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Autonome Zollaussetzung bei der Einfuhr


Einfuhrabwicklung: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Einfuhrabwicklung und Zollabfertigung einer Importsendung. Unser Forum Einfuhrabwicklung und Import Zollabfertigung behandelt Fragen wie, wie läuft die Einfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Einfuhrabwicklung erforderlich? Wie wird die Zollabfertigung bei der Einfuhrabwicklung durchgeführt?


chichi2701 Geschrieben am 12 Dezember 2019



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20 Januar 2017
78 Beiträge
Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage bezüglich der Möglichkeit der autonome Zollaussetzung bei der Einfuhr.

Kann mir jemand sagen wie und wo man diese Aussetzung der Zölle beantragen kann und was dabei zu beachten ist. Gibt es hierzu einen Leitfaden oder ähnliches? Die EU Verordnung 2018/2069 dazu habe ich gelesen, aber das hilft mir leider auch nicht weiter.

Mir geht es insbesondere um die Importcodenummer 8507 60 00 .... Hier ist die Möglichkeit autonome Zollaussetzung laut EZT online gegeben.

Unsere Kunden haben uns darauf hingewiesen, dass wir hier Zölle sparen können und wollten entsprechend gleich die Preise entsprechend senken. Wir Importieren die Waren derzeit aus CHINA und kontrollieren diese und senden Sie an unsere Kunden weiter.

Ist dies Nutzbar im Zusammenhang mit einem Zolllager, oder macht das Zolllager dann überhaupt keinen Sinn mehr?

Vielen Dank vorab für eure Hilfe

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waldorf Geschrieben am 12 Dezember 2019



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Vielleicht helfen ja die Infos der Kommission etwas weiter: ec.europa.eu/taxation_...ensions_de

Meine Erfahrungen mit dem Thema liegen schon etwas zurück. Die Zollaussetzungen werden ja von betroffenen Unternehmen beantragt. Es war früher so, dass diese Unternehmen versucht haben, die produktspezifischen Kriterien so spezifisch zu definieren, dass möglichst nur deren Produkte profitieren konnten. Lediglich die gleiche Zolltarifnummer zu haben, reichte zu der Zeit nicht aus. Das finde ich grundsätzlich auch nicht falsch. Die schlauen, aktiven Firmen profitieren und Trittbrettfahren wurde verhindert.

Die Nutzung eines ZL kann Sinn machen, wenn zB zum Zeitpunkt der Einfuhr noch keine bzw. keine Zollaussetzung mehr besteht und solange einlagert wird, bis die Zeit gekommen ist. Wenn das nicht mehr als 90 Tage sind, geht das aber auch in der Verwahrung.

Erzi4 Geschrieben am 12 Dezember 2019



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487 Beiträge
Hallo zusammen,

ich glaube, die Frage war etwas anders gemeint. Für bestimmte Lithium-Ionen Akkus der Codenummern 8507 6000 13 0 bis 8507 6000 85 0 gibt es bereits eine autonome Zollaussetzung. Dafür muss der Akku aber genau eine der in der betreffenden Unternummern aufgeführten Spezifikationen erfüllen. Nur dann gibt es eine Zollaussetzung. Andernfalls würde man den Akku unter 8507 6000 90 0 einreihen und dann besteht keine Zollaussetzung.

Wenn ich die Frage also richtig verstanden habe, und die Akkus sind von einer der o.g. Zolltarifnummern erfasst, für die es eine Zollaussetzung gibt, dann willst Du, chihi, wohl eher wissen, wie man bei der Zollafertigung in den Genuss der Zollaussetzung kommt. Das ist nicht so schwer. Es gibt in der Zollanmeldung ein Feld "Präferenzantragscode". Hier ist statt "100" schlicht "110" einzutragen und schon rechnet ATLAS mit 0% Zoll, statt mit dem Regelzollsatz.

Saludos
Erzi4

chichi2701 Geschrieben am 13 Dezember 2019



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20 Januar 2017
78 Beiträge
Hallo zusammen,

danke für die Antworten.

@Erzi: genauso wie du geschrieben hast war es gemeint.
Wenn ich dich richtig verstehe steht der Präferenzcode 110 demnach für eine autonome Zollaussetzung.
Heißt das ich muss dafür keinen zusätzlichen Antrag bei einer Behörde stellen.

Im Internet bin ich über Anträge beim BMWi gestolpert. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube dort geht es darum
neue zu Beantragen. In meinem Fall liegt aber bereits eine autonome Zollaussetzung vor. Ich gehe davon aus, dass bereits ein anderer Wirtschaftsteilnehmer diese Zollaussetzung beantragt hat. Kann ich diese dann einfach mitnutzen?

Ich gehe mal davon aus, dass es in meinem Fall gut wäre vorab mit dem Hauptzollamt darüber zu sprechen, um nicht in irgend eine Falle zu laufen!?

Erzi4 Geschrieben am 13 Dezember 2019



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487 Beiträge
chichi2701 wrote:

Wenn ich dich richtig verstehe steht der Präferenzcode 110 demnach für eine autonome Zollaussetzung.
Heißt das ich muss dafür keinen zusätzlichen Antrag bei einer Behörde stellen.
Ja, das heißt, Du musst keinen besonderen Antrag stellen. Du musst lediglich sicherstellen, dass der Präferenzantragscode 110 in der Zollanmeldung angegeben wird, dann wird vom System automatisch der Zollsatz 0% herangezogen.

chichi2701 wrote:

Im Internet bin ich über Anträge beim BMWi gestolpert. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube dort geht es darum
neue zu Beantragen. In meinem Fall liegt aber bereits eine autonome Zollaussetzung vor. Ich gehe davon aus, dass bereits ein anderer Wirtschaftsteilnehmer diese Zollaussetzung beantragt hat. Kann ich diese dann einfach mitnutzen?
Ja. Eine Zollaussetzung ist grundsätzlich "erga omnes", d.h. für Alle. Freue Dich, dass ein anderer sich die Mühe gemacht hat, sie zu beantragen.

chichi2701 wrote:

Ich gehe mal davon aus, dass es in meinem Fall gut wäre vorab mit dem Hauptzollamt darüber zu sprechen, um nicht in irgend eine Falle zu laufen!?
Was sollte da besprochen werden? Du musst nur sicherstellen, dass man Deine Waren auch einer der Zolltarifnummern zuweisen kann, für die es eine gültige Zollaussetzung gibt. Sofern hier Zweifel bestehen, weil sich Deine Akkus vielleicht doch von den für die Zollaussetzung genannten Akkus unterscheiden, kann man immer noch beim HZA Hannover eine verbindliche Zolltarifauskunft (Achtung: in diesem Fall natürlich für die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer) beantragen...

waldorf Geschrieben am 15 Januar 2020



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1705 Beiträge
Ich hatte ja bereits zuvor dargestellt, dass die Definitionen und Warennummer für Zollaussetzungen sehr spezifisch definiert sind. Damit will das antragstellende Unternehmen sicherstellen, dass nur seine Ware darunter fällt und "Trittbrettfahrer" ausschließen.
Es gibt ein aktuelles Urteil des FG München (14 K 1843/16 v. 19.9.2019), dass bestätigt, dass hier sehr streng vorzugehen ist: "...sind Zollaussetzungsnormen entsprechend ihrem Wortlaut eng auszulegen, so dass sie nicht über ihren Wortlaut hinaus auf Erzeugnisse angewandt werden können, die in ihnen nicht genannt sind." und
"Das Ergebnis entspricht auch der vom HZA vorgetragenen Sichtweise der EU-Kommission, die dem BMF im Februar 2016 erläutert hat, dass für die Einreihung in den zehnstelligen TARIC-Code die Ware dem genauen Wortlaut des diesbezüglichen TARIC-Codes entsprechen müsse."

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