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Warenversand nach Türkei - Ursprungszeugnisse


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Erog Geschrieben am 06 Februar 2020



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54 Beiträge
Hallo, ich steh etwas auf dem Schlauch.
es geht um Ausfuhren in die Türkei, die aus EU-Waren und Drittlandswaren (CN, CH, PH, SG) bestehen.

Wenn ich es richtig weiß, dann ist eine ATR mit allen Waren obligatorisch. Der TR-Zoll verlangt aber meines Wissens nach ebenfalls auch ein Ursprungszeugnis.
Für die EU-Ware, sowie die CH-Artikel ist das kein Problem, weil wir hier LLE´s vorliegen haben, bzw. Erklärungen auf den RE´s, aber für die anderen Länder (CN, PH und SG) gibt es weder IHK Erklärungen, noch sonst etwaige Dokumente. Lediglich Erklärungen der jeweiligen Lieferanten, wie "für diese Artikel kann leider kein Ursprung bestätigt werden, da es sich um Ware handelt, die aus China stammt" oder auch "wir kaufen die Ware zu, unser (Vor)Lieferant kann selbst zum Ursprung keine Aussage machen".

Kann diese Ware ev. auch ohne Ursprungszeugnis exportiert werden?

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Chev Geschrieben am 06 Februar 2020



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1477 Beiträge
Leider ist ein Ursprungszeugnis zum Standard in die Türkei geworden, denn man möchte genau/offiziell wissen, was EU- und was Drittlandsware ist.

Um ein UZ bei eurer IHK einzureichen benötigt ihr für sämtliche Handelswaren einen Nachweis.
Evtl. genügt schon die Angabe des Ursprungslandes auf der Rechnung des Lieferanten.

Wenn ihr von eurem Lieferanten keinen Ursprungsnachweis bekommt, dann muss dieser wiederum an seinen/seine Vorlieferanten herantreten usw. bis die Kette zurückverfolgt wurde. Eine Ware hat immer einen handelsrechtlichen Ursprung. Es steht und fällt mit der Dokumentation vom Anfangspunkt bis zum Endpunkt. Letztendlich wird derjenige den Ursprung bestimmen müssen, welcher die Ware vollständig gewonnen, hergestellt oder zuletzt wesentlich be-/verarbeitet hat.

Erog Geschrieben am 07 Februar 2020



Dabei seit
25 April 2008
54 Beiträge
Hallo Chev,

Meine Kollegen berichten mir, dass der Türkische Zoll die letzten Wochen sehr rogoros ist, was Ursprungszeugnisse anbelangt.

Letzten Endes geht es doch nur ums Geld, sprich Drittlandszoll, oder?
Muss man also wirklich für alle Waren ein UZ beilegen oder geht es auch ohne UZ?

Chev Geschrieben am 07 Februar 2020



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Letzten Endes geht es doch nur ums Geld, sprich Drittlandszoll, oder?

Korrekt. Normaler Weise ist per Zollunion mittels A.TR bis auf wenige Ausnahmen alles zollfrei in der Türkei. Das betraf auch Drittlandsware, ohne EU-Ursprungspräferenz. Es handelt sich um eine sog. Freiverkehrspräferenz, sodass auch Waren aus China (versendet aus der EU mittels A.TR) zollfrei in der Türkei sind. Würde aber die Ware direkt aus China in die Türkei gesendet werden, würden jedoch Zölle entstehen, da die Türkei meines Wissens kein Abkommen mit China hat (China soll hier nur als Beispiel dienen). Mit Hilfe des Ursprungszeugnisses möchte die Türkei nun auch eine Selektion für Sendungen aus der EU vornehmen, um für Drittlandsware Zölle zu erheben. Dies ist rechtswidrig, aber sie tun es halt. Normaler Weise müsste zunächst das Abkommen der Zollunion gekündigt werden, den Schritt trauen sie sich aber nicht. Demnach wird das Ganze durch die Hintertür ausgehebelt.

Im Zweifelsfall deine IHK fragen, die IHK'en haben bereits über dieses Thema informiert.

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