieferung in ein Drittland (auch nach DE) der Umsatzsteuerfreiheit unterliegen. Eben dafür existiert ja die EUSt, die im Normalfall auf den Importeur zukommt. Darum kann ich noch nicht nachvollziehen, warum der Schweizer an den Kunden in D Umsatzsteuer berechnen "muss". Auch, wenn der Schweizer die EUSt. trägt (was ja bei DDP korrekt wäre), so bleibt es meiner Meinung nach eine USt.-freie Drittlandslieferung. Oder habe ich hier eine Wissenslücke?

waldorf Geschrieben am 25 Februar 2019



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Chev, das was Erzi4 zur USt schreibt, ist leider richtig. Das wissen aber nicht viele. Deshalb wird DDP relativ häufig falsch angewendet. Ich bin selber kein USt.-Fachmann, aber Erzi4´s Aussage wurde z.B. auch in mehreren Seminaren von Fachleuten und in der Literatur, z.B. Ritz in AWPrax Nr. 4/2015, S. 117, bestätigt. Oder auch hier: zoll-recht-steuern.de/...falle.html

dudlik Geschrieben am 26 Februar 2019



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3 Beiträge
Danke für die wertvollen Infos. Leider erkennen wir, dass es nicht ganz simpel.
Wir prüfen via FR ( zoll Regime 42 oder 40) in den EU Raum rein, und dann nach DE.

customsnewbie Geschrieben am 24 Oktober 2019



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25 Juli 2019
4 Beiträge
Hallo zusammen,

welche Risiken/Verantwortung sind bei der Übernahme der indirekten Vertretung gemeint? (Siehe Erzi4, Son Feb 24, 2019 2:55 pm)

Folgendes Szenario: Ich möchte in DE ecommerce Logistik Dienstleistungen anbieten. Es geht um Waren, die von einem webshop im Ausland (z.B. USA) nach DE verkauft werden. Incoterm ist DDP. Der Händler sucht sich einen örtlichen Spediteur, der bei ihm die Waren abholt und Luftfrachtkapazitäten einkauft. Hier in DE übernehme ich ab Flughafen. Ich dekonsolidiere, führe die Importverzollung durch und liefere an den Endkunden aus. Gebühren werden dem Händler in Rechnung gestellt.

Überhaupt, wie berechnen sich die im Zusammenhang mit dem Import stehenden Gebühren?

Es ist doch bestimmt möglich, bereits beim check-out im webshop die anfallenden Gebühren zu kalkulieren, so dass der Händler diese entsprechend einpreisen kann.

Viele Grüße

waldorf Geschrieben am 25 Oktober 2019



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Zu DDP und indirekter Stellvertretung: eine bei DDP vorgesehene Verzollung durch den Verkäufer scheitert daran, dass der Anmelder in der EU ansässig sein muss. Deshalb ist ein indir. Stv. notwendig, der alle Rechte und Pflichten übernimmt. Konkret heißt das z.B. dass er haftet, wenn sich nachträglich z.B. herausstellt, dass die Waren unterfakturiert waren und Zölle und EUSt nacherheben werden müssen.

Zur Ermittlung der Zölle: es gibt Tools, um die Abgabenberechnung in den Webshop zu integrieren. Dort werden dann die konkreten Abgaben ermittelt. Der Käufer weiß, welche Zusatzkosten auf ihn zukommen. Bei DDP werden die ihm in Rechnung gestellt. Das setzt aber voraus, dass die Waren tarifiert sind und der EU-Zolltarif hinterlegt ist. Das ist ziemlich aufwändig.
Darüber hinaus müssen die Abgaben in den Rechnungen getrennt ausgewiesen und angemeldet werden. Es passiert nicht selten, dass das unterbleibt. Dann ist in der Rechnung der DDP-Preis 100 enthalten, der ja bereits die Abgaben enthält. Bei fehlendem Ausweis/Anmeldung werden dann aber die 100 als Basis genommen und die Abgaben quasi doppelt berechnet.


Zuletzt bearbeitet von waldorf am 25 Okt 2019 - 14:10, insgesamt einmal bearbeitet

customsnewbie Geschrieben am 25 Oktober 2019



Dabei seit
25 Juli 2019
4 Beiträge
Hallo waldorf,

vielen Dank für die Antwort. Ist eine indirekte Vertretung auch gleichzeitig eine Fiskalvertretung oder sind das getrennte Themen? Um bei meinem Beispiel zu bleiben, der Verkäufer ist nicht in der EU ansässig. Das anmeldende Unternehmen muss aber hier ansässig sein. Geht das über eine Fiskalvertretung und kann man eine solche leicht/schnell vereinbart werden, z.B. auch bei ad-hoc Geschäft? Oder sind das Vorgänge die Tage/Wochen in Anspruch nehmen?

Viele Grüße

waldorf Geschrieben am 25 Oktober 2019



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
M.E. sind das verschiedene dinge: Indirekte Stellvertretung ist Zollrecht, Fiskalvertretung Umsatzsteuerrecht.
Da es hier ggf. um nicht geringe Beträge und damit Risiken gehen kann (x% Zoll + 19% VAT) würde ich da einen fachkundigen Berater konsultieren.

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