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LLE Altbestände Präferenzabkommensländer unvollständig


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Dionysia Geschrieben am 16 Januar 2020



Dabei seit
16 Januar 2020
5 Beiträge
Hallo zusammen,

ich stehe gerade vor einem Problem bei der Präferenzberechnung anhand der Vorgaben in den Verarbeitungslisten der Länder. Ich habe diesen Bereich erst vor Kurzem neu übernommen und habe mit diversen Altlasten zu kämpfen.
Kurze Schilderung:

Ich würde die Listenbedingungen zur Verarbeitung einhalten, wenn wir von meinen Vorlieferanten vollständige LLE für die Altbestände aus 2018 vorliegen würden.
Leider sind diese LLE teilweise sehr lückenhaft, was die darin genannten Abkommen betrifft.
Wie würdet Ihr euch bei der Bearbeitung verhalten, wenn für den Altbestand 2018 diverse Ländercodes fehlen, 2019 und 20 vom Vorlieferanten jedoch vollständig bestätigt wurden?
Eine Korrektur dieser LLE ist rückwirkend ja nicht mehr möglich.

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ankei Geschrieben am 16 Januar 2020



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30 Oktober 2019
11 Beiträge
Hallo Dionysia,

Die unvollständigen LLE´s aus dem Jahr 2018 gelten so lange bis das Material mit Lieferung aus diesem Jahr verbraucht ist.
Erst für das Material der Lieferungen ab 2019 kannst Du die LLE mit Datum ab 2019 verwenden.
Du kannst eine Präferenz nur so weiter geben/ anwenden wie sie Dir bescheinigt wurde.

Dionysia Geschrieben am 16 Januar 2020



Dabei seit
16 Januar 2020
5 Beiträge
Hallo Ankei,
Danke für die schnelle Antwort.
Das ist genau die Schwierigkeit, die sich mir hier jetzt stellt.
Rein logisch gesehen, wäre es möglich, eine LLE nach positiver Präferenzkalkulation zu erstellen, vorausgesetzt ich übernehme die 2018 nicht bestätigten Ländercodes nicht, sondern ausschließlich die in allen bestandstechnisch notwendigen Übereinstimmungen.
Sehe ich das richtig?
Wenn ja, wäre dies ebenfalls so bei neu hinzukommenden Abkommen bei unterschiedlichen Chargen...

ankei Geschrieben am 21 Januar 2020



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30 Oktober 2019
11 Beiträge
Hallo,

ja, das stimmt so.

Svetinho Geschrieben am 23 Januar 2020



Dabei seit
10 November 2014
11 Beiträge
Frag deinen Lieferanten ob er dir die Lieferantenerklärungen für 2018 nachträglich ausstellen kann.

Ist ja prinzipiell erlaubt.

www.zoll.de/DE/Fachthe..._node.html

lg

Dionysia Geschrieben am 06 März 2020



Dabei seit
16 Januar 2020
5 Beiträge
Hallo Svetinho,

danke für deine Antwort.
Das war mein erster Gedanke. Habe aber leider von den wenigsten eine rückwirkende Korrektur erhalten.
Somit bleibt mir wohl nichts anders übrig, als Codes zu streichen...

LG

ankei Geschrieben am 09 März 2020



Dabei seit
30 Oktober 2019
11 Beiträge
Hallo Dionysia,

ich würde ehrlich gesagt auch keine Korrektur in der Form ausstellen. Korrekturen würde ich nur machen wenn mir ein Fehler auffällt oder sich in der Präferenz etwas ändert, was durchaus passieren kann.
Es ist keine Seltenheit, dass ich auf einer LLE/LE Länder bestätigen kann, die ich später nicht mehr bestätigen kann.
Das ist abhängig vom Preis, dem Vorlieferant und dessen ausgestellter Erklärung. Über eine LE von 2018 würde ich nicht mehr nachdenken. Es würde den Aufwand nicht rechtfertigen.

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