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Ladungssicherung Haftung bei Überladung
Boelk |
Geschrieben am 30 Januar 2020
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Dabei seit 17 Oktober 2013 4 Beiträge
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Hallo,
ich hätte eine Frage, bzgl. Haftung bei Überladung.
Wir haben öfters Paletten zum Transport nach Polen, Sendungsgewicht ist meist um die 2 to. - 2,5 to.
Da -EXW- vereinbart, lässt unser Kunde in Polen die Sendungen bei uns abholen.
Meist steht bei uns dann ein Sprinter Fahrzeug, eigentlich nur zulässig zu laden mit 1,5 to.
Bin ich als Verlader haftbar zu machen, bzgl. der Überladung??
Fahrer behauptet mit seinem Tode, dass er bis zu 2,5 to. laden darf....-:)
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CARGOFORUM PARTNER
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ms50389 |
Geschrieben am 30 Januar 2020
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Dabei seit 13 März 2015 27 Beiträge
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Naja, Sprinter gibt es ja auch mit mehr als 3,49 zGG. von daher ist eine Aussage "Mein Sprinter darf 2,5 t. laden." nicht zwingend falsch, vermutlich jedoch häufig. ;)
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Boelk |
Geschrieben am 31 Januar 2020
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Dabei seit 17 Oktober 2013 4 Beiträge
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Ja, aber in unserem Fall sind es schon 1,5 to. Sprinter.
Den Fall, dass die polnischen Disponenten/Fahrer das nicht so genau nehmen, haben wir schon öfters hier gehabt.
Gestern ist dies wieder ein bisschen eskaliert..
Meines Erachtens sind beim Überladen des Transporter wir als Verlader haftbar.
Stimmt das??
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motaboi |
Geschrieben am 31 Januar 2020
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Dabei seit 12 Oktober 2018 28 Beiträge
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Lass dir doch mal die Fahrzeugpapiere der Sprinter zeigen, du musst ja wissen wie viel du aufladen darfst. Sind keine Papiere vorhanden, würde ich mir auf dem CMR vom Fahrer bestätigen lassen dass das Fahrzeug 2,5to laden darf.
Denn wenn der Fahrer von der Polizei angehalten wird, wird er bestimmt aussagen dass der Verlader (du) den Fahrer gezwungen hat die 2,5to auf seinen Sprinter zu laden. Damit bist du dann in der Bredouille, du hast ja auf dem CMR auch 2,5to angegeben...
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Boelk |
Geschrieben am 31 Januar 2020
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Dabei seit 17 Oktober 2013 4 Beiträge
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Im Falle das der Fahrer sagt, wir hätten Ihn gezwungen.
Ist nicht der Fahrer vollends Verantwortlich für das Ladungsgewicht, sprich rechtlich belangbar.
Oder auch wir?
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motaboi |
Geschrieben am 31 Januar 2020
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Dabei seit 12 Oktober 2018 28 Beiträge
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Rechtlich wird wie immer zwischen Fahrzeughalter, Fahrzeugführer und Verlader gedrittelt, also alle 3 haftbar. Wie kannst Du aber beweisen, das der Fahrer dir gesagt hat dass sein Fahrzeug die 2,5to laden darf? Ohne Schriftstück sich vor Gericht auf eine mündliche Aussage des Fahrers zu berufen wird dir wenig bringen.
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Boelk |
Geschrieben am 03 Februar 2020
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Dabei seit 17 Oktober 2013 4 Beiträge
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Vielen Dank für die Information.
Hat mir sehr geholfen!
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