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Präferenzen mit Serbien


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


chichi2701 Geschrieben am 05 Juni 2020



Dabei seit
20 Januar 2017
78 Beiträge
Hallo liebe Kollegen,
ich habe heute mal wieder eine Frage gestellt bekommen, die ich ohne eure Unterstützung nicht 100 % sicher beantworten kann.

Ausgangssituation:[u] Wir haben einen Lieferanten in Serbien. Dieser soll uns im großem Stil mit Teilen versorgen. Leider haben meine Kollegen bei der Wahl des Lieferanten nicht bedacht, dass Serbien nicht Mitglied der EU ist und damit im Normalfall beim Import Zölle anfallen.

Nach etwas Rechereche habe ich den Kollegen mitgeteilt, dass es aber ein Handelsabkommen mit Serbien gibt. Weiterhin habe ich erklärt, dass der Serbische Lieferant eine Präferenzkalkulation aufstellen soll. Mit diesem Wert kann er dann herausfinden ob er den Präferenziellen Ursprung bescheinigen kann. (EUR 1 oder Ermächtigter Ausführer)

Nun bin ich aber etwas eingerostet im Bereich Präferenzrecht. Wir importieren wahrscheinlich eine Ware mit dem HS-Code 8507 (Teile für ein Batteriemodul für Elektroautos). Über WUP-online habe ich gesehen, dass es in Spalte 3 und 4 unterschiedliche Präferenzregeln gibt.

Spalte 3- Herstellen
— aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und

— bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet

Spalte 4
- Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 30 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet

Kann mir bitte nocheinmal einer kurz und knapp erklären was der Unterschied zwischen Spalte 3 und Spalte 4 war? Soweit ich mich Erinnere müssen in Spalte 3 beide Bedingungen erfüllt sein oder Spalte 4.

Oder reicht in unserem Fall auch der Tarifsprung von Alublech 7606 zu Rahmenteil von Batteriemodul 8507 damit die Präferenz bescheinigt werden darf? Muss die 2. Regel in Spalte 3 auch noch erfüllt sein?

In beiden Spalten ist die Aussage "Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien.....", heißt das sowohl die Vormaterialien ohne Ursprung in Serbien, als auch die Waren mit Ursprung in Serbien? (für die unser Lieferant eine LLE hat)
Oder ist hier generell nur die Rede von Vormaterialien ohne Ursprung?

Da das Abkommen mit Serbien bilateral ist müssen doch dort die selben Präferenzgrundlagen wie bei uns gelten (Spalte 3 und 4 auf WUP Online), oder?

Ich bräuchte hier nochmal euren Input mit einem kleinen Chrashkurs.

Vielen Dank vorab und ein schönes WE

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Erzi4 Geschrieben am 05 Juni 2020



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
Interessant, dass Du Dir den Kopf des Serben zerbrichst. Schließlich ist Dein Lieferant derjenige, der den Präferenznachweis erbringen muss, damit Du bei der Einfuhr den günstigeren Zollsatz in Anspruch nehmen kannst. Aus Deinen Ausführungen lese ich heraus, dass der Serbe selbst wohl keine Ahnung hat, oder?

Wie dem auch sei, es gilt folgendes:
chichi2701 wrote:
Weiterhin habe ich erklärt, dass der Serbische Lieferant eine Präferenzkalkulation aufstellen soll. Mit diesem Wert kann er dann herausfinden ob er den Präferenziellen Ursprung bescheinigen kann. (EUR 1 oder Ermächtigter Ausführer)
Unter normalen Umständen siehst Du natürlich nur das Ergebnis, sprich die EUR.1 oder die UE, aber nicht die Kalkulation selbst. Ist klar, gell?

chichi2701 wrote:

Kann mir bitte nocheinmal einer kurz und knapp erklären was der Unterschied zwischen Spalte 3 und Spalte 4 war? Soweit ich mich Erinnere müssen in Spalte 3 beide Bedingungen erfüllt sein oder Spalte 4.
Genau so ist es. Spalte 3 hat eine günstigere Wertregel, weil ja zusätzlich auch der Positionswechsel erforderlich ist. Die Alternative ist eine reine Wertregel, diese aber dann halt niedriger.

chichi2701 wrote:

Oder reicht in unserem Fall auch der Tarifsprung von Alublech 7606 zu Rahmenteil von Batteriemodul 8507 damit die Präferenz bescheinigt werden darf? Muss die 2. Regel in Spalte 3 auch noch erfüllt sein?
Reicht nicht, muss beides erfüllt sein. Verknüpft durch das "und" im Text.

chichi2701 wrote:

In beiden Spalten ist die Aussage "Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien.....", heißt das sowohl die Vormaterialien ohne Ursprung in Serbien, als auch die Waren mit Ursprung in Serbien? (für die unser Lieferant eine LLE hat)
Oder ist hier generell nur die Rede von Vormaterialien ohne Ursprung?
Der Begriff "Vormaterialien" in Ursprungsregeln bezieht sich immer nur auf Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft! In Deinem Fall also aus serbischer Sicht, d.h., Vormaterialien, die nicht serbischen Ursprungs sind (Kumulierung mal außen vor).

chichi2701 wrote:

Da das Abkommen mit Serbien bilateral ist müssen doch dort die selben Präferenzgrundlagen wie bei uns gelten (Spalte 3 und 4 auf WUP Online), oder?
Ja, so ist es!

Saludos
Erzi4

chichi2701 Geschrieben am 05 Juni 2020



Dabei seit
20 Januar 2017
78 Beiträge
Hallo Erzi,

vielen Dank für deine Antworten. Damit habe ich doch einigermaßen richtig gelegen mit meinen Annahmen.

Bezüglich deiner Eingangsworte ist es halt so, dass ich dafür verantwortlich bin die Ausgaben für Zölle im Auge zu behalten. Leider haben die Kollegen, im Einkauf, den Zoll überhaupt nicht beachtet. Wie immer!!!
Nun hat man mich gefragt was der Lieferant machen muss damit wir trotzdem keinen Zoll bezahlen. P.S. Ja, du hast Recht der Lieferant hat davon keine Ahnung. Leider!!!

Ich weiß aber wenn der Lieferant einfach so eine EUR1 ausstellt und das irgendwann auffliegt, muss meine Firma die Zölle nach bezahlen. Also muss ich wenn ich sowas sehe zumindest einmal einschreiten. Sonst heißt es wieder, warum hast du nichts gesagt.

Bezüglich deiner Aussage:
Unter normalen Umständen siehst Du natürlich nur das Ergebnis, sprich die EUR.1 oder die UE, aber nicht die Kalkulation selbst. Ist klar, gell?

In diesem Fall kenne ich sogar die normale Kalkulation des Liefereanten und ich weiß wer seine Unterlieferanten sind und wo die her kommen. Damit kann ich sehen, dass die Präferenzregeln (3 oder 4) in jedemfall nicht erfüllt werden, da er alle seine Vormaterialien aus China importiert. Damit machen ca. 50-60 Prozent Vormaterialien ohne Ursprung an seinem EXW Preis aus.

Tja mal sehen wie wir oder der Lieferant das Problem löst.

Vielen dank nochmal und ein schönes WE

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