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Anforderungen an ein Gebäude / Gelände im Zusammenhang mit dem AEO-S


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


chichi2701 Geschrieben am 28 Mai 2020



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20 Januar 2017
78 Beiträge
Hallo zusammen,

findet man irgendwo eine Anforderungsliste an Gebäude/Gelände (Zaunhöhe, Kameras, Zugangskontrollen....) und andere rechtliche Anforderungen (Sanktionslistenprüfung, Sicherheitsanforderungen, Mitarbeiterschulungen....) die zum Erlangen des Status AEO S umgesetzt werden müssen. Im Internet sowie bei einer Google Suche bin ich leider nicht wirklich fündig geworden.

Ich hoffe hier kann jemand unterstützen.

Vielen Dank vorab

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waldorf Geschrieben am 29 Mai 2020



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Mir ist nicht bekannt, dass es für den AEO definierte Anforderungen gibt. Ich würde mir auch gut überlegen, ob ich Investitionen in bauliche Maßnahmen tätigen würde und ob diese in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den (völlig unklaren und nicht kalkulierbaren) „Vorteilen“ des AEO-S stehen. Bei C-TPAT sieht das ggf etwas anders aus - aber auch hier muss der Nutzen hinterfragt werden. Ich würde nach Synergien mit ähnlichen Anforderungen in anderen Bereichen such, z.b. Den Anforderungen von Versicherungen.


Noch 2 Anekdoten dazu: ein Zollbeamter verlangte von einem Spediteur einen höheren Zaun mit Überstiegschutz. Ob dieser Zöllner von den Grenztruppen der DDR übernommen wurde, konnte nicht geklärt werden.
Ein Zollbeauftragter hat seiner Geschäftsleitung allen Ernstes vorgeschlagen, einen Tunnel für LKW zu bauen, um das mitten auf dem Werksgelände liegenden Lager ohne Kontakt zu anderen Gebäuden, Mitarbeitern sicher erreichen zu können. Die Geschäftsleitung war klug: der Zollbeauftragte arbeitet jetzt woanders.

chichi2701 Geschrieben am 29 Mai 2020



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20 Januar 2017
78 Beiträge
Hi Waldorf,

vielen Dank für deine Antwort. Leider müssen wir AEO C + S werden, ein OEM verlangt dies von uns, da er bei uns direkt Container für USA verladen möchte. Leider ist dies heutzutage in der Automobilindustrie fast schon standart, dass die Kunden
Die Anforderung ist für uns schlüssig und nachvollziehbar.
AEO C ist kein Problem, aber der Sicherheitspart (AEO S) ist für mich kaum Greifbar.

Meine Chefin trat halt mit der Frage an mich heran welche Anforderungen an den AEO S und das Zolllager (in den gleichen Räumen) gestellt werden. Sie will halt eine Liste von mir haben. Ich finde aber Leider nichts brauchbares im Internet. :-(

Ich weiß das es beim AEO S unteranderem um Kameraüberwachung, Zutrittsbeschränkungen, eingezäuntes Gelände, geschultes Personal.... geht, aber halt keine Details wie die Anzahl der Kameras und ggf. eine vorgeschriebene Zaunhöhe. Dies wäre aber interessant wenn man wie wir gerade ein neues Warehouse baut bzw. mietet. Nicht das wir aufgrund von einem fehlendem Zaun oder nicht ausreichender Kameraüberwachung den AEO S nicht genehmigt bekommen bzw. den AEO S entzogen bekommen.

Wahrscheinlich muss ich hierzu mal mit dem Zoll sprechen.

Trotzdem vielen Dank und ein schönes Wochenende

waldorf Geschrieben am 30 Mai 2020



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1705 Beiträge
Für das Zolllager gibt es definitiv keinerlei physische Sicherheitsanforderungen. Es ist sicher richtig, direkt beim Zoll anzufragen. Die Wahrscheinlichkeit auf einen exDDR-Grenzschützer zu treffen, dürfte inzwischen gering sein (-:
Mich würde interessieren, was der Zoll so dazu sagt.

chichi2701 Geschrieben am 05 Juni 2020



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20 Januar 2017
78 Beiträge
Hallo Waldorf,

anbei die Antwort von unserem lokalem HZA bezüglich der Frage Anforderungen an ein Gebäude im Zusammenhang mit dem AEO S bzw. einem Zolllager. Du hattest Recht es gibt keine definierten Vorgaben nur Anhaltspunkte.

"Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie Sie selbst richtig festgestellt haben, gibt es in beiden Fällen keine konkreten Vorgaben. Vielmehr sind diese individuell auf die Verfahrensweisen der Firmen innerhalb der Firmen abzustellen. Da sich jedes Unternehmen strukturell von anderen unterscheidet und jedes sein eigenes Geschäftsmodell aufweist, müssen die Zollbehörden die von den Antragstellern angewendeten Sicherheitsmaßnahmen jeweils im Einzelfall betrachten.
Gewährleistet sein muss z.B. beim Zolllager, dass eine ungenehmigte Vermischung oder Entnahme von Nichtunionswaren ausgeschlossen werden kann. Das kann durch besondere Kennzeichnung der Flächen, Markierung eines Raumes, Warenkennzeichnung (Z.B. "Nichtunionsware") geschehen. Wichtig ist, dass auch unbeteiligte Dritte erkennen können, dass es sich dabei um unversteuerte Ware handelt.

Für den AEOS gilt folgendes
Nach Artikel 39 Buchstabe e UZK muss ein AEOS angemessene Sicherheitsstandards erfüllen. Diese gelten als erfüllt, wenn der Antragsteller nachweist, dass er angemessene Maßnahmen aufrechterhält, um für die Sicherheit der internationalen Lieferkette zu sorgen. Zu diesen Maßnahmen zählen auch Maßnahmen in den Bereichen körperliche Unversehrtheit sowie Zugangskontrollen, logistische Prozesse und der Umgang mit spezifischen Arten von Waren, Maßnahmen im Personalbereich und die Feststellung der jeweiligen Handelspartner. In Artikel 28 UZK-IA werden die zu erfüllenden Voraussetzungen näher erläutert. Dieses Sicherheitskriterium gilt ausdrücklich nur für Wirtschaftsbeteiligte, die eine AEOS-Bewilligung beantragen.
Zudem werden die AEO Sicherheitsstandards In Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe e UZK-IA beschrieben. Darin heißt es: „Der Antragsteller verfügt über ein Logistiksystem, das eine Unterscheidung zwischen Unions- und Nichtunionswaren zulässt und gegebenenfalls deren Lokalisierung ermöglicht.“

Um den Zugang zu den Räumlichkeiten zu sichern und Manipulationen an den Waren zu verhindern, sollen „geeignete Zugangskontrollmaßnahmen vorhanden sind, die den unbefugten Zugang zu Büroräumen, Versandbereichen, Verladerampen, Frachträumen und anderen einschlägigen Orten verhindern“.
So kann es Fälle geben, in denen äußere Sicherheitsmaßnahmen wie Zäune, Tore und Beleuchtung zwingend notwendig sind (wenn Waren im Freien gelagert werden, wenn die Gebäudewände nicht als äußere Begrenzung dienen oder wenn der Gebäudeschutz und der Zugang nicht hinreichend gesichert sind). Andererseits kann es Fälle geben, in denen eine vollständige Ummauerung nicht möglich oder nicht notwendig ist. Dies ist zum Beispiel denkbar, wenn der Antragsteller Teile eines Industrie- oder Logistikparks mietet, wenn keine Waren im Freien gelagert werden und anderweitig hohe Standards bei den physischen Sicherheitsanforderungen (z. B. bei der Gebäudesicherheit) bestehen.
Eine Zaunhöhe wird also nicht definiert. Der Zaun sollte aber so beschaffen sein, dass ein einfaches Übersteigen ohne Hilfsmittel nicht möglich ist.

Bei Ihrer Betrachtung sollten Sie sich also als erstes grundlegend damit beschäftigen, ob Sie einen Geländesicherheit oder eine Gebäudesicherheit anstreben. Die Vorgaben sind allgemein gehalten und nicht konkret definiert, da auch die örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Standorte unterschiedlich sind.
Entsprechend sollten Ihre geplanten Vorkehrungen so gestaltet sein, dass das im Artikel 39 Buchstabe e UZK beschrieben Ziel erfüllt wird. Hierbei geben die AEO-Leitlinien lediglich Hilfestellungen bzw. Anhaltspunkte."
[quote]

waldorf Geschrieben am 06 Juni 2020



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Eine grandiose Antwort, die dir sicherlich unglaublich weiterhilft. Zum AEO-S nichts Konkretes und die Aussagen zum ZL sind schlichtweg falsch: besondere Kennzeichnung, Erkennbarkeit durch unbeteiligte Dritte ....-dafür gibt es keinerlei Rechtsgrundlage. Wenn man ein modernes Lager ansieht, dann lagern dort sehr häufig ZL- und Nicht-ZL-Ware gemeinsam. Soll man vielleicht 2 vollautomatisierte Hochregalanlagen für ein paar Millionen bauen, um diese Trennung zu gewährleisten ? Oder vielleicht an jede ZL-Ware einen roten Aufkleber machen, um sie erkennen zu können ? Etwas schwierig bei mehreren Millionen Teilen Lagerbestand. Besonders das Abknubbeln bei einer Statusänderung ist lästig ....Das hat im Ernst mal ein Zöllner verlangt - eigentlich gehören ein paar Stunden Logistik in deren Ausbildung. In einem modernen ZL ist der Status der Ware nur über das IT-System erkennbar. Details sind in der Bewilligung festgelegt. Gesetzlich definierte, physische Anforderungen an ein ZL gibt es nicht.

Nochmal zum AEO-S: vielleicht kann dir ja dein OEM helfen. In deren Zollabteilung sitzen doch die, die diese Anforderung erfunden haben und Experten in diesem Gebiet sein müssten....Du kannst dich auch an den US-Kriterien orientieren. Der US-Zoll kontrolliert regelmäßig Lieferanten von CTPATs - wir hatten schon mind. 5 davon:
www.cbp.gov/sites/defa...eria_3.pdf

Exactor Geschrieben am 20 Juli 2020



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20 Juli 2020
43 Beiträge
Also die Aussage des HZA ist nicht falsch.. Nur eben nicht ganz vollständig.
Grundsätzlich sind Unionswaren und NUW getrennt zu lagern. Es kann aber die sogenannte Buchmäßige Trennung in einem Zolllager bewilligt werden.
Da wir hier aber von der Automobilindustrie sprechen wird hier eher kein Hochregal oder ein vergleichbares automatisches Lagersystem Anwendung finden.

Einfach Hausverstand einschalten und Antrag gewissenhaft ausfüllen. Das Zollager sollte halt vor fremden Zugriffen geschützt sein und es sollte jederzeit klar sein, welche Ware verzollt ist und welche nicht. Es muss aber nicht peferkt und unfehlbar sein. Fehler passieren und die müssen auch nur beim Zollamt angezeigt werden.

Aber wenn Du, lieber chichi2701, einfach einen Antrag stellst bekommst Du entweder die Bewilligung oder der Sachbearbeiter teilt Dir mit, aus welchen Gründen Du sie zu diesem Zeitpunkt nicht bekommst. Der Sachbearbeiter kann/wird Dir dann auch eine verhältnismäßige Frist zur Behebung der Mängel geben (z.B. bekommt ihr 6 Monate Zeit eine mit Schlüsselkarten gesicherte Tür am Zollager zu montieren).. Dann hast Du einen schönen Überblick was dem Lager noch fehlt und kannst dann immernoch sagen scheiß drauf mach ich nicht/rentiert sich nicht.
Und wenn doch, organsierst Du die nötigen Umbauten und bekommst den AEOS sobald alles eingerichtet ist..

Meiner Meinung nach läuft das Bewilligungsverfahren am besten wenn Zoll und WB Hand in Hand miteinander arbeiten.. Das dazu mal eine Zöllnerin/ein Zöllner einen Blick auf das potentielle Zolllager wirft gehört dazu.

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