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Kein Ausfuhrvermerk


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


GuaranaJones Geschrieben am 18 Dezember 2019



Dabei seit
18 Dezember 2019
1 Beiträge
Hallo zusammen,

wir haben in unserem Unternehmen zwei ähnlich gelagerte Fälle, zu denen wir momentan keine Lösung finden.

Es gab im 2. Halbjahr zwei Ausfuhranmeldungen, die bis heute keinen elektronischen Ausfuhrvermerk enthalten.

Fall 1: Wir haben Ware an eine deutsche Schule verkauft und eine Ausfuhr für die Ware beantragt und erhalten. Es handelte sich um Schulungsmaterial (Koffer) für einen Kunden in einem afrikanischen Land. Was wir erst im Nachhinein einige Zeit später erfuhren, war, dass diese Koffer von Lehrern der Schule persönlich zum Kunden geflogen wurden. Die Lehrer wussten natürlich nicht, dass sie diese Koffer am deutschen Flughafenzoll mit den ABD auszuführen hatten.
Jetzt ist die Ware mittlerweile beim Kunden und wir haben keinen Ausfuhrvermerk.
Wie ist das nun zoll- sowie steuerrechtlich zu handhaben?
Dem Zoll das so erläutern und dann?

Fall 2: Erneut einen Ausfuhrantrag durchgeführt für einen Auftrag der in ein anderes afrikanische Land ging. Incoterm war EXW. Der Kunde hat die Ware abholen lassen. Nun sind drei Monate vergangen und wir haben nach wie vor keinen Ausgangsvermerk.
Wie ist hier vorzugehen bzw. wie liegen hier die Verantwortlichkeiten.

Vielen Dank.

Gruß,

GJ

CARGOFORUM PARTNER

mousse Geschrieben am 27 Februar 2020



Dabei seit
27 Februar 2020
1 Beiträge
Hallo GuaranaJones,

beim Fall 1; bin ich leider genauso wie du ratlos; ich würde einfach beim Zollamt meinem Lieblingsansprechpartnern fragen.
beim Fall 2; ist die Ware per Luft- befördert worden, oder per Seefracht? Ich würde ein Duplikat des Transporttitels anfordern und dem Zollamt als alternativ Exportnachweis senden.

Viele Grüße
Mousse

_Stefanie_ Geschrieben am 14 April 2020



Dabei seit
14 April 2020
4 Beiträge
Guten Morgen!

Es besteht die Möglichkeit beim Zoll einen „Alternativnachweis Ausgang“ zu beantragen.
Diesen kannst du bei der für den jeweiligen Fall zuständigen Ausgangszollstelle beantragen.

Ich habe dazu immer ein Statement mit dem sich zugetragenen Sachverhalt verfasst und dieses dann per Mail mit allen zur Verfügung stehenden Unterlagen (Lieferscheine, Packlisten, Rechnung, B/L usw.) an die zuständige Ausgangszollstelle gesendet.

Meine Erfahrung bezieht sich aber auf den Seeverkehr. Ich hatte dann immer noch die Nachweis Ausgang der qualifizierten Gestellung (ZAPP/BHT/WHT). Inwieweit es das auch bei Luftfrachtsendungen gibt, bzw. wie das dann ist wenn die Ware im Gepäck von Reisenden mitgeführt wird, weiß ich so leider nicht.
Ich würde mal so einen Antrag per Mail an die zuständige Ausgangszollstelle schreiben und sehen, was der Zoll dann sonst noch so braucht.

LG
Steffi

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