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Frage zu Incoterm DDP


INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden? Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus? Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms? Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms? Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?


Zanna91 Geschrieben am 28 März 2020



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Hallo zusammen,

Wer kann mir bitte diese Form von DDP erklären:
Frei Haus, verzollt, unversteuert – der Versender zahlt
Fracht, Aus- und Einfuhrverzollung und Zölle, der Empfänger
zahlt die anfallenden Steuern.

Wenn wir die Ware verzollen (Einführabgaben+Zollabgaben) welche Steuern muss der Empfänger noch zahlen?

Vielen Dank.

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Chev Geschrieben am 29 März 2020



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Zitieren::

Wenn wir die Ware verzollen (Einführabgaben+Zollabgaben) welche Steuern muss der Empfänger noch zahlen?

In den meisten Ländern fallen noch zusätzlich Einfuhrumsatzsteuern auf importierte Waren an. VAT steht für "Value Added Tax". Diese werden dann beim "DDP VAT unpaid" an den Empfänger im Drittland belastet. Der Vorteil liegt darin, dass der Empfänger im Inland umsatzsteuerlich registriert ist und sich die Steuer vom Staat zurückholen kann. Die Position stellt somit für den Empfänger nur einen durchlaufenden Posten dar.
Würde der Versender die Steuern (="DDP, verzollt, versteuert") tragen, so wird er sich diese in den meisten Fällen nicht zurückholen können, da er im Drittland nicht registriert ist.

"DDP unversteuert" ist eigentlich gar nicht dumm, denn beim DDP-Versand liegen die Kosten für den Versender eh schon recht hoch. Bei DDP geht der Versender eine Maximalverpflichtung ein, dem sollte man sich immer bewusst sein.
Das "DDP unversteuert" ist aber eine Erfindung der Wirtschaft und eine Modifizierung des eigentlichen DDP.

Zanna91 Geschrieben am 30 März 2020



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Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre ausführlichen Erläuterung.

Chev wrote:


In den meisten Ländern fallen noch zusätzlich Einfuhrumsatzsteuern auf importierte Waren an.

Können Sie mir bitte ein konkretes Beispiel nennen bezüglich dieser zusätlichen Einfuhrumsatzsteuern?

Vielen Dank.

Chev Geschrieben am 31 März 2020



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Die australische (Einfuhr-)Umsatzsteuer (Goods and Services Tax GST) beträgt z. B. 10%

Zanna91 Geschrieben am 31 März 2020



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18 November 2014
181 Beiträge
Chev wrote:
Die australische (Einfuhr-)Umsatzsteuer (Goods and Services Tax GST) beträgt z. B. 10%

Hallo Chev,
Das ist der normale Einfuhrumsatzsteuersatz in Australien.

Chev wrote:
Frei Haus, verzollt, unversteuert – der Versender zahlt
Fracht, Aus- und Einfuhrverzollung und Zölle, der Empfänger
zahlt die anfallenden Steuern.


sorry aber was ich mit fetter Schrift hervorgehoben habe, ist etwa verwirrend. Schlussendlich übernehmen wir die Versandkosten und Zölle ohne die Einfuhrumsatzsteuer. Ist das korrekt?


Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe

Chev Geschrieben am 31 März 2020



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1477 Beiträge
Es sollte ein Beispiel erbracht werden und das habe ich getan.

Oben habe ich es doch beschrieben. Viele Länder erheben Einfuhrumsatzsteuer, zusätzlich zu den Zöllen und weiteren Abgaben. Damit soll i. d. Regel die Besteuerung ausgeglichen werden, wenn die Ware im Inland mit der dort anfallenden Umsatzsteuer gekauft worden wäre. Importiere ich nach D, fallen 19% Einfuhrumsatzsteuer an.
Das dürfte doch verständlich sein? :-)

Zu dieser Frage...
Zitieren::

Schlussendlich übernehmen wir die Versandkosten und Zölle ohne die Einfuhrumsatzsteuer. Ist das korrekt?

...gab es bereits eine Antwort, siehe fett gedrucktes:
Zitieren::

In den meisten Ländern fallen noch zusätzlich Einfuhrumsatzsteuern auf importierte Waren an. VAT steht für "Value Added Tax". Diese werden dann beim "DDP VAT unpaid" an den Empfänger im Drittland belastet

Alle anderen Kosten - eben mit Ausnahme der Steuer - gehen bei DDP an euch. Darum meine Info, dass DDP eine Maximalverpflichtung darstellt, selbst wenn ihr die Steuer nicht zahlt. Es bleibt dennoch ein DDP-Versand mit den entsprechenden Risiken.

McElrond Geschrieben am 02 April 2020



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73 Beiträge
Zanna91 wrote:


Chev wrote:
Frei Haus, verzollt, unversteuert – der Versender zahlt
Fracht, Aus- und Einfuhrverzollung und Zölle, der Empfänger
zahlt die anfallenden Steuern.


sorry aber was ich mit fetter Schrift hervorgehoben habe, ist etwa verwirrend. Schlussendlich übernehmen wir die Versandkosten und Zölle ohne die Einfuhrumsatzsteuer. Ist das korrekt?


Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe

Moin,

Ich glaube ihr redet aneinander vorbei.. Die Einfuhrverzollung ist der Prozess als solches, die Waren zu verzollen (Zollantrag einreichen etc.)
Der Begriff "Einfuhrabgaben" schließt in der Regel die Zollabgaben gem. Zollsatz UND die Einfuhrumsatzsteuer (EUST) gem. Steuersatz ein.

Beispiel:
Zollwert: EUR 100.000,-
Zollabgaben bei Zollsatz 5%: EUR 5.000,-
EUST-Wert: EUR 100.500,-
EUST 19%: EUR 19.950,- (z.B. bei Einfuhr nach Deutschland)
Und dafür, dass ich den Zollantrag geschrieben habe, berechne ich dir die Einfuhrverzollung mit z.B. EUR 45,-

Hoffe das hilft

Cheers
McElrond

Chev Geschrieben am 03 April 2020



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10 April 2009
1477 Beiträge
Ich glaube, es liegt eher an der Fragestellung :-)

Gefragt wurde 2 x, ob bei "DDP, VAT unpaid" die Steuern beim Import an den Empfänger berechnet werden. Geantwortet hatte ich 2 mal mit ja und ein paar zusätzliche Infos gegeben.

Jetzt haben wir noch ein 3. mal "ja" inkl. Rechenbeispiel.

Die Frage ist somit schon überbeantwortet. Wenn immer noch Fragen offen sind, dann ist die Frage falsch gestellt - sorry.

Einstein Geschrieben am 09 November 2020



Dabei seit
09 November 2020
1 Beiträge
guten Tag,

ich bin ein Neuling hier und muss eine Frage stellen:

DDP VAT (VAT ist wohl ein spezifischer Zusatz, und soll bedeuten, daß die Umsatzsteuer im jew. europäischen Ausland
vom Importeur entrichtet wird, und nicht vom jew Versender.

kann mir das jemand bestätigen ?
Einstein / nur mein Useraccount heisst so.

danke°

Chev Geschrieben am 09 November 2020



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

daß die Umsatzsteuer im jew. europäischen Ausland

Bei DDP sprechen wir immer über Drittlandssendungen. Sendungen innerhalb der EU unterliegen der Umsatzsteuerrichtlinie, das hat nichts mit dem DDP Versand in Drittländer zu tun.

Bei Lieferungen in Drittländer unter DDP VAT unpaid oder DDP VAT Excl. sind Einfuhrsteuern vom Empfänger zu tragen.

Zollfragen Geschrieben am 10 November 2020



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87 Beiträge
[quote]Bei Lieferungen in Drittländer unter DDP VAT unpaid oder DDP VAT Excl. sind Einfuhrsteuern vom Empfänger zu tragen.

Hat jemand Erfahrung ob das in der Realität mit dem DDP VAT unpaid bzw DDP VAT Excl. klappt?

Danke für Eure Rückmeldungen.

Gruß

Zollfragen

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