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INCOTERMS 2020 Übersicht


INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden? Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus? Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms? Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms? Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?


Carsten Geschrieben am 26 November 2019



Dabei seit
18 Januar 2005
801 Beiträge
Hier geht es zum Buchtipp zur richtigen Anwendung der Incoterms 2020

Folgend möchten wir euch eine INCOTERMS 2020 Übersicht und Erläuterung unseres Werbepartners, der BEX AG, zur Verfügung stellen:

Am 10. September 2019 veröffentlichte der ICC die neuen Incoterms 2020. Bereits im Vorfeld kursierten viele Spekulationen zu den geplanten Änderungen. Auf diese Falschmeldungen reagierte der der ICC und wies wiederholt darauf hin. Prognostiziert wurde von einigen Experten zum Beispiel der Wegfall von Klauseln wie EXW und FAS und neue Incoterms wie CNI (Cost und Unsurance) wurden prophezeit. Alle Annahmen stellten sich als falsch heraus.

Incoterms 2020 – was hat sich geändert?

Viel Arbeit wurde in die bisherigen Regeln investiert, um diese sinnvoll und praxisnah zu gestalten. Der ICC hat mit den Incoterms 2020 eine verbesserte Übersicht für die Anwender geschaffen, um immer die passende Klausel für den jeweiligen Geschäftsfall zu finden.

Auf die folgenden Anpassungen hat man besonders geachtet:

- Exakte Erläuterung der Verbindung bzw. Abgrenzung zwischen Kaufvertrag und seinen nachgeordneten Verträgen
- Verstärkter Fokus auf die Auswahl der richtigen Klausel
- Neue Anwendungshinweise, durch Erläuterungen der jeweiligen Klauseln
- Optimierte Reihenfolge innerhalb der Incoterms, um Gefahrenübergang sowie Lieferung mehr in den Vordergrund zu stellen

VGM im neuen Werk nicht vorhanden

Nach reiflicher Überlegung hat sich der ICC dazu entschieden, dass die Kosten und Verpflichtungen, die mit der Ermittlung der bestätigten Bruttomasse (VGM, Verified Gross Mass) zusammenhängen nicht in dem neuen Werk aufgenommen werden. Die hohe Komplexität der im Jahr 2016 eingeführten Regelung, die die Wägung von Frachtcontainern in der internationalen Seefahrt vorschreibt und reguliert, war der Grund hierfür.

Die elf Incoterms-Klauseln

Klauseln für alle Transportarten
Diese sieben Incoterms Klauseln für multimodale Beförderung regeln den Gefahrenübergang an den Käufer und alle weiteren entscheidenden Konditionen.

EXW – Ab Werk (EX Works)
FCA – Frei Frachtführer (Free CArrier)
CPT – Frachtfrei (Carriage Paid To)
CIP – Frachtfrei versichert (Carriage and Insurance Paid to)
DAP – Geliefert benannter Ort (Delivered At Place)
DPU (neu!) – Geliefert benannter Ort entladen (Delivered at Place Unloaded)
DDP – Geliefert verzollt (Delivered Duty Paid)

Klauseln für den See- und Binnenschifftransport
Diese vier Incoterms Seeklauseln sind ausschließlich für Szenarien gedacht, in denen der Verkäufer seine Güter an oder auf einem Schiff in einem Hafen ablädt. Bei der Bezeichnung dieser Klauseln: gab es keine Änderungen:

FAS – Frei Längsseite Schiff (Free Alongside Ship)
FOB – Frei an Bord (Free On Board)
CFR – Kosten und Fracht (Cost and FReight)
CIF – Kosten, Versicherung und Fracht (Cost Insurance Freight)

Neue Anordnung der A/B Regeln innerhalb der Klauseln

Auch wurden die wichtigen zehn A/B Regeln innerhalb der jeweiligen Klausel neu angeordnet. Die Verpflichtungen bezüglich Waren/Zahlung, Lieferung und Gefahrenübergang der Vertragsparteien, die in den Incoterms 2010 unter A1 gelistet waren, wurden nun an eine passendere Stelle wie A2 und A3 verschoben. Die Umsetzung der Änderungen wird für die Anwender einiges an Zeit und Aufwand erfordern. Jedoch, so die Hoffnung, wird die bessere Positionierung dieser wichtigen Konditionen für die Parteien die Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit der einzelnen Incoterms Klauseln verbessern.

A1/B1 Allgemeine Verpflichtungen
A2/B2 Lieferung/Übernahme
A3/B3 Gefahrenübergang
A4/B4 Transport
A5/B5 Versicherung
A6/B6 Liefer- /Transportdokument
A7/B7 Ausfuhr- / Einfuhrabfertigung
A8/B8 Prüfung/Verpackung/Kennzeichnung
A9/B9 Kostenverteilung
A10/B10 Benachrichtigungen

Welche Änderungen gab es bei den Incoterms 2020 Klauseln?

CIF und CIP: Verschiedene Deckungsstufen des Versicherungsschutzes
An den als Institute Cargo Clauses bezeichneten Transportversicherungsbedingungen der IUA (International Underwriting Association of London), richten sich weltweit fast alle Transportversicherungen aus. Diese unterscheiden grundsätzlich drei Versicherungsklauseln: Die Institute Cargo Clauses (C) bieten lediglich einen Mindestversicherungsschutz gegen ausdrücklich vordefinierte Schadensfälle, die Institute Cargo Clauses (B) umfassen zusätzliche Abdeckung für weitere Ereignisse und die Institute Cargo Clauses (A) bieten wiederrum den höchsten Versicherungsschutz und decken alle Risiken mit ab (All Risks). Zumindest dann, wenn diese nicht ausdrücklich in den Ausschlüssen aufgeführt werden. Diese gängige Praxis im Versicherungsschutz berücksichtigen die Incoterms 2020 in den Klauseln CIP (Frachtfrei versichert) sowie CIF (Kosten, Versicherung und Fracht).

CIF: die bisherige Regelung mit der Standardposition der Institute Cargo Clauses (C) wird beibehalten
CIP: der Verkäufer ist fortan für den Versicherungsschutz entsprechend Institute Cargo Clauses (A) verantwortlich.

Den Parteien steht es bei beiden Klauseln offen, sich auch auf eine geringere bzw. höhere Deckungshöhe der Versicherung zu einigen.

Klausel DAT wird zu DPU
Der einzige Unterschied in den Incoterms 2010 zwischen den Klauseln DAT (Delivered At Terminal) und DAP (Delivered At Place) bestand darin, dass die Lieferung für den Verkäufer bei DAT als erfüllt galt, wenn die Ware vom ankommenden Beförderungsmitteln an einem Terminal fertig entladen war. Die Lieferung der Waren bei DAP erfolgte dann, wenn die Waren dem Käufer auf dem Beförderungsmittel lediglich zur Entladung bereit gestellt war.
Um zu betonen, dass die Lieferung nicht nur an ein Terminal erfolgen kann, wurde die Klausel DAT zu DPU (Delivered at Place Unloaded) geändert. Des Weiteren wurde die Klausel DAT vorgezogen und erscheint nun in der Reihenfolge vor der neubenannten Klausel DPU.

Konnossemente mit An-Bord-Vermerk und der Incoterms Klausel FCA
Für FCA wurde eine neue Option vorgesehen, mit der die Vertragsparteien vereinbaren können, dass gemäß FCA an einen Containerterminal geliefert wird. Der Käufer weist in diesem Fall seinen Transporteur an, dem Verkäufer eine „Bill of Lading“ zu übergeben. Damit kann der Verkäufer der Bank diese „Bill of Lading“ zukommen lassen und so die Zahlung aus dem Dokumentenakkreditiv erhalten. Diese neue Variante bei der FCA-Klausel ist eine zusätzliche, optionale Wahlmöglichkeit. Sie ist aber oft erforderlich, da in vielen Ländern Käufer sowie Banken noch eine „On board Bill of Lading“ vorschreiben.

Weitere Änderungen
In den folgenden Bereichen gab es noch weitere grundlegende Anpassungen:

- Organisation des Transports mit eigenen Transportmitteln des Verkäufers oder Käufers in FCA, DAP, DPU und DDP
- Aufnahme sicherheitsbezogener Anforderungen mit Transportpflichten und Transportkosten

Gültigkeit der Incoterms 2010?
Die neuen Incoterms 2020 treten ab dem 01. Januar 2020 in Kraft. Die Incoterms 2010 können weiterhin verwendet werden; jedoch sollte dann unbedingt die Nennung der geltenden Fassung, z.B. EXW Incoterms 2010, festgehalten werden.

Dieser Artikel wurde uns bereitgestellt von Stefan Kluge, Vertriebsleiter bei der BEX Components AG.


Zuletzt bearbeitet von Carsten am 25 Apr 2023 - 18:03, insgesamt 5-mal bearbeitet

CARGOFORUM PARTNER

Stuttgarter Geschrieben am 27 November 2019



Dabei seit
05 September 2019
46 Beiträge
Hallo,

hier hat sich wohl ein kleiner Fehler eingeschlichen:

Zitieren::
Des Weiteren wurde die Klausel DAT vorgezogen und erscheint nun in der Reihenfolge vor der neubenannten Klausel DPU.

DAT gibt es in den INCOTERMS® 2020 nicht mehr... Hier ist vermutlich DAP gemeint (Reihenfolge INCOTERMS® 2010: CIP - DAT - DAP - DDP; Reihenfolge INCOTERMS® 2020: CIP- DAP - DPU - DDP)

Grüße Christian

Wessi Geschrieben am 12 Februar 2020



Dabei seit
25 November 2010
71 Beiträge
Kennt jemand eine Seite, wo die genauen Bezeichnungen in Landessprache übersetzt wurden?
IT,ES,EN,FR,NL

Stuttgarter Geschrieben am 12 Februar 2020



Dabei seit
05 September 2019
46 Beiträge
Hallo,

da lediglich die englischsprachige Fassung den maßgebenden Wortlaut enthält, würde ich mit der englischsprachigen Version arbeiten.
Übersetzungen sind vermutlich (kostenpflichtig) bei den jeweiligen Landes-ICCs zu bekommen.
MfG Christian

konitime Geschrieben am 12 Februar 2020



Dabei seit
29 Juni 2008
121 Beiträge
Vielleicht wäre Wikipedia eine Option.

Die jeweiligen Landessprachen können unten links gewählt werden!

Falls der Wortlaut dort ausreichend ist.

Wilfried

Wessi Geschrieben am 13 Februar 2020



Dabei seit
25 November 2010
71 Beiträge
konitime wrote:
Vielleicht wäre Wikipedia eine Option.

Die jeweiligen Landessprachen können unten links gewählt werden!

Falls der Wortlaut dort ausreichend ist.

Wilfried


DANKE

Wessi Geschrieben am 13 Februar 2020



Dabei seit
25 November 2010
71 Beiträge
konitime wrote:
Vielleicht wäre Wikipedia eine Option.

Die jeweiligen Landessprachen können unten links gewählt werden!

Falls der Wortlaut dort ausreichend ist.

Wilfried

Die Idee ist top. Leider sind die anderen Sprachen noch nicht so weit.

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