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T2LF


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


Wessi Geschrieben am 20 Juli 2020



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Darf ich für unseren Kunden das T2LF erstellen? Bzw. seinen Namen beim Ausführer eintragen?

Die Ware läuft von uns direkt an den Kunden unseres Kunden!

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Exactor Geschrieben am 20 Juli 2020



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20 Juli 2020
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Hallihallo,

Fine auf Anhieb nur das:

Artikel 126 Abs (2) UZK-DA
"[...] Der Versender oder, wenn es keinen Versender gibt, die betreffende
Person kennzeichnet den zollrechtlichen Status der Unionswaren, indem
er auf der Rechnung oder dem Beförderungspapier den Code ‚T2L‘ oder
‚T2LF‘ angibt und diese Angabe unterschreibt."

Aber diverse Quellen im Internet besagen genauer, dass auch ein Dienstleister des Versenders/Exporteurs ein T2L oder T2LF erstellen darf. Ich denke das trifft auf Dich zu.

Wenn es einen Versender gibt, ist dessen vollständiger Name einzutragen.

Mit freundlichen Grüßen

UZK-DA - eur-lex.europa.eu/lega...6-20190725

Chev Geschrieben am 20 Juli 2020



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Zitieren::

Darf ich für unseren Kunden das T2LF erstellen? Bzw. seinen Namen beim Ausführer eintragen?

Antwort lautet: Ja.

Ich würde es aber analog zur Ausfuhranmeldung machen. Sprich: wenn ihr in der Ausfuhranmeldung als Vertreter für euren Kunden auftretet = direkte oder indirekte Vertretung - (nur) dann auch das T2LF entsprechend in Vertretung aufmachen.

Beispiel bei sog. "direkter Vertretung" (=Anmelder & Ausführer im ABD = euer Kunde):

In Feld 2 (Versender/Ausführer) kommt euer Kunde inkl. seiner EORI-Nummer (bei "Nr.")
In Feld 8 (Empfänger) kommt der finale Empfänger = Kunde eures Kunden
In Feld 14 (Anmelder/Vertreter) kommt unter [1] euer Kunde und daneben unter [2] ihr mit eurer EORI-Nummer (bei "Nr.")

Die Kästchen [1] und [2] müsst ihr selbst hinzufügen - ggf. einfach die Angaben vom ABD kopieren. Die Felder (Feldnummern) beider Formulare sind gleichlautend.

Handelt ihr nicht als Vertreter im ABD, dann auch das T2LF komplett im eigenen Namen erstellen (Feld 2 und 14 seid dann ausschließlich ihr).

Wessi Geschrieben am 21 Juli 2020



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71 Beiträge
Danke Euch! Mit einer Vollmacht vom Kunden o.ä. absichern?!

Chev Geschrieben am 21 Juli 2020



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10 April 2009
1477 Beiträge
Vollmacht ist immer gut - wobei diese weder Form- noch schriftgebunden ist. Ihr habt sicherlich eine Bestellung vom Kunden, worin ausgewiesen ist, dass direkt an den Kunden des Kunden ausgeliefert werden soll. Im Umkehrschluss ist dies bereits für mich die Vollmacht, denn ihr handelt automatisch durch die Geschäftskonstellation als Subunternehmer (zumindest nach alter Gesetzgebung).

Allerdings würde ich gerne noch einen Punkt einwerfen:
Nach neuerer Gesetzgebung muss der Ausführer nicht mehr der Vertragspartner des Kunden im Drittland sein. Für einen Auftraggeber in der EU, welcher direkt ins Drittland liefern lässt, muss das ABD nicht mehr in Vertretung abgegeben werden, denn der Exporteur, welcher hier eigentlich als "Subunternehmer" auftritt, darf sich nun auch selbst als (zollrechtlicher) Ausführer einsetzen. Dann fällt alles, was mit "Vertretung" zu tun hat, weg. ABD und T2LF können komplett im eigenen Namen abgegeben werden und eine Vollmacht ist dafür logischer Weise auch nicht erforderlich. Allerdings muss der EU-Auftraggeber dann als Außenwirtschaftlicher Ausführer (das trifft nämlich weiterhin auf ihn zu) codiert werden - dazu gab es hier im Forum bereits einige Threads.

Letztendlich entscheidet ihr selbst, wie ihr das ABD + weitere Dokumente abgeben wollt. Die klassische Variante mit "Vertretung" ist in manchen Fällen vielleicht doch die bessere. Alles was neu ist, muss nicht immer gut sein - wie gesagt, hier im Forum gab es dazu schon Diskussionen.

Habt ihr eine Proforma-Rechnung von eurem Auftraggeber, welche ihr der Sendung mitgebt?


Zuletzt bearbeitet von Chev am 21 Jul 2020 - 14:40, insgesamt 2-mal bearbeitet

Wessi Geschrieben am 21 Juli 2020



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Ja genau- so ist der Plan. Unser Kunde gibt uns eine entsprechende Rechnung mit an die Hand, die beim "Import" genutzt werden soll.

Chev Geschrieben am 21 Juli 2020



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10 April 2009
1477 Beiträge
Habe meinen letzten Text nochmal etwas angepasst.

Dann steht meines Erachtens der Plan:
- ABD in (direkter) Vertretung abgeben
- T2LF wie oben beschrieben ebenfalls - analog zum ABD - in (direkter) Vertretung abgeben
- eine kurze Vollmacht beim Kunden einholen, dass ihr beide Dokumente in Vertretung abgebt
+ seine EORI-Nr. anfordern
+ seine Proforma-Rechnung für den Versand anfordern

Müsste passen.

Wessi Geschrieben am 22 Juli 2020



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Besten Dank!

Wessi Geschrieben am 23 Juli 2020



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71 Beiträge
Welchen Nutzen könnte der Kunde haben, wenn er auf dem T2LF / ABD als Ausführer erfasst ist!
Hast du da eine Idee?

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