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DDP / Door to Door / Einfuhrumsatzsteuer geltend machen
Recht und Steuern im Außenhandel: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Gestaltung im internationalen Handel. Unser Forum Recht und Steuern im Außenhandel behandelt Fragen wie, welche Rechtsvorschriften und Steuerregeln gelten im internationalen Handel? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel meine Steuerpflichten erfüllen? Welche Risiken gibt es bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland und wie kann ich diese minimieren? Welche Möglichkeiten gibt es, im internationalen Handel Steuervorteile zu nutzen? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel sicherstellen, dass ich alle relevanten Rechts- und Steuerregelungen einhalte?
julian333 |
Geschrieben am 10 April 2020
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Dabei seit 10 April 2020 4 Beiträge
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Sehr geehrte Forummitglieder,
folgend werde ich mein Problem schildern. Ich hoffe ihr könnt mir Tipps zur Berichtigung dieses Denkfehlers geben.
Nur einmal vorab: Ich bin nebenberuflich Einzelunternehmer und gleichzeitig Azubi im kaufmännischen Bereich. Ich habe vor kurzem ein Kleingewerbe angemeldet und jetzt meinen ersten Wareneinkauf aus einem Drittland vorgenommen.
Dabei wurde als Deliveryterm Door to Door vereinbart. Da ich natürlich unwissend und geblendet von den Informationen aus der Berufsschule mir der der möglichen Komplikationen im Bezug auf Einfuhrumsatzsteuer und Zollabwicklung nicht bewusst war, habe ich dankend diese Versandoption aktzeptiert. Seitdem Kauf beschäftigt mich jedoch die Frage des Vorsteuerabzugs und der Zollabwicklung. Ich habe mir in der Zeit viel über die benötigte Verfügungsmacht, Dokumente der Abwicklung, Komplikationen bei dem unberechtigtem Abzug und viele andere mögliche Szenarien angelesen. Ob der Verkäufer mich als Anmelder beim Zoll angemeldet hat, beziehungsweise ohne mein Wissen anmelden wird, kann ich nicht sagen. Da die Zollabwicklung wohl noch nicht vorgenommen wurde, ich aber bereits meinen Lieferanten bezahlt habe und dadurch im Monat März dies bei der Umsatzsteuererklärung angeben muss, kann ich mir nicht erklären, wie ich, falls ich dies tun kann, die Zahlung deklarieren soll. Der gezahlte Betrag muss ja bereits jetzt angegeben werden, aber wie deklariere ich dann die Einfuhrumsatzsteuer, die erst im Monat April fällig wird, falls ich diese wirklich abziehen kann?
Zumindest habe ich bereits gelernt, dass man sich bei DDP, door to door etc nicht einfach zurücklehnen kann, wenn der Lieferant nicht in der EU registriert ist... Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, jedoch bin ich echt ein bisschen sauer auf mich und mein Vertrauen in den Schulunterricht, denn dort wurden solche Komplikationen im Bezug auf DDP und door to door nicht angesprochen.
Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps im Bezug auf den möglichen oder auch nicht möglichen Vorsteuerabzug etc geben.
Vielen Dank im Voraus
Julian
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CARGOFORUM PARTNER
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waldorf |
Geschrieben am 13 April 2020
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Dann will ich mal versuchen zu helfen. Das ist eine komplexe Fragestellung. Insbesondere hinsichtlich der EUSt bin ich mir nicht 100% sicher.
DDP wird gerne angeboten, aber selten richtig gemacht. Wenn das richtig laufen soll, muss eigentlich der ausländische Verkäufer hier die Zollanmeldung abgeben. Das dürfen aber nur EU-Ansässige. Es würde nur unter der Voraussetzungen gehen, dass er einen sog. „Indirekten Stellvertreter“ beauftragt. Da dieser Vertreter aber voll haftet, ist diese Suche selten erfolgreich.
Wenn ja, müsste der Verkäufer zusätzlich noch hier umsatzsteuerrechtlich registriert sein und die eine Rechnung mit deutscher USt erstellen. Auch das funktioniert extrem selten.
In der Praxis werden diese DDP-Lieferungen häufig falsch angemeldet. Ein vom Verkäufer beauftragter Zollagent erstellt die Zollanmeldung in deinem Namen - entweder mit oder ohne deine Kenntnis. Der Zollagent berechnet die Zölle zurück an den Verkäufer und die EUSt an Dich, weil du ja (angeblich) zum Vorsteuerabzug berechtigt bist. Das stellen aber VAT-Experten in Frage, da die notwendige Verfügungsgewalt im Zeitpunkt der Einfuhr nicht bei dir, sondern beim Verkäufer lag. Wenn der Zollagent ohne deine Vollmacht angemeldet hat, kannst du das ggf auf den abwälzen - ist aber sicher mit Streit verbunden.
Aus diesem Grund ist DDP keine gute Wahl. Alternativen ist zB DAP, aber dann hast du neben der Zollabfertigung ggf weitere Pflichten und Kosten am Backen. Vielleicht hilft dir diese Info einer spezialisierten Anwaltskanzlei weiter: www.hlw-muenster.de/wp...tt_ddp.pdf
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julian333 |
Geschrieben am 13 April 2020
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Dabei seit 10 April 2020 4 Beiträge
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Moin,
Ich danke dir für deine ausführliche Antwort. Bei dem Lieferanten laufe ich leider gegen eine Wand, da die von dem "Zollagenten" oder Spediteur mit dem Satz: "Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.", abgefertigt werden. Da ich die Ware in Kürze erhalten sollte, wird sich wohl dann herausstellen, wie die ganze Sache gehandhabt wurde. Ich kann leider mit meinen Kenntnissen nicht wirklich viel über die Gegebenheiten herausfinden. Schwierig wirds natürlich (Ware ist so gesehen Saisonware), wenn der Spediteur nicht ausreichend handelt und die Ware erstmal, bis zur Entrichtung der Zollabgaben, eingezogen wird.
Grüße Julian
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waldorf |
Geschrieben am 13 April 2020
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Die Freigabe des Zolls sollte kein Problem sein, wenn der Spediteur eine richtige Zollanmeldung abgibt. Hat Du ihm eine Vollmacht erteilt und ihm deine EORI-Nummer mitgeteilt? Wenn nein, hast du vielleicht einen der seltenen Lieferanten erwischt, die alles richtig machen.
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julian333 |
Geschrieben am 13 April 2020
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Dabei seit 10 April 2020 4 Beiträge
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Moin,
tatsächlich habe ich keine der benötigten Informationen an meinen Lieferanten weitergegeben. Das wäre natürlich sehr schön und recht unwahrscheinlich.
Grüße Julian
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DidiH |
Geschrieben am 16 April 2020
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Dabei seit 02 August 2016 22 Beiträge
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Servus, halt uns mal auf dem Laufenden wie der Fall geendet hat … Meiner Meinung brauchst Du Dir keine Sorgen machen. Die Ware wirst Du fristgerecht kriegen, davon gehe ich aus. Was kann Dir dann passieren? Du kannst eine Rechnung mit EUST bekommen - die musst Du ablehnen da DDP vereinbart war. Bei einer Aussenwirtschaftsprüfung kannst Du gefragt werden wie die Ware verzollt wurde …, dann verweist Du auf den Kaufvertrag bzw. Lieferschein / Rechnung.
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julian333 |
Geschrieben am 16 April 2020
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Dabei seit 10 April 2020 4 Beiträge
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Moin,
der erste Teil der Lieferung ist heute angekommen. Es sind nämlich zwei größere Pakete die jetzt nach der Verzollung per UPS weiter versendet wurden. Ich bin sehr zuversichtlich, dass der zweite Teil der Lieferung morgen eintreffen wird. Anscheinend arbeiten wir doch mit dem 1 aus 10 Zollagenten, der die Zollabwicklung wohl richtig handhabt.
Danke für die Anteilnahme.
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