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Zolllager - Konstrukt und abgabenrechtliche Fragen


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


chichi2701 Geschrieben am 03 Februar 2020



Dabei seit
20 Januar 2017
78 Beiträge
Hallo zusammen,

ich hätte mal ein umfangreicheres Thema zum Zolllager.

Unser Mutterkonzern in China beliefert diverse OEM (Incoterm DAP Kunde) in der EU. Hierzu sind Projektweise unterschiedliche durch einen Spediteur beantragte und betriebene Zolllager im Auftrag des OEM eingerichtet worden.
Der Mutterkonzern CN bezahlt die Lagergebühren. Der Spediteur entnimmt, nach Absprache mit dem Kunden, die Waren aus dem Lager und liefert diese mit T1 an den Kunden. Der Kunde verzollt dann bei sich Vorort und zahlt Zoll und EUST.
Damit ist der Chinese nicht der Importeur der Ware und am Ende fein raus.

Nun befindet sich ein europäische Headquarter im Aufbau. In diesem bin ich angestellt und nun ist der Chinese mit einer umfangreichen Frage auf mich zugekommen. Ich hoffe von euch eine Einschätzung der Lage zu bekommen und ein paar Tipps wie ich damit umgehen soll.

Die europäischen Kunden wollen nicht mehr mit der Verzollung, weiteren logistischen Aufwänden und der Zahlung der EUST und Zölle belastet werden.
Dies ist für mich nachvollziehbar, da die Kunden wissen es befindet sich ein Europa Headquarter im Aufbau.
Das deutsche Headquarter hat im Prinzip alle Voraussetzungen (EORI Nummer, Steuernummer ....) um ein Zolllager einzurichten.
Die Frage für mich ist halt die Sinnfrage. Am Ende des Tages ist das Zolllager in unserem Fall nur eine Verschiebung der Zahlung der Zölle und Steuern. Es kann sein das vielleicht in einem Projekt noch eine aktive Veredelung dazukommt.
Aber auch das könnte man theoretisch an der Grenze in die AV verzollen.
Welche zusätzlichen Vorteile bringt ein Zolllager, wenn handelspolitischen Maßnahmen wie Zollkontingente keine Rolle spielen?
Welche sind die größten Gefahren? Wichtig wäre auch zu wissen, dass das Zolllager in den Räumen des europäischen Headquarters stattfindet sollen. Die Lagerhaltung soll aber, zumindest mittelfristig, durch einen Spediteur abgewickelt werden.

Der größte Vorteil aus meiner Sicht ist, dass China Teile nachschieben kann und der Zoll und die EUST erst anfallen, wenn die Ware aus dem Lager entnommen wird.

Ein Problem bei dem Konstrukt sehe ich darin, dass wir momentan noch nicht selber fertigen und verkaufen. Damit wir es schwierig die EUST von der Vorsteuer abzuziehen.
Gibt es hier legale, praktikable Möglichkeiten wie mit der EUST umgegangen werden kann?

Die Kernfrage die sich mir stellt ist folgende: Im Moment verkauft ja unser Mutterkonzern (DAP Kunde) dirket an den OEM in der EU.
Wenn der OEM mit den Kosten und der Verzollung nicht mehr belastet werden möchte, muss doch an dem Konstrukt generell etwas geändert werden.
Der Chinese kann ja nicht selber, dass Zolllager betreiben, da er ja nicht in der EU ansässig ist und soweit ich weiß steuerrechtlich nicht gemeldet ist.

Am Ende müsste der Chinese an sein deutsches Tochterunternehmen verkaufen. Dieser verzollt und betreibt das Zolllager. Und stellt dem Kunden dann die Ware
FCA bei uns zur Verfügung. Oder sehe ich das falsch?

Vielen Dank vorab für euren Input und eure Hilfe.

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waldorf Geschrieben am 03 Februar 2020



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Ich kann deiner Schilderung zustimmen:
- wenn europ. HQ, dann Faktura über diese Gesellschaft, nicht mehr direkt;
- einziger Vorteil des ZL spätere Zahlung von Zoll und EUSt -> das würde ich mir dann überlegen, denn der organisatorische Aufwand ist nicht zu unterschätzen und du hast Kosten für Software (für ATLAS plus Anbindung/Schnittstelle für dein eigenes ERP- oder Lager-System) und Personal.

chichi2701 Geschrieben am 11 März 2020



Dabei seit
20 Januar 2017
78 Beiträge
Hallo,

bei uns wird das Thema Zolllager jetzt immer konkreter.
Ich stehe nun vor der Frage was für ein Zolllager muss ich beantragen, wenn das folgende Konstrukt vorliegt:

Mutterkonzern verkauft DAP an Kunden. Will von seiner deutschen GmbH (wir) ein Zolllager nutzen.
Dort sollen die Teile nur bis zum Abruf durch den Kunden gelagert werden. Es können in der Zeit Teile für eine Wareneingangsprüfung entnommen und analysiert werden. Ein Verwahrungslager kommt nicht in Frage. Wir als deutsche Tochter haben kein Vertragsverhältnis zum Mutterkonzern und keines zum Kunden. Wir lagern halt nur und würden das Zolllager (welches wir beantragen müssen) verwalten. Die Zölle und Steuern sollen nicht bei uns anfallen.
Erschwerend kommt hinzu, dass uns ein Spediteur in den logistischen Aufgaben und für die Erstellung der Anschreibungen in unserem Namen und auf unsere Rechnung unterstützt.

Aus meiner Sicht ist es dann mit einem privaten Zolllager schwierig, da wir nicht Inhaber des Verfahrens sind, da wir die Zölle und Steuern nicht bezahlen wollen und nicht Eigentümer der Teile sind. Sehe ich das mit dem Inhaber des Verfahrens richtig?

Welche Möglichkeiten seht ihr und was würdet ihr mir empfehlen?

Vielen Dank vorab

TheDispatcher Geschrieben am 11 März 2020



Dabei seit
24 August 2009
196 Beiträge
Hi

das mit dem Inhaber des Verfahrens siehst du richtig...

Übrigens benötigt Ihr den AEO C mindestens um in den Genuß der Gestellungsbefreiung und Anschreibung
in der Buchführung zu kommen. Darüberhinaus muss für jede Bewilligung eine Sicherheitsleistung erfolgen !
d.h. alles was über das Verwahrlager ( Referenzbetrag Sicherheitsleistung ) wird dann nochmal über das besondere
Verfahren Zollager über eine Sicherheitsleistung abgefedert.

Ich würde das mit deinem zuständigen HZA besprechen.

chichi2701 Geschrieben am 20 April 2020



Dabei seit
20 Januar 2017
78 Beiträge
Hallo zusammen,

danke schon einmal für eure Unterstützung bis hierher.
Leider wird das Zolllagerverfahren nun kommen. Wir "spielen" damit für unseren Mutterkonzern Lager.
Ich bin mit der Variante nicht Glücklich, aber es führt kein Weg daran vorbei.

Ich habe nun eine Umsatz-steuerrechtliche Frage:

Wenn nun innerhalb des Lagerverfahren Teile "verschwinden" und wir entsprechende eine Inventur buchen müssen, was passiert dann mit der damit entstehenden Einfuhrumsatzsteuer?

Also stellen wir uns den Fall wie folgt vor.
Wir kommen 1000 Teile in Lager. Bei der Auslagerung bzw. einen Stichprobeninventur stellen wir fest wir haben nur 980 Teile im Lager. Was passiert dann? Ich gehe davon aus, dass folgender Prozess startet:
-Meldung an den Zoll
-Verzollung der fehlenden Teile (Inventurbuchung)
-Zahlung der Zölle und Steuern

Was passiert dabei mit der Einfuhrumsatzsteuer? Ich gehe davon aus das ich diese nicht von der Vorsteuer absetzten kann, oder? Es sind aus meiner Sicht fixe kosten für unsere deutsche GmbH. Wenn doch gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?

Nochmal zur Erinnerung, uns als deutscher GmbH gehören die Teile nicht. Wir stehen in keinem Vertragsverhältnis mit dem Endempfänger und sind am Ende nur vom Mutterkonzern beauftragt die Teile zu Lagern und dem Kunden mit einem T1 Papier zu übergeben. Wir sind nur Inhaber der Bewilligung und des Verfahren.
Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.

Vielen Dank vorab

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