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Langzeitlieferantenerklärung LLE für 2020 Großbritannien trotz BREXIT


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


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Wessi Geschrieben am 05 November 2019



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Das Jahresende ist nicht mehr weit weg. Und eigentlich müsste man
so langsam den LLE Ordner wieder rausholen. Doch wie handhabt ihr die aktuelle Brexit Situation?
Gebt ihr schon LLE für 2020 raus, mit der Gefahr diese widerrufen zu müssen?
Oder schiebt ihr das Thema noch weiter vor Euch her?

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Chev Geschrieben am 05 November 2019



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Geht es generell darum, dass ihr das Länderkürzel "GB" bereits auf LLE'n für 2020 angeben wollt? Soweit ich weiß, darf das erst erfolgen, wenn ein entsprechendes Handels-/Präferenzabkommen vereinbart wurde. Und das ist ja bei Weitem nicht der Fall. Ob das zu schließende Austrittsabkommen auch Präferenzen beinhaltet, wage ich mal zu bezweifeln. Erst, wenn ein Abkommen besteht, dürfen die Länderkürzel angegeben werden. Der Gültigkeitsbeginn der LLE darf dann zudem nicht vor dem "Inkrafttreten-Termin" des Abkommens liegen.

Evtl. könnte GB per Austrittsabkommen übergangsweise auch weiterhin der Zollunion zugehörig bleiben. Heißt: rein zollseitig bleibt GB unionszugehörig = es ändert sich erstmal gar nichts (zollfreier Warenhandel, etc.). Gibt es dieses Austrittsabkommen nicht bzw. beinhaltet es nicht das Thema Zoll, so müsste wie gesagt erst ein neues Handels-/Präferenzabkommen (z. B. wie mit der Schweiz) zwischen der EU und GB geschlossen werden, da GB dann nach dem Brexit erstmal normalen Drittlandsstatus hätte. Deswegen ist die Anwendung von Präferenzen zunächst (noch) nicht möglich.

Wessi Geschrieben am 06 November 2019



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25 November 2010
71 Beiträge
Chev wrote:
Geht es generell darum, dass ihr das Länderkürzel "GB" bereits auf LLE'n für 2020 angeben wollt? Soweit ich weiß, darf das erst erfolgen, wenn ein entsprechendes Handels-/Präferenzabkommen vereinbart wurde. Und das ist ja bei Weitem nicht der Fall. Ob das zu schließende Austrittsabkommen auch Präferenzen beinhaltet, wage ich mal zu bezweifeln. Erst, wenn ein Abkommen besteht, dürfen die Länderkürzel angegeben werden. Der Gültigkeitsbeginn der LLE darf dann zudem nicht vor dem "Inkrafttreten-Termin" des Abkommens liegen.

Eigentlich wollte ich nur abwägen, wie der Großteil mit dem berühmten Blick in die Glaskugel umgeht.
Es kann ja passieren dass man jetzt alle LLE anfordert und oder verschickt und egal welcher "Deal" irgendwann mal zustande kommt, die Gefahr sein könnte, dass man in 2-3 Monaten alles nochmal durchspielt.

Aber vermutlich wird man Ende 2020 an gleicher Stelle genau hier nochmal über dies Thema diskutieren,
da die Engländer es nicht hinbekommen haben.

waldorf Geschrieben am 06 November 2019



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Ich versuche mal die mögl. Präferenzszenarien mit UK darzustellen.
Falls es nach der Verlängerung bis 31.1. nicht zu einer Zustimmung zum Austrittsabkommen kommt oder die Frist nicht nochmal verlängert wird, gibt es einen "Hard-Brexit" und damit keinerlei Präferenzabkommen. Das halte ich inzwischen für eher unwahrscheinlich, aber "impossible is nothing".

Falls UK dem Austrittsabkommen zustimmt, tritt UK formell z.B. zum 1.2. aus der EU aus. Es beginnt aber eine Übergangsfrist, die bis zum 31.12.20 läuft (verlängerbar), in der die zukünftigen Handelsbeziehungen, also zB ein Präferenzabkommen, verhandelt werden sollen (derartige Verhandlungen sind kaum in einem Jahr abschließar - normalerweise dauert das 5+ Jahre). In dieser Übergangsphase wird UK zollrechtlich weiterhin als Teil des Binnenmarktes behandelt - er gibt also keine Veränderungen im Warenverkehr, insbesondere keine Zollabfertigungen.

Das gilt aber nicht automatisch auch für das Präferenzrecht. Das Austrittsabkommen enthält dazu m.E. keine Regelungen. Da UK dann nicht mehr zur EU gehört, ist ungeklärt, wie z.B. Vormaterialien oder Fertigwaren mit UK-Ursprung behandelt werden. Das können aber u.U. noch nicht einmal die EU und UK alleine entscheiden, sondern die Präferenzpartner müssen da auch mitspielen. Um das alles noch etwas komplizierter zu machen, noch der Hinweis auf Nordirland, das ja im Austrittsabkommen einen besonderen Status bekommt.

Meine Meinung: in 2020 wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein neues Präferenzabkommen EU - UK geben, das in den LE/LLE angegeben werden kann. Allerdings müssen diejenigen aufpassen, die nach einem UK-austritt Waren von dort beziehen, ob diese Waren weiterhin im Rahmen der bestehenden Abkommen der EU auch noch als EU-Ware gelten.

Chev Geschrieben am 06 November 2019



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Hallo Waldorf,

Zitieren::

Das gilt aber nicht automatisch auch für das Präferenzrecht. Das Austrittsabkommen enthält dazu m.E. keine Regelungen. Da UK dann nicht mehr zur EU gehört, ist ungeklärt, wie z.B. Vormaterialien oder Fertigwaren mit UK-Ursprung behandelt werden.

Ich denke auch, dass das Austrittsabkommen soweit nicht reicht. Aber das Austrittsabkommen könnte beinhalten, dass die UK weiterhin dem Unionszollgebiet (zumindest in einer Übergangsphase) angehörig bleibt. Ich könnte mir vorstellen, dass dann nicht nur freier Warenhandel (ohne Zollabfertigung / Zoll-schranken) zwischen EU und UK erstmal noch möglich ist, sondern auch Präferenzregelungen seitens der EU auch noch weiterhin für UK gelten und somit die UK auch präferenzrechtlich weiterhin erstmal noch zur EU zählt.
Aber wie gesagt, ob das Austrittsabkommen soweit geht und ob sämtliche Drittlands-Abkommenspartner zustimmen müssen (und das sind ja nicht wenige), kann ich nicht beurteilen.

Zitieren::

Allerdings müssen diejenigen aufpassen, die nach einem UK-austritt Waren von dort beziehen, ob diese Waren weiterhin im Rahmen der bestehenden Abkommen der EU auch noch als EU-Ware gelten.

Das ist genau der Punkt. Auch das würde ohne Regelung meiner Meinung nach entfallen.

Wir hätten also folgende Auswirkungen:

- Ursprungswaren aus GBR sind von Präferenzregelungen der EU nicht mehr abgedeckt
- Vormaterialien aus GBR = ohne Ursprung (VoU)
- Be- und Verarbeitungen in GBR = nicht ursprungsbegründend

Ware aus UK hat dann in präferenziellen Ursprungsnachweisen (z. B. LLE's) nichts mehr zu suchen. Unternehmen aus der UK sollten somit aktuell keine LLE's für nach dem 31.01.2020 ausstellen, ansonsten müssten diese evtl. widerrufen werden. Auch selbst als EU-Unternehmen kann man dann für UK-Ware keine Präferenzen an andere EU-Länder (mittels LLE) oder an Abkommens-Drittländer (mittels EUR.1) mehr weitergeben. Im Umkehrschluss sollten EU-Unternehmen aktuell keine Präferenzen für EU-Ware mittels LLE mit einer Gültigkeit für nach den 31.01.2020 an UK-Unternehmen ausstellen.
Sämtliche EU-präferenziellen Sachverhalte, an welchen UK beteiligt ist, kämen dann erstmal zum Erliegen bis ein Präferenzabkommen geschlossen wurde. Erst dann kann man sich auch über Länderkürzel "UK" / "GB" in LLE's unterhalten. Länderkürzel in LLE's dürfen nur für Drittlands-Abkommensländer angegeben werden und diesen Status hat die UK weder aktuell und auch ggf. nicht zeitnah nach dem Brexit, es sei denn, das Thema Präferenzen wird mit in das Austrittsabkommen integriert (was aber nahezu unmöglich ist, denn Präferenzabkommen und die Verhandlungen darüber sind komplex und langwierig). Eher bleibt die UK meiner Meinung nach der Zollunion per Austrittsabkommen vorerst angehörig (wie oben erwähnt), wodurch zumindest EU-Zollrecht + ggf. auch EU-Präferenzrecht für UK weiter gilt.

Allein hier sieht man wieder die unfassbare Komplexität des Brexits, hier nur das Thema Zoll betreffend.

waldorf Geschrieben am 06 November 2019



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Wenn UK aus der EU austritt, aber im Zollgebiet bleibt -wie Chev es formuliert- schließt das m.E. erstmal aus, dass die EU-Freihandelsabkommen weiterhin das UK beinhaltet. Die EU hat diese völkerrechtlichen Abkommen mit Drittländern geschlossen und UK gehört nicht mehr dazu Autonom kann die EU das nicht entscheiden. Ohne die Zustimmung der Abkommenspartner läuft da nichts.

Chev Geschrieben am 07 November 2019



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Dann wünsche ich jetzt schon viel Spaß. Denn das sind ja doch diverse Abkommen.
Wenn UK da raus fällt, muss UK diese Abkommen mit all diesen Ländern (inkl. mit der EU nach einem harten Brexit) neu schließen. Das ist eine gewaltige Sache, wenn man mal überlegt, wie viele Handels-abkommen die EU mit Drittländern geschlossen hat, welchen Aufwand dies bedeutete und wie viele Jahre/Jahrzehnte dafür vergangen sind.

Ich habe mal gehört, dass es insgesamt ca. 750 Abkommen sind, welche die EU mit Drittländern aber auch mit seinen Mitgliedstaaten (intern) abgeschlossen hat. Damit sind nicht nur Handels-/Präferenzabkommen gemeint, sondern auch Abkommen, welche den Fischfang, Reise- und Flugverkehr und viele andere Themen innerhalb und außerhalb der EU umfassen. Das (zeitnah) neu zu regeln wird eine gewaltige Herausforderung für die UK sein.

Chev Geschrieben am 24 Januar 2020



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Die Zollverwaltung hat nun eine entsprechende (erste) Information herausgegeben und das Thema "Präferenzen" im Zusammenhang mit UK und dem Brexit bewertet, siehe hier: Link (Zoll.de)

Wie schon vermutet, soll über das Austrittsabkommen bis zum Ende der Übergangsfrist die UK zollrechtlich weiterhin an die EU angeschlossen bleiben. Somit ändert sich zollrechtlich nichts (freier Warenhandel zwischen UK und EU) und es wird Zeit gewonnen, die zollrechtlichen Angelegenheiten im Laufe der Übergangsfrist zu regeln (nach aktuellem Stand bis Ende 2020).

Beim Thema Präferenzen ist es allerdings so, dass hier keine Regelungen im Austrittsabkommen enthalten sind. Demnach verliert die UK den präferenziellen "EU-Status", die Präferenzabkommen der EU mit den jeweiligen Drittländern gelten dann für die UK nicht mehr. Das heißt, dass die UK bislang präferenzielle UK- oder EU-Erzeugnisse nicht mehr in die Abkommensländer unter Anwendung von Präferenzen exportieren darf. Im Gegenzug dürfen EU-Unternehmen keine präferenzielle UK-Ware, welche mittels LLE in die EU gekommen ist, in die jeweiligen Abkommensländer unter Anwendung von Präferenzen exportieren.
Beide Seiten dürfen zudem keine Vorerzeugnisse (VmU) der anderen Seite in ihre präferenzielle Erzeugnis-kalkulation bei Verarbeitungsprozessen einfließen lassen, die UK darf überhaupt keine Erzeugniskalkulation mehr durchführen, denn es existieren für die UK keine Abkommensländer mehr.
Dass LLE's zwischen EU- und UK-Unternehmen dann nicht mehr ausgestellt werden können/dürfen, ist denke ich dann selbstredend. Bereits von EU- an UK-Unternehmen (oder umgedreht) ausgestellte LLE's
(z. B. für das Jahr 2020) verlieren ab dem Zeitpunkt, ab dem bereits der "weiche" Brexit dann gilt, ihre Gültigkeit.
Das ist zumindest soweit der heutige Stand, es sollen weitere Infos durch die Zollverwaltung folgen.

Sollten manche Abkommensländer (z. B. die Schweiz) die UK weiterhin auch präferenziell als EU-Mitglied behandeln, dann könnten Präferenzen auch weiterhin im Zusammenhang mit UK gelten. Ob dieser Plan funktioniert, sei dahin gestellt.

waldorf Geschrieben am 27 Januar 2020



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Wir vorsichtigen Deutschen werden natürlich wieder die "worst-case" - Variante wählen, kein Risiko eingehen und UK-Anteile treu und brav rauslassen - bis dann vielleicht mal eine verbindliche Auskunft aus Brüssel und/oder Berlin bzw. Hamburg kommt. Ggf. geht dann halt die Präferenz flöten. Und unsere Mitbewerber in anderen Mitgliedstaaten werden noch nicht einmal das Problem erkennen und so weiter machen wie bisher. Im Präferenzrecht ist Compliance -mangels einheitlicher Anwendung innerhalb der EU- in DE leider ein Wettbewerbsnachteil.

Chev Geschrieben am 29 Januar 2020



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Das Blatt hat sich jetzt nochmal etwas gewendet: Link (Zoll.de)

Die EU erkennt die UK weiterhin präferenzrechtlich an, es darf UK-Ware weiterhin präferenziell in Abkommensländer exportiert werden (aus der EU heraus). Auch dürfen Vormaterialien aus der UK (VmU) in der Erzeugniskalkulation eines EU-Herstellers aufgenommen werden. Dies gilt bis zum Ende der Übergangsfrist bis Ende 2020. Gleichlautend behalten bereits ausgestellte LLE's aus der UK ihre Gültigkeit bzw. dürfen weiterhin ausgestellt werden bis Ende 2020 (Gültigkeitsende).

Letztendlich kann ein Abkommensland die Gewährung von präf. UK-Ware auch aus der EU heraus aber beim Import untersagen. Ausgestellt werden darf die Präferenz aber, das hat die Europäische Kommission nun festgelegt.

waldorf Geschrieben am 30 Januar 2020



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Respekt - so eine schnelle und pragmatische Reaktion hätte ich aus Brüssel jetzt nicht erwartet.

Chev Geschrieben am 30 Januar 2020



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Ich war auch verblüfft, als ich das gestern gelesen habe. Schnell, pragmatisch, unkompliziert. Zwischen den beiden Meldungen lagen nur 3 Werktage. Da hat jemand auf den Turbo gedrückt.

Wessi123 Geschrieben am 06 November 2020



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Fast ein Jahr rum und immer noch einige Fragezeichen am Brexit-Himmel!

Wie geht ihr in der Praxis mit dem Thema LLE um? Aktuell beginnt ja wieder die Sammelzeit der LLE für 2021.
Wartet ihr noch und hofft in den nächsten Wochen eine Entscheidung mitzubekommen oder
fordert ihr schon LLE an, mit der Gefahr in ein paar Wochen eine separate LLE für GB anzufordern!

Wessi123 Geschrieben am 04 Januar 2021



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Wie geht ihr mit dem Thema jetzt um:

Deshalb ist es beabsichtigt, eine Ausnahmeregelung in Form einer Durchführungsverordnung über die Ausfertigung von Erklärungen zum Ursprung auf der Grundlage von Lieferantenerklärungen für präferenzbegünstigte Ausfuhren in das Vereinigte Königreich zu schaffen. Danach soll es während eines Übergangszeitraums zulässig sein, dass Ausführer für die Zwecke der Anwendung des Abkommens bis zum 31. Dezember 2021 Erklärungen zum Ursprung für Ausfuhren in das Vereinigte Königreich auf der Grundlage von Lieferantenerklärungen, die der Lieferant nachträglich vorlegen muss, unter der Bedingung ausfertigen, dass sich die Lieferantenerklärungen bis zum 1. Januar 2022 im Besitz des Ausführers befinden. Hat der Ausführer diese Lieferantenerklärungen bis zu diesem Zeitpunkt nicht in seinem Besitz, so muss er dem Einführer dies spätestens am 31. Januar 2022 mitteilen.


Beabsichtigt, klingt wie vllt.
Macht es schon Sinn die LLE mit GB anzufordern?

waldorf Geschrieben am 04 Januar 2021



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Natürlich, was man hat, hat man. Auch wenn man es ggf erst später vorlegen muss.

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