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Bedienungsanleitungen von dual use Geräten auch dual use


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


stambo71 Geschrieben am 27 November 2019



Dabei seit
15 August 2012
42 Beiträge
Hallo zusammen,

sind die Bedienungsanleitungen von dual use Geräten automatisch auch dual use?
Oder hängt das davon ab, welche Informationen, vor allem in welcher Tiefe, dadurch überhaupt zur Verfügung gestellt werden...?!

Besten Dank für Eure Einschätzung.

CARGOFORUM PARTNER

Stuttgarter Geschrieben am 27 November 2019



Dabei seit
05 September 2019
46 Beiträge
Hallo,

Bedienungsanleitungen (technische Unterlagen) sind nur gelistet, wenn dort entsprechend gelistete Technologie enthalten ist (ich setze mal voraus, dass es sich dabei maximal um Verwendungstechnologie handelt):

Allgemeine Technologie-Anmerkung Dual-Use-VO:
- "Die Kontrolle der Ausfuhr von Technologie, die für die [...] Verwendung der [...]erfassten Güter unverzichtbar ist, erfolgt entsprechend den Vorgaben der Kategorien 1 bis 9."

Weiterhin definiert die Dual-Use-VO wie folgt:

- Technologie: "spezifisches technisches Wissen, das für [...]die „Verwendung“ eines Produkts nötig ist."
- Verwendung: "Betrieb, Aufbau (einschließlich Vor-Ort-Aufbau), Wartung (Test), Reparatur, Überholung, Wiederaufarbeitung."
- unverzichtbar: "„bezieht sich – auf „Technologie“ angewendet – ausschließlich auf den Teil der „Technologie“, der besonders dafür verantwortlich ist, dass die erfassten Leistungsmerkmale, Charakteristiken oder Funktionen erreicht oder überschritten werden.")

In Frage kommen dann z.B. 1E101; 1E201; 2E101; 2E201

Also Inhalt der Betriebsanleitung auf "Unverzichtbarkeit" prüfen und die Allgemeinen Technologie-Anmerkungen (vor allem Folgende) studieren:
"Nicht erfasst ist „Technologie“, die das unbedingt notwendige Minimum für Aufbau, Betrieb, Wartung oder Reparatur derjenigen Güter darstellt, die nicht erfasst sind oder für die eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wurde."

Vielleicht hilft auch dieser Link noch weiter.

Viele Grüße Christian

stambo71 Geschrieben am 27 November 2019



Dabei seit
15 August 2012
42 Beiträge
Wunderbar.
Besten Dank.

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