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Art des Geschäfts bei Ausfuhr in ein Konsignationslager


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Anfänger Geschrieben am 22 August 2016



Dabei seit
21 November 2013
18 Beiträge
Hallo,

ich hoffe Sie können mir bei folgendem Problem helfen.

Firma A aus Deutschland verschickt Waren in ein Konsignationslager nach USA. Die Waren werden bei der Ausfuhr mit einer Proforma-Rechnung (ausgestellt an Firma A c/o Konsignationslager) versandt und auf die non-importer resident no. der Firma A in den US angemeldet/verzollt.

Die Ware verbleibt solange im Eigentum der Firma A, bis der Kunde B aus USA sie aus dem Lager entnimmt. Erst zum Zeitpunkt der Entnahme wird die Ware an Kunde B mit einer separaten Rechnung verkauft.

Welche Art des Geschäfts ist zum Zeitpunkt der Ausfuhr (von Kunde A, DE an Konsignationslager USA) in der Ausfuhranmeldung anzugeben?
11, 99 oder anderes?

Leider ist unser Zollamt nicht bereit hier weiterzuhelfen
Vielen Dank

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Erzi4 Geschrieben am 23 August 2016



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02 Dezember 2008
487 Beiträge
Die Lösung lautet: 12

Chev Geschrieben am 25 August 2016



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1477 Beiträge
Wäre 12 auch korrekt, wenn man in ein Zolllager liefert statt in ein Konsignationslager?

Im Prinzip ähneln sich ja beide Prozesse mit dem Unterschied, dass im Konsignationslager der Käufer schon bekannt ist, welcher die Ware (ggf. eigenständig entnimmt) und das Lager sich ggf. beim Käufer direkt vor Ort befindet - wohingegen Zollläger ja größtenteils dazu dienen, Bestände allgemein für einen ganzen Kundenstamm aufzubauen und verfügbar zu halten, meist im Bereich der Eingangszollstellen im jeweiligen Land (Flughafen / Seehafen,...)

Erzi4 Geschrieben am 26 August 2016



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02 Dezember 2008
487 Beiträge
Hallo Chev,

gemäß den Erläuterungen aus Anhang 3 des Merkblatts Zollanmeldungen würde ich solche Lieferungen tatsächlich mit Schlüssel 11 anmelden, denn es heißt ja "Geschäfte mit Eigentumsübertragung (tatsächlich oder beabsichtigt)..." und in den Erläuterungen: "Dies gilt auch für Bewegungen von Waren zwischen verbundenen Unternehmen oder an/von Verteilungszentren, selbst wenn keine sofortige Bezahlung erfolgt."

Grüße
Erzi4

Chev Geschrieben am 26 August 2016



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Erzi,

Danke für die Rückmeldung. Nur ist es doch beim Zolllager häufig so (wie beim Konsignationslager), dass die Ware zum Zeitpunkt des Exportes in der Regel noch gar nicht verkauft ist. Wäre es dann beim Zolllager nicht auch 12, analog zum Prozess "Konsignationslager"?

VG

Wessi2018 Geschrieben am 07 Februar 2019



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43 Beiträge
Eine ergänzende Frage hierzu noch:
Wenn wir aus DE, in ein Konsignationslager in FR liefern.
Welcher Punkt in der Abwicklung, ist maßgebend für die Intrastatmeldung?

Die Lieferung nach FR oder erst nach Rechnungsdruck und Entnahme aus dem Konsignationslager!

MagNet-99 Geschrieben am 11 Februar 2019



Dabei seit
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2708 Beiträge
Ich habe mal gelernt, das der Grenzübertritt der maßgebliche Punkt für die Intrastat ist.

Gruss
MagNet-99

silvio2 Geschrieben am 03 März 2020



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03 März 2020
2 Beiträge
MagNet-99 wrote:
Ich habe mal gelernt, das der Grenzübertritt der maßgebliche Punkt für die Intrastat ist.

Gruss
MagNet-99

Das habe ich auch gelernt!

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