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Dreiecksgeschäft DE-CH-CA - Ausfuhranmeldung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Detaillogistiker Geschrieben am 23 Oktober 2019



Dabei seit
23 Oktober 2019
1 Beiträge
Hallo liebes Forum,
folgender Sachverhalt, eilt leider, habe nicht gesucht ob das Thema bereits so existiert:
Firma A (Deutschland) hat Herstellung-/(Verkauf)-Vertrag für Ware von A an B (Schweiz).
A stellt Ware her und hat Vertrag mit B auf Basis Incoterm 2010: "Ex Works Firma A".
A liefert an B durch Meldung an B: "Ware abholbereit". (Zum Preis lt. Vertrag zw. A & B)
B möchte nun direkt ab Standort A über Flughafen Deutschland an Firma C (in Canada) liefern. Zu Konditionen zw. B & C die A nicht bekannt sind.
Dazu beauftragt B Spediteur in Deutschland mit Transport ab A direkt an/nach C.
A hat keinen Vertrag mit C und A. organisiert keinen Transport.

FRAGEN:
* Wie kann die Ware direkt ab A an C ZOLL-RECHTLICH versendet werden? Es geht um das ABD / Ausfuhranmeldung.
* Wer ist Versender / Ausführer? (B geht m.E. nicht, da nicht EU ansässig). A m.E. nicht, da kein Vertrag mit C bzw keine Transportorganisation von A stattfindet.
* Wer ist / kann Anmelder sein?
* Erklärung Problem direkte / indirekte Vertretung beim ABD bezgl. Vollmachten & Haftung daraus.

Vielen Dank für Euer Feedback!!!
VG,
Detaillogistiker

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ausfuhrbegleitdokument Geschrieben am 29 Oktober 2019



Dabei seit
29 Oktober 2019
1 Beiträge
Hallo,

seit ca. 4 Wochen hat sich in dem Bereich etwas verändert.
Vorher war es möglich, dass eine Schweizer Firma die Waren ausführt, sprich als AUSFÜHRER auftritt.
Mittlerweile hat sich das gem. ATLAS-Publikation geändert, da es wie du sagst keinen Sinn macht,
dass eine Firma die gar nicht in der Union ansässig ist, als Ausführer von Waren aus der Union auftreten kann.

Die neue Regelung sieht so aus, dass die Schweizer Firma weiterhin eine EORI Nummer braucht,
allerdings kann diese Firma nur Ausführer im aussenwirtschaflichten Sinne bleiben, nicht jedoch als
Ausführer im zollrechtlichen Sinne agieren. Dies beudetet im Klartext, dass ein ABD erstellt
werden muss und im ABD muss mithilfe eines speziellen Zusatzcodes die EORI Nummer des
aussenwirtschaftlichen Ausführers aufgeführt werden. Im ABD selbst steht aber eine Firma als
Ausführer, die ihren Sitz in der EU hat. Wer diese Firma ist, ist irrelevant. Es könnte ein Zollagent sein,
der in Vertretung als Anmelder handelt.

Die Erklärung zum Unterschied zwischen Haftung und Risiken der direkten und indirekten Vertretung
sind schon ausgiebig im Internet erklärt. Bei Unklarheiten melden.

Bitte beachte aber auch, dass die Ware ggf. bereits einmal in der Schweiz gewesen sein muss, dass
diese von der Firma aus der Schweiz exportiert werden kann. Die Ware muss dann einmal in die
Schweiz eingeführt werden und kann kurz darauf wieder ausgeführt werden.

Ich werde denke ich in den nächsten Tagen einen Fachbeitrag dazu veröffentlichen.
Du kannst gerne in den nächsten Tagen hierzu in unseren Blog schauen, www.ausfuhrbegleitdokument.com

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