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Wertberechnung / Verzollung von selbst entwickelten Gütern (ohne Verkauf)


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


Bottrum Geschrieben am 20 Januar 2020



Dabei seit
09 September 2019
1 Beiträge
Hallo,

Ich habe eine Frage. Ich habe früher mal bei einem namhaften Hersteller für Soundboards gearbeitet. Nun bastle ich in meiner Freizeit an komplett eigenen Geräten (eigenes Design / Gehäuse aus 3D Druck, Innenleben selbst gelötet und eigene Programmierung)

Ich möchte eine Reihe an Equipment nun in die USA verschicken, unentgeltlich ausgeliehen. Diese sollen im Sommer wieder an mich zurückgeschickt werden.

Für mich stellen sich zwei Fragen. Welche Werte muss ich beim Zoll angeben? Die Geräte sind selbst entwickelt und werden nicht verkauft. Muss ich mich an ähnlichen Produkten orientieren (da wäre das ein Gesamtwert von etwa 1400 Euro).

Und: Wenn ich Werte angeben muss, wie sorge ich dafür, dass keine Umsatzsteuer anfällt, wenn ich die Pakete im Sommer wieder bekomme?

Würde mich über Infos freuen,

Gerne auch Quellen! Danke!

CARGOFORUM PARTNER

TheDispatcher Geschrieben am 20 Januar 2020



Dabei seit
24 August 2009
196 Beiträge
Moin

also was die Zollwertermittlung angeht kannst du im UZK (Unionszollkodex) Artikel 70 nachlesen, es gibt 6 Methoden
der Ermittlung in einer gewissen Reihenfolge welche es einzuhalten gibt.
Wie dein amerikanischer Partner importiert ist normal sein "Bier", du kannst bei der sogenannten Wiedereinfuhr eine
"Rückwarenabfertigung" anstreben, diese ist bis 3 Jahre nach Ausfuhr möglich. Damit fallen keine Abgaben an für dich.
Das alles kannst du über www.zoll.de nachlesen.

Gruß

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