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LKW-Fahrerin verhindert Unfall - Ermittlungsverfahren wegen unzureichender Ladungssicherung


jarre Geschrieben am 01 November 2018



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111 Beiträge
Eine 22-jährige LKW-Fahrerin hat auf der A 45 in Hessen durch eine Notbremsung einen schweren Verkehrsunfall verhindert.

Weil bei der Notbremsung der geladene 23t schwere Granitblock von der Ladefläche rutschte, ermittelt die Polizei wegen unzureichender Ladungssicherung.

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MagNet-99 Geschrieben am 02 November 2018



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Das sind die Momente, wo ich mir von den deutschen Behörden die Erkenntnis wünsche, auf Auffahrten grundsätzlich eine durchgezogene Linie zwischen linker und rechter Fahrspur aufzubringen. By the way: in der DDR war der Spurwechsel um ein Fahrzeug einscheren zu lassen auf Autobahnen grundsätzlich verboten ! Wenn ich heute auf der linken Spur eine Notbremsung einleiten muss, dann fast ausschließlich aus solch einer Situation.

Hut ab für die junge LKW-Fahrerin für ihr beherztes Bremsen. Das zeigt, das sie sich Ihrer Verantwortung im Straßenverkehr bewusst ist.

Meine Entscheidung zur Anschaffung einer Dashcam steht hiermit fest.

Gruss
MagNet-99

Chev Geschrieben am 02 November 2018



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1477 Beiträge
Dem kann ich nur zustimmen.

Bzgl. dem Thema Ladungssicherung:
Wie muss diese denn aussehen, um bei einem solchen Bremsmanöver einen 23t schweren Granitblock auf der Ladefläche zu halten? Ist es physikalisch überhaupt möglich, solch schwere und sperrige Ladung gegen solch hohe Fliehkräfte (einer Vollbremsung) zu sichern? Wenn ja, wie? Was sagen die Vorschriften?

Am Ende hätte der Block - wäre er nicht von der Ladefläche gerutscht - wahrscheinlich auch eine so hohe kinetische Energie gehabt, um den gesamten LKW mitzureißen und/oder zu zerstören.

jarre Geschrieben am 05 November 2018



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17 Oktober 2014
111 Beiträge
Mit der Notbremsung hat die LKW-Fahrerin gewiss richtig gehandelt. Die Notbremsung dürfte aber auch alternativlos gewesen sein. Wer fährt schon, ohne suizidgefährdet zu sein, freiwillig mit hoher Geschwindigkeit auf den Vordermann auf?

Hier eine aktuelle Entscheidung des BGH zu den Voraussetzungen der Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnung in einem Verkehrsprozess.

Hier ein Rechner zur Berechnung der Sicherungskraft, die erforderlich ist, um einen 23t schweren Granitblock gegen Verrutschen zu sichern, wie dies von § 20 Abs. 1 StVO verlangt wird.

Möglicherweise wäre der Granitblock nicht von der Ladefläche gerutscht, wenn sich der LKW nicht quergestellt hätte. Vielleicht wäre der LKW dann jedoch sozusagen kopflastig geworden und umgekippt. Auch nicht wünschenswert.

Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn sich andere Fahrzeuge im Weg des Granitblocks befunden hätten oder der Block auf der Ladefläche ins Rutschen geraten und in Richtung Fahrerkabine gerutscht wäre. Schwer vorstellbar, dass die Fahrerkabine die Fahrerin dann hätte schützen können.

MagNet-99 Geschrieben am 05 November 2018



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16 Juni 2006
2708 Beiträge
@Chev
Ladungssicherung ist zwar nicht immer trivial aber auch nicht unmöglich...Da können die Experten hier im Forum sicher mehr zu sagen. Vielleicht hätte man auch ein anderes Fahrzeug für den Transport auswählen müssen.

@Jarre
Danke für den Link zum Dashcam-Einsatz: "Bei solch anlassloser Aufzeichnung zur Beweissicherung fehle es bereits an einem konkret festgelegten Zweck". Für mich ist der konkret festgelegte Zweck, bei einem Verkehrsunfall Beweis führen zu können. Das sieht das Gericht in diesem Fall sicher anders, ich behaupte aber einfach mal das bei einer anderen Schwere des Unfalls sowie fehlender Eindeutigkeit, wer den Unfall verursacht hat, die Dashcam-Aufzeichnungen einen gute Chance haben würden, als Beweismittel zugelassen zu werden. Hierzu wird es sicher weitere Urteile geben...

Gruss
MagNet-99

hurgler0815 Geschrieben am 13 November 2019



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Hier wird der Unfall fachgerecht aufgearbeitet

www.klsk.de/index.php?id=387

trailerman Geschrieben am 17 November 2019



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387 Beiträge
Also: Standardfehler quadratische Unterleghölzer. Das wurde schon in der VDI 2700 Version 1975 kritisiert. Scheint aber unausrottbar zu sein. Dann die zweite Stirnwand mit Steckrungen außen und Holzbohlen quer. Holz ist ein Naturprodukt und daher in seiner Funktion als Ladungssicherunsmittel unkalkulierbar. Man tut besser so, als wären die gar nicht da. Die Steckrungen werden bis heute in der VDI 2700 (2004) nicht berücksichtigt. Wenn man solche mit 80 x 80 x 5 mm Querschnitt nimmt, so halten die in einem Meter Höhe gerade mal 750 daN. Es fehlt also, wie beim KLSK beschrieben, die Direktsicherung mittels Gurt oder Kette nach vorn über´s Eck. Am Auflieger kann es nicht liegen. Das ist ein Faymonville Max. Der hat die nötigen Zurrpunkte mit Lasteintrag 5000 und 8000 daN.
Offenbar ist Ladungssicherung in der 95 er Schulung immer noch zu mickrig behandelt.

hurgler0815 Geschrieben am 28 November 2019



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12 Beiträge
Wenn man als Unternehmer eine so junge Fahrerin im Schwertransportbereich beschäftigt, dann muss man sich um sie 'kümmern'. LaSi ist in diesem Bereich überlebenswichtig.

Der Verlader hat mit Halbwissen gehandelt.....man sieht das Ergebnis.

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