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Beistellungen im Rechnungsbetrag der Ausfuhrerklärung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Lynette Geschrieben am 08 Juni 2020



Dabei seit
07 Juni 2020
7 Beiträge
Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und in unserem Unternehmen im Bereich Verkauf/Export für die Ausstellung der notwendigen Dokumente zuständig, und nach Weggang meines Kollegen wurde mir auch die Zollabwicklung Export auf’s Auge gedrückt. Eine Zollschulung hat stattgefunden. Allerdings weiß man ja, wie das oft ist: Man denkt, man hat es verstanden, aber die meisten Fragen tauchen erst dann auf, wenn man selbst vor einem Vorgang sitzt und nun machen soll. Nachdem ich schon mehrfach und gerne Input aus diesem Forum durch Mitlesen erlangen konnte, möchte ich mich jetzt auch mal mit einer Frage an die Wissenden unter Euch wenden.

Wir sind ein produzierendes Unternehmen, unsere Produkte liefern wir innerhalb der EU, aber auch in Drittländer. In unregelmäßigen Abständen liefern wir auch in die Schweiz. Folgende Gegebenheiten:

Sagen wir, wir bekommen z.B. aus Frankreich eine Maschine hier bei uns in DE angeliefert. Eine Beistellung, die komplett der Schweizer Kunde organisiert hat (Maschine bleibt Eigentum des Kunden). An diese Maschine bauen wir unseren Teil des Produktes an. Das Ganze bildet dann eine fest verbaute komplette Einheit und wird direkt von uns in die Schweiz geliefert.

Wert der aus der EU angelieferten, beigestellten Maschine (Lieferantenerklärung, Proformarechnung vorhanden):
100.000 €
Unser Produkt: 30.000 €

- In unsere Ausfuhrerklärung nehme ich wertmäßig als „in Rechnung gestellter Gesamtbetrag“ (Feld 22) nur unsere Rechnung (30.000 €). Richtig?
Merkblatt Zoll: „Anzugeben sind…der für alle angemeldeten Waren in dieser Währung in Rechnung gestellte Betrag…“

- Was ist allerdings mit der aus Frankreich beigestellten Maschine? Die nehme ich in die Warenbeschreibung der Ausfuhranmeldung mit auf, da das Ganze ja eine Einheit bildet. Aber was ist mit dem Wert der Maschine aus FR? Die 100.000 € hat mein Vorgänger nur in den statistischen Wert der Ware miteingerechnet (Maschine aus FR 100.000 € + unser Produkt 30.000 € + ca. 500 € = statistischer Wert an der DE-Grenze). Ist das so richtig? Ich störe mich ein wenig an der Formulierung „der für alle angemeldeten Waren… in Rechnung gestellte Betrag“…

Irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch. Benötigt der Lieferant aus Frankreich denn eigentlich keinen Beleg, dass die Ware in die Schweiz geliefert wurde?

- Und irgendwie machen wir dann ja die Ausfuhr für den Franzosen, oder? Benötigen wir (rein theoretisch) eine Vollmacht von ihm dafür?

Wie gesagt, ich bin da im Moment echt unsicher, und würde mich sehr freuen, Eure Meinung hierzu zu hören. Vielen Dank im Voraus!

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Lynette Geschrieben am 17 Juni 2020



Dabei seit
07 Juni 2020
7 Beiträge
Guten Morgen zusammen,

ich würde mich über Input zu meinen obigen Fragen echt freuen. Bin mir immer noch unsicher, was das Ganze angeht.

Vielen Dank im Voraus.

Chev Geschrieben am 17 Juni 2020



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Für "Beistellungen" existieren meiner Meinung nach keine konkreten Regelungen, daher meine Sicht:

Zitieren::

In unsere Ausfuhrerklärung nehme ich wertmäßig als „in Rechnung gestellter Gesamtbetrag“ (Feld 22) nur unsere Rechnung (30.000 €). Richtig?

Meiner Meinung nach korrekt, da dies der Betrag analog zu (eurem) Rechnungsbetrag ist.

Zitieren::

Die 100.000 € hat mein Vorgänger nur in den statistischen Wert der Ware miteingerechnet (Maschine aus FR 100.000 € + unser Produkt 30.000 € + ca. 500 € = statistischer Wert an der DE-Grenze). Ist das so richtig?

Meiner Meinung nach korrekt, da sich die Maschine noch in der EU befindet und in den Statistischen Wert einfließen muss. Würden nur 30.000 EUR angegeben werden, würden die 100.000 EUR an der Statistik vorbei geschleust werden und fehlen dann - denn aus der EU wurden ja 130.000 EUR ausgeführt, was man auch in der Statistik sehen möchte.

Zitieren::

Irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch. Benötigt der Lieferant aus Frankreich denn eigentlich keinen Beleg, dass die Ware in die Schweiz geliefert wurde?

Für den Franzosen handelt es sich meiner Meinung nach um eine innergemeinschaftliche Lieferung.
Er verkauft zwar an den Schweizer, liefert aber an euch. Die steuerlichen Gegebenheiten muss er klären, da seid ihr raus.

Zitieren::

- Und irgendwie machen wir dann ja die Ausfuhr für den Franzosen, oder? Benötigen wir (rein theoretisch) eine Vollmacht von ihm dafür?

Ihr benötigt keine Vollmacht, wenn ihr in der Ausfuhranmeldung kein Vertretungsverhältnis angegeben habt und im eigenen Namen abgebt. Nach neuerer Definition kann auch derjenige zollrechtlicher Ausführer sein, der über die Ware bzw. das Verbringen Befugnis hat (z. B. auch ein Spediteur). Demnach seid ihr selbst Ausführer, wodurch kein Vertretungsverhältnis zum Franzosen entsteht. Ich sehe den Franzosen auch nicht als Ausführer, da er die Ware zur Bearbeitung an euch liefert.

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