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Verpackungs- und Versandkosten auf Rechnung - Welche Incoterms?


INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden? Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus? Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms? Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms? Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?


Frager Geschrieben am 15 Juli 2020



Dabei seit
15 Juli 2020
1 Beiträge
Hallo zusammen,

zunächst zur Vorgehensweise:
Im Bereich Ersatzteile (innergemeinschaftlich: DE oder EU) berechnen wir auf unserer Rechnung Verpackungs- und Versandkosten. Die Kosten sind also "verauslagt" und werden dann mit der Faktura berechnet. Wir sind Selbstversicherer und wählen den Transportdienstleister (Spediteur, Paketdienst, Kurier) selbstständig.

Bei der Auswahl der Incoterms gibt es bei uns immer wieder unterschiedliche Meinungen.
Wir möchten dies nun schlussendlich klären und daher würde ich gerne Informationen hierzu einholen.

Ich freue mich auf Feedback.

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MagNet-99 Geschrieben am 15 Juli 2020



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Frager,

DAP (Delivered at Place) ist der richtige Incoterm für Euch.
Zu DAP immer den Ort ergänzen, an den geliefert wird.

Bei Käufer in München mit Anlieferadresse in Frankfurt gehört in den Kaufvertrag 'als Incoterm DAP Frankfurt a.M.'.

Ob ihr die Versandkosten in der Rechnung aufschlüsselt oder im Kaufpreis eingepreist habt, ist für die Wahl des Incoterms nicht relevant.

Gruss
MagNet-99

Exactor Geschrieben am 20 Juli 2020



Dabei seit
20 Juli 2020
43 Beiträge
Was ist mit CIP (Carriage and Insurance paid to/frachtfrei versichert benannter Bestimmungsort) ?

Der Verkäufer liefert die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort (falls ein solcher Ort zwischen den Parteien vereinbart ist). Der Verkäufer schließt ebenfalls den Beförderungsvertrag ab und zahlt die entstehenden Frachtkosten, die für die Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort entstehen.
Der Verkäufer schließt auch einen Versicherungsvertrag gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware während des Transports ab. Der Käufer sollte beachten, dass der Verkäufer bei Verwendung von CIP lediglich verpflichtet ist, eine Versicherung mit einer Mindestdeckung abzuschließen. Wünscht der Käufer einen höheren Versicherungsschutz, wird er dies entweder ausdrücklich mit dem Verkäufer vereinbaren oder eigene zusätzliche Versicherungsvorkehrungen treffen müssen.

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