Hallo,
seit ca. 4 Wochen hat sich in dem Bereich etwas verändert.
Vorher war es möglich, dass eine Schweizer Firma die Waren ausführt, sprich als AUSFÜHRER auftritt.
Mittlerweile hat sich das gem. ATLAS-Publikation geändert, da es wie du sagst keinen Sinn macht,
dass eine Firma die gar nicht in der Union ansässig ist, als Ausführer von Waren aus der Union auftreten kann.
Die neue Regelung sieht so aus, dass die Schweizer Firma weiterhin eine EORI Nummer braucht,
allerdings kann diese Firma nur Ausführer im aussenwirtschaflichten Sinne bleiben, nicht jedoch als
Ausführer im zollrechtlichen Sinne agieren. Dies beudetet im Klartext, dass ein ABD erstellt
werden muss und im ABD muss mithilfe eines speziellen Zusatzcodes die EORI Nummer des
aussenwirtschaftlichen Ausführers aufgeführt werden. Im ABD selbst steht aber eine Firma als
Ausführer, die ihren Sitz in der EU hat. Wer diese Firma ist, ist irrelevant. Es könnte ein Zollagent sein,
der in Vertretung als Anmelder handelt.
Die Erklärung zum Unterschied zwischen Haftung und Risiken der direkten und indirekten Vertretung
sind schon ausgiebig im Internet erklärt. Bei Unklarheiten melden.
Bitte beachte aber auch, dass die Ware ggf. bereits einmal in der Schweiz gewesen sein muss, dass
diese von der Firma aus der Schweiz exportiert werden kann. Die Ware muss dann einmal in die
Schweiz eingeführt werden und kann kurz darauf wieder ausgeführt werden.
Ich werde denke ich in den nächsten Tagen einen Fachbeitrag dazu veröffentlichen.
Du kannst gerne in den nächsten Tagen hierzu in unseren Blog schauen,
www.ausfuhrbegleitdokument.com