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Passive Veredelung. Kritisch?
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
R.Link |
Geschrieben am 29 Juni 2020
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Dabei seit 29 Juni 2020 5 Beiträge
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Hallo,
Ich möchte aus wirtschaftlichen Gründen die (zollamtliche ) PV nutzen.
Nach dem Vorschlag wurde mir entgegen gebracht:
- was? Da steht man ja permanent mit einem Fuß im Gefängnis
- das lohnt doch nicht. Zu geringe Einsparung zum Aufwand
Ich wäre sehr dankbar über eine Einschätzung zu Aufwand und rechtlichem Risiko von einem Nutzer
Gruß Ralf
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CARGOFORUM PARTNER
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TheDispatcher |
Geschrieben am 29 Juni 2020
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Dabei seit 24 August 2009 196 Beiträge
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da gibbet nix kritisches dran
Neu ist lediglich das du über das EU Trader Portal den Vorgang anmelden musst, dieses generierte
Formular muss dann in die Ausfuhranmeldung übernommen werden.
Da eine Nämlichkeitssicherung vollzogen wird, ist die Sdg. am Zollamt zu gestellen bzw. per
Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes zu stellen. Beim Import ebenfalls weider eine
Beschau...
gruss
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R.Link |
Geschrieben am 29 Juni 2020
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Dabei seit 29 Juni 2020 5 Beiträge
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Danke schonmal. Und wie ist die nämlichkeit Nachzuweisen ? Welche Dokumentation WIRD gefordert?
Nach deiner Antwort. Nicht aufwändig das Verfahren ?
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TheDispatcher |
Geschrieben am 29 Juni 2020
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Dabei seit 24 August 2009 196 Beiträge
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Nämlichkeitssicherung => die Ware muss durch die Warenbeschreibung wieder zu erkennen sein...
können Teile-Nummern oder Seriennummern sein z.B. , man kann auch
mit angestempelten Fotos arbeiten. Bei kleineren Stückzahlen kann der
Zoll auch eigene Aufkleber anbringen.Darüber am besten im Vorfeld mit
der Abfertigung telefonieren.
Naja, was ist aufwändig ? Musst es halt unter Kosten - Nutzen betrachten, bei 100 Euro
Zollersparnis würde ich das Verfahren auch nicht wählen.
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R.Link |
Geschrieben am 29 Juni 2020
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Dabei seit 29 Juni 2020 5 Beiträge
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Super vielen Dank !
Tolle und hilfreiche Antwort
Gruß Ralf
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waldorf |
Geschrieben am 29 Juni 2020
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Der Einwand „mit einem Fuß im Knast“ ist völlig dumm und der Zollvorteil der PV ist relativ einfach zu ermitteln. Dagegen steht der Aufwand (Bewilligungsverfahren, interne/externe Nachweispflichten). Gerade die seit 1.6. eingeführte Nutzung des EU Trader Portals auf transaktionsbezogener Ebene hat den Aufwand eher erhöht. Es gibt aber den Weg alternativer IT-gestützter Verfahren. Ich würde mal auf das HZA zugehen, um deren Anforderungen zu erfahren - da gibt es nicht unerhebliche Unterschiede, je nachdem, wieviel Erfahrungen das HZA bzw. dessen Sachbearbeiter hat.
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waldorf |
Geschrieben am 29 Juni 2020
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Der Aufwand hängt natürlich auch von der Art der Veredlung ab. Wenn du zB Maschinen zur Reparatur ausführst (und du 1:1 Zuordnungen zwischen Eröffnung und Beendigung hast, ist das viel leichter abbildbar als bei permanenten Produktionsprozessen, bei denen verschiedenste Vormaterialien in die PV überführt werden, Bestände verrechnet werden und es zu x:x - Zuordnungen kommt. Da kann nur dein internes System die Grundlage der PV sein. Das kann das Trader Portal nicht annähernd abbilden (weil es von Theoretiker ohne jegliche Praxiskenntnisse entwickelt wurde).
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R.Link |
Geschrieben am 29 Juni 2020
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Dabei seit 29 Juni 2020 5 Beiträge
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Danke . Echt sehr ausführlich und hilfreich geschrieben . Danke
Es geht aber nicht um Reparaturen sondern Produktionsmaterial .
Die Schwierigkeit die Zuordnung und nämlichkeit nachzuweisen Sehe ich auch.
Wie lässt sich auf die schnelle denn der Zollvorteil berechnen ?
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waldorf |
Geschrieben am 30 Juni 2020
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Berechnung des Vorteils ist einfach: ohne PV muss man den Wert des beigestellten Vormaterials nochmal als Teil des Veredelungsprodukts mitverzollen:
Lieferung ital. Stoff für Hose für 10 € zur PV
Herstellkosten für Hose im Drittland 6€
Zoll ohne PV: 16€ * 12% = 1,92€
Zoll mit PV: 6€ * 12% = 0,72 €
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R.Link |
Geschrieben am 30 Juni 2020
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Dabei seit 29 Juni 2020 5 Beiträge
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Bremsbacke |
Geschrieben am 10 Juli 2020
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Dabei seit 15 März 2019 8 Beiträge
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Bei der Nämlichkeitssicherung auch erstmal keine Manschetten haben: im Zweifelsfall muss das Zollamt zustimmen, dass man so wie man es beschreibt, die Ware zweifelsfrei wieder zuordnen kann. Ich kenne Unternehmen, die das über Chargennachverfolgung von Rohmaterial machen. Also ist man hier "safe" wenn man einfach mal sein Zollamt fragt, was denen denn dazu ausreicht.
Die Ware muss auch im Betrieb jederzeit "auffindbar" sein, und darf halt nicht in Gefahr geraten, mit gleichwertigem Kram vertauscht zu werden.
Einfach ist es bei Maschinen/Elektronik, wo eine Seriennummer vorhanden ist, oder bei Fahrzeugen (Fahrgestellnummer). Über den Daumen gepeilt kann man sagen: wenn die zu veredelnde Ware einen hohen Preis hat und/oder mit einem hohen Einfuhrzollsatz belegt ist, wird die Wirtschaftlichkeit für die aufwändigere Abwicklung wahrscheinlich.
Im Endeffekt kann man mit guter Kommunikation mit seinem Zollamt und ordentlicher Dokumentation im Unternehmen auch flexibel reagieren. Bei mir war die zu reparierende Maschine dann nur noch als DOA (dead on arrival) zu bezeichnen. In Absprache mit dem Auftraggeber und dem Zollamt haben wir die PV dann in dem Fall durch Verschrottung beendet (die Nachweise für die Vernichtung wurden auch vorher mit dem Zollmitarbeiter definiert). Gilt auch für Erweiterungen der beantragten und geplanten Veredelung. Da muss dann die Bewilligung erweitert werden.
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