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UE auf Rechnung
Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?
Wessi |
Geschrieben am 17 Februar 2020
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Dabei seit 25 November 2010 71 Beiträge
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Der Ausführer ( ermächtigte Ausführer Bewilligungs-Nr. DE / …..) der Waren,
auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, das diese Waren, soweit nicht anders angegeben,
präferenzbegünstigte Europäische Union Ursprungswaren sind.
Hallo,
wie legt ihr bei der Rechnungserstellung den Wortlaut soweit nicht anders angegeben aus.
d.h. wie gebt ihr beispielsweise Länderinformationen zu Artikeln aus Drittländern an. Führt ihr die Positionen
extra auf oder gebt ihr nur den Hinweis zum Artikel der nicht präferenzberechtigt ist!?
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CARGOFORUM PARTNER
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Lotfrau68 |
Geschrieben am 17 Februar 2020
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Dabei seit 29 Oktober 2014 10 Beiträge
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Wir schreiben ggfs. "diese Aussage gilt nicht für Position ....".
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anzo |
Geschrieben am 17 Februar 2020
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Dabei seit 20 November 2018 8 Beiträge
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Wir markieren die nichtpräferenziellen Pos in der Rechnung mit N
Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer; Bewilligungs-Nr. DE/.........) der Waren, auf die sich dieses
Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte
Europäische Union/EEC Ursprungswaren sind. - No cumulation applied. - Nicht präferenzberechtigte Artikel
haben bei PRAEFERENZ/PREFERENCE die Angabe N auf der Handelsrechnung.[i]
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konitime |
Geschrieben am 17 Februar 2020
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Dabei seit 29 Juni 2008 121 Beiträge
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Ich habe auf Handelsrechnungen oft, in der Position, das Ursprungsland gesehen.
Das kann auch reichen, mein ich.
Nützlich um die enstprechenden Verfahrenscode (1000 und 1040) sowie die richtigen Ursprungsbundesland zu benennen (99 oder 01-16) in der Ausfuhrerklärung.
Wilfried
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Chev |
Geschrieben am 17 Februar 2020
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
Ich habe auf Handelsrechnungen oft, in der Position, das Ursprungsland gesehen.
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Das ist dann aber nur der nicht-präferenzielle Ursprung.
Wenn Positionen auf der Rechnung keinen präferenziellen Ursprung haben, dann muss kenntlich gemacht werden, dass die UE für diese Positionen nicht gilt. Wie dies genau erfolgt - dafür gibt es keine rechtlichen Vorschriften. Dort herrscht also Formfreiheit und jeder handhabt es anders. Man kann z. B. einen 2. Text auf der RG angeben mit "No preferential origin". Zu beiden Texten, also zur UE und zum nicht-präf. Text dann die Positionsnummern der RG zuordnen (dazuschreiben).
Mit Akronymen (z. B. ein "N" an die Positionen schreiben) würde ich hier nicht arbeiten. Eine UE gilt generell für die gesamte Rechnung (alle Positionen), wenn ich keine Ausschlüsse mache. Ein "N" in den Positionen, die nicht berechtigt sind, ist dann schwer erkennbar. Im Drittland wird ggf. die gesamte RG als präf. angesehen gesehen. Wenn ich mit "N" kennzeichne, dann sollte man unten unter die UE noch schreiben: "No preferential origin = see pos. marked with "N"".
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waldorf |
Geschrieben am 17 Februar 2020
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Erstmal möchte ich ergänzen, dass man die UE, die offiziell leider "Erklärung auf der Rechnung" heißt, auch auf jedem anderen Handelspapier abgeben kann. Das ist leider nicht jedem Zöllner in der Präferenzwelt bekannt. Beim REX-System hat man das schon verbessert, dort heißt sie "Erklärung zum Ursprung".
Wir haben Rechnungen bis zu 1000 Pos.. Wir verfahren so wie Chev es beschreibt: Nutzung eines "Akronyms"/Kürzel + zusätzliche Erläuterung, was das Kürzel bedeutet. Das macht man besser auf englisch statt auf deutsch, damit es im Empfangsland auch verstanden wird.
Da die Fälle von Mischsendungen mit und ohne Präferenz inzwischen wohl eher die Regel als eine Ausnahme darstellen, wäre es sicher gut, wenn der Gesetzgeber hier eine einheitliche (und leicht umsetzbare) Vorgehensweise vorgeben würde.
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Chev |
Geschrieben am 18 Februar 2020
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
Wir haben Rechnungen bis zu 1000 Pos.. Wir verfahren so wie Chev es beschreibt: Nutzung eines "Akronyms"/Kürzel + zusätzliche Erläuterung, was das Kürzel bedeutet.
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Dann geht es natürlich nicht anders bei so vielen Positionen und ist hier die beste Methode. Wie wird das Kürzel gesetzt? Vom System oder per Hand? Wenn vom System - wie erkennt dieses, dass eine Position nicht präf.berechtigt ist?
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waldorf |
Geschrieben am 18 Februar 2020
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Bei 1.000 Positionen pro Rechnung und mehreren solcher Sendungen täglich Präferenzkennzeichen von Hand setzen ? Wir haben ca. 1,5 Std. Zeit für die Dokumentenerstellung bis zur Abholung - und das ist vielen hier schon deutlich zu langsam. Das geht nur automatisch und der Präferenzstatus ist auf Artikelebene hinterlegt - das leider manuell, was auch hohen Aufwand verursacht.
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Chev |
Geschrieben am 18 Februar 2020
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Also setzt ihr im Prinzip in den Artikelstammdaten (manuell) ein, ob präf.berechtigt oder nicht, was dann das System in der Abwicklung auf die Rechnung zieht?
Wir rechnen alles per Hand, Preise/Rabatte/Kalkulationen sind zu individuell, um hier per Stammdate etwas zu erreichen. Das muss bei uns Auftrags- bzw. Rechnungsbezogen erfolgen. Die Anzahl der Positionen hält sich meist jedoch auch in Grenzen. Auch bei Handelsware legen wir das nicht allgemein fest, sondern überprüfen in jedem Einzelfall nochmal, ob auch bei Handelsware eine LLE vorliegt, diese aktuell ist und auch das entsprechende Länderkürzel des Empfängerlandes enthält.
Wir nutzen zwar umfangreich SAP, können es aber bei Präferenzen (noch) nicht einsetzen, lediglich als Archivierungssystem für LLE's.
Mit 1,5 Stunden kommen wir oft nicht hin, manche Exportdokumente dauern Tage bis alles fertig ist / vorliegt. Von 10 Minuten bis mehreren Tagen ist alles dabei.
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waldorf |
Geschrieben am 19 Februar 2020
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Chev wrote: |
Also setzt ihr im Prinzip in den Artikelstammdaten (manuell) ein, ob präf.berechtigt oder nicht, was dann das System in der Abwicklung auf die Rechnung zieht? |
Ja, genau. Wir nutzen Präferenzen nur bei Handelsware. Für unsere eigene Fertigung müssen wir auf Präferenzen verzichten. Wir schaffen eine Präferenzkalkulation nicht, weil
1. wir überwiegend keinen Positionswechsel bzw. Wertsteigerung als Ursprungsregel haben, sondern so blöde Verarbeitungsregeln, die IT-seitig nicht abbildbar sind
2. wir wegen der Strukturen unserer Industrie stark auf die Abbildung von Kumulationsregeln angewiesen wären, die niemand so wirklich versteht und die schon gar nicht IT-mäßig sauber abgebildet werden können
3. wir wissen oder vermuten zumindest, dass eine nicht geringe Anzahl von Lieferantenerklärungen unserer Vorlieferanten formell und/oder materiell falsch sind. Da ist uns das Risiko zu hoch,
4. unsere Produktzyklen so kurz sind und die Menge der zu verwaltenden LE/LLE so hoch wäre, dass wir das in der kurzen Zeit gar nicht schaffen können.
Die kurzen Bearbeitungszeiten für die Dokumentenerstellung haben wir natürlich nicht überall, aber z.B. in die CH oder Kanada und bald nach UK. Wir haben natürlich auch Versände, bei denen wir einen längeren Vorlauf haben.
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Chev |
Geschrieben am 20 Februar 2020
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Kann ich auf jeden Fall nachvollziehen. Dann stellt ihr das quasi per Rundumschlag ein und habt pro Vorgang gar nicht mehr wirklich viel mit Präferenzen zu tun bzw. müsst dort in der Abwicklung keine/wenig Zeit hineinstecken...
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