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Reihengeschäft mit Endkunden in Russland


Einfuhrabwicklung: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Einfuhrabwicklung und Zollabfertigung einer Importsendung. Unser Forum Einfuhrabwicklung und Import Zollabfertigung behandelt Fragen wie, wie läuft die Einfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Einfuhrabwicklung erforderlich? Wie wird die Zollabfertigung bei der Einfuhrabwicklung durchgeführt?


zjun Geschrieben am 26 April 2020



Dabei seit
12 April 2020
4 Beiträge
Guten Tag,
unsere GmbH in D hat eine Anfrage für Atemschutzmasken von einer anderen GmbH in D bekommen. Die Ware soll aber direkt nach Russland zum Endkunden geliefert werden. Das Geschäft soll zwischen den beiden Firmen in Deutschland geschlossen werden. Transport zahlen wir und geben die Kosten weiter. Wie verhält es sich mit dem Zoll und der russischen EUst, wenn der Kunde in Russland, die Ware in Empfang nimmt. Wer hat Erfahrung und kann uns aufklären wie das, in der Praxis abläuft. Vielen Dank

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Erzi4 Geschrieben am 27 April 2020



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Du hast da ein ganz anderes Problem. Bevor Du Dir Gedanken über die Einfuhr in Russland machst, solltest Du erst einmal klären, ob Du die Ausrüstung überhaupt exportieren darfst. Für Schutzmasken, die als PSA (persönliche Schutzausrüstung) von der Verordnung (EU) 2016/425 erfasst sind, gilt nämlich zurzeit eine Ausfuhrgenehmigungspflicht durch die Verordnung (EU) 2020/568 vom 23.4.2020, siehe hier. Und die Verordnung liest sich nicht so, als wäre es einfach, eine Genehmigung zu erhalten...
Saludos
Erzi4


Zuletzt bearbeitet von Erzi4 am 27 Apr 2020 - 14:39, insgesamt einmal bearbeitet

waldorf Geschrieben am 27 April 2020



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Nach Info unseres Verbandes nach RS mit der GZD gilt die Ausfuhrgenehmigungspflicht nicht für die einfachen Mund-/Nase-Masken ohne echte medizinische Schutzfunktion. Das sind die, die gerade jeder Schneider in DE näht.

„...anbei die unverbindliche Empfehlung der Zentralen Auskunft der GZD.
Die Zentrale Auskunft hat uns auf eine weitere Anfrage hin auch bestätigt, dass für Bekleidungsmasken (ohne Zertifizierung) der WTN 6307 90 98 keine Ausfuhrgenehmigungspflicht besteht, d. h. beim Export ist die Negativcodierung zu verwenden.“

Erzi4 Geschrieben am 27 April 2020



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Beitrag zurückgezogen. Ich muss erst noch einmal selbst genauer lesen...


Zuletzt bearbeitet von Erzi4 am 27 Apr 2020 - 14:35, insgesamt einmal bearbeitet

waldorf Geschrieben am 27 April 2020



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Die Auskunft ist vom Freitag und wurde nach der DVO vom Freitag nochmals bestätigt. Da halte ich mich jetzt dran. Wir haben ohnehin nur wenige Export und das sind Spenden.

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