Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.035 registrierte User - 0 User online - 54 Gäste online - 61.027 Beiträge - 2.298.031 Seitenaufrufe in 2022



Ausfuhrlieferung aus dem Eu Ausland - Nachweis?


Recht und Steuern im Außenhandel: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Gestaltung im internationalen Handel. Unser Forum Recht und Steuern im Außenhandel behandelt Fragen wie, welche Rechtsvorschriften und Steuerregeln gelten im internationalen Handel? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel meine Steuerpflichten erfüllen? Welche Risiken gibt es bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland und wie kann ich diese minimieren? Welche Möglichkeiten gibt es, im internationalen Handel Steuervorteile zu nutzen? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel sicherstellen, dass ich alle relevanten Rechts- und Steuerregelungen einhalte?


Zaiga Geschrieben am 23 November 2019



Dabei seit
23 November 2019
7 Beiträge
Hallo zusammen,
wir haben bei uns folgenden Fall:
1. Lieferant EU Ausland (Frankreich)
2. Zwischenhändler in Deutschland
3. Endkunde im Drittland

Rechnungsstellung:
1. Innergemeinschaftliche Lieferung Ust. frei zwischen 1 und 2
2. Ausfuhrlieferung zwischen 2 und 3 Ust. frei

Warenverlauf:
1. Lieferant verschickt direkt an Endkunden, tritt also als Ausführer auf o. eine Spedition

Frage:
Wie kann der Zwischenhändler die umsatzsteuerfreie Ausfuhr nachweisen?


Vielen Dank fürs lesen!
Bin für alle Tipps dankbar!

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 23 November 2019



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Klassisches Streckengeschäft.

Zitieren::

Frage:
Wie kann der Zwischenhändler die umsatzsteuerfreie Ausfuhr nachweisen?

Gegenfrage: wer tritt den in der Ausfuhranmeldung als Ausführer/Anmelder auf? Setzt man dort euch ein und handelt für euch in direkter/indirekter Vertretung? Oder werdet ihr in den Ausfuhranmeldungen nicht erwähnt? Das würde ich auf jeden Fall klären, kann rechtliche Auswirkungen haben.

Nichtsdestotrotz benötigt ihr den Ausgangsvermerk desjenigen, welcher die Ausfuhranmeldung abgibt. Damit weist ihr dann eure Steuerfreiheit nach.

Da ich kein Umsatzsteuerexperte bin, kann ich jedoch leider nicht sagen, ob "beide" Lieferungen umsatzsteuerbefreit sein dürfen. Bei EU-Reihengeschäften (hier mit Drittlandsbeteiligung) gibt es Sondervorschriften, die noch relativ komplex sind.

Zaiga Geschrieben am 23 November 2019



Dabei seit
23 November 2019
7 Beiträge
Hallo Chef,
vielen Dank für die schnelle Antwort!

Der Lieferant ist Ausführer und wir werden nicht erwähnt.
Es gibt auch keine Referenz auf unsere Rechnungen.

Danke Gruß

Ps:
Das Reihengeschäft ist doch eigentlich immer “durchbrochen” wenn es zwei echte Lieferungen gibt?
Zb. Rechnungen: A (Deutschland) - B (Deutschland)- C (Drittland / EU Ausland)
Warenlieferung: A liefert an Spedition in Deutschland - Spedition in Deutschland im Auftrag von C liefert an C

In so einem Fall liegt doch kein Reifengeschäft mehr vor da es mehrere Warenlieferungen gibt?

Danke Gruß

Chev Geschrieben am 24 November 2019



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Der Lieferant ist Ausführer und wir werden nicht erwähnt.

Das ist schon mal gut.

Zitieren::

Das Reihengeschäft ist doch eigentlich immer “durchbrochen” wenn es zwei echte Lieferungen gibt?

Hiermit bin ich leider überfragt. Es ist ein leidiges Thema.

Zitieren::

In so einem Fall liegt doch kein Reifengeschäft mehr vor da es mehrere Warenlieferungen gibt?

Die Kriterien für ein IG Reihengeschäft (hier mit Drittlandsbezug) sind meiner Meinung nach erfüllt. Es gibt 3 Beteiligte und die Lieferung gelangt direkt vom Versender zum Empfänger, der Händler in der Mitte bekommt die Ware nicht zu Gesicht.
Dennoch haben wir steuerlich 2 Warenbewegungen - die 1. vom Lieferanten in FR an den Zwischenhändler in DE und die 2. vom Zwischenhändler an den Empfänger im Drittland - wie gesagt, steuerlich betrachtet. Und wenn ich es richtig sehe, darf nur einer dieser beiden Lieferungen die Steuerfreiheit zugesprochen werden, nämlich der sog. "warenbewegten Lieferung". Ist die erste Lieferung vom Lieferanten an den Zwischenhändler die "warenbewegte Lieferung", wäre diese steuerfrei. Bei einem EU-Reihengeschäft ohne Drittlandsbezug wäre dann die 2. Lieferung vom Händler an den Empfänger steuerbar/steuerpflichtig. Da im o. g. Fall der Empfänger aber im Drittland sitzt, bin ich mir nicht sicher.

Vielleicht kann hier jemand mit Steuerkenntnissen im Forum anknüpfen.

Aktuell ist das noch ein komplexes Thema, soll sich ggf. nächstes Jahr mit neuer Rechtslage ändern.

Zaiga Geschrieben am 24 November 2019



Dabei seit
23 November 2019
7 Beiträge
Hi Chev,

danke für die Antwort!

Ich habe mich etwas in die Thematik eingelesen und bin mir eig. ziemlich sicher das es sich um eine gebrochene Beförderung handelt. Lieferant A liefert FCA, Kunde Drittland zahlt die weitere Spedition. Somit kommt es nicht zu einer unmittelbaren Lieferung durch Liefarnt A oder durch den alleinigen Transport durch den Kunden.

www.bundesfinanzminist...onFile&v=1

a)Gebrochene Beförderung oder Versendung Bei einer gebrochenen Beförderung oder Versendung fehlt es an der für das Reihengeschäft erforderlichen Unmittelbarkeit der Warenbewegung (Abschnitt 3.14 Abs. 4 Satz 1 UStAE).
Seite 3Der Vorgang spaltet sich damit in mehrere hintereinandergeschaltete und getrennt zu beurteilende Einzellieferungen auf

Chev Geschrieben am 05 Dezember 2019



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Zaiga,

wie gesagt, leider bin ich kein Steuerexperte und kann - ohne, dass ich groß auf deine Anmerkungen eingehe - nur nochmal sagen, was ich über den Fall denke: und zwar handelt es sich hierbei um ein "EU-Reihengeschäft mit Drittlandsbezug." Für EU-Reihengeschäfte gelten besondere und teils komplexe Bedingungen. Wie bereits gesagt, kann (soweit ich weiß) bei einem solchen Geschäft nur einer Lieferung die Steuerfreiheit gegeben werden - dies ist die sog. "warenbewegte Lieferung". Ihr müsstet also so vorgehen, dass zunächst einer der "beiden" Lieferungen die Warenbewegung zugeordnet wird. Welches die warenbewegte Lieferung und welches die ruhende Lieferung ist, erfährt man auf einem Steuerseminar oder von einem Berater - sprengt hier im Forum ggf. den Rahmen.
Im Umkehrschluss ist die andere Lieferung, also die ruhende Lieferung steuerbar und steuerpflichtig. Trifft die ruhende Lieferung auf die 2. Lieferung (vom Händler ins Drittland) zu, dann könnte es meiner Meinung nach im schlechtesten Fall sein, dass die 2. Lieferung (auch, wenn diese in ein Drittland erfolgt) demnach steuerpflichtig ist.

Ein Steuerberater kann evtl. helfen. Hier im Forum wird es schwierig, da es kein Steuerforum ist.

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich