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Diebstahl / Ersatzlieferung / Kostenübernahme
Speditions-Forum: Erfahrungsaustausch und Tipps von Spediteuren für Spediteure. Diskussionen über Gehaltsentwicklungen in Speditionen je nach Verkehrsträger und Funktion.
Bryni |
Geschrieben am 24 Juli 2020
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Dabei seit 24 Juli 2020 2 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage:
Unsere Sendung war auf einem LKW, der auf dem Weg ins Empfangsland gestohlen wurde.
Der Spediteur hat Anzeige bei der Polizei erstattet, jetzt können wir erst mal nur abwarten, was die Ermittlungen ergeben.
Unser Kunde benötigt die Ware sehr dringend, deshalb stellen wir gerade eine Ersatzlieferung zusammen, die wir per Express versenden wollen.
Unser Vertrieb ist nun der Meinung, dass unser Spediteur für die Express-Transportkosten aufkommen muss und war sehr erstaunt, dass der Spediteur nicht von sich aus fragte, was er denn in dieser misslichen Lage nun für uns tun kann.
Ich finde, es wäre etwas viel verlangt, wenn der Spediteur nun jedem Kunden, dessen Ware auf diesem LKW war, Kostenübernahme für eilige Ersatzlieferungen andient. Schließlich kann er ja nichts dafür, dass der LKW gestohlen wurde.
Wer hat in dieser Sache recht? Ist der Spediteur in der Pflicht, unsere Folgekosten aufzufangen?
Danke!
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CARGOFORUM PARTNER
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MagNet-99 |
Geschrieben am 03 August 2020
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo Bryni,
sofern der Spediteur oder seine MA keinen Fehler gemacht haben oder Handlungen unterlassen haben, haftet er nicht (CMR Art. 3 und Art. 17 (2).
Wer hat denn die Transportversicherung eingedeckt? Kosten für einen Ersatzlieferung sind mE der Schadensumme der verlustigen Sendung hinzuzurechnen und somit dem Transportversicherer mit anzumelden.
Gruss
MagNet-99
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Bryni |
Geschrieben am 03 August 2020
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Dabei seit 24 Juli 2020 2 Beiträge
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Hallo MagNet-99,
danke für die Antwort.
Ich gehe mal nicht davon aus, dass der Spediteur einen Fehler gemacht hat.
Die Transportversicherung haben wir eingedeckt, wir sind Verzichtskunde. Deshalb wäre ich auch davon ausgegangen, dass wir uns mit der Versicherung herumschlagen dürfen, falls die Sendung nicht wieder auftaucht.
Einige unserer Vertriebler haben einfach unrealistische Vorstellungen davon, wie weit man Kunden die Puderquaste hinterher tragen sollte... :-)
Gruß,
Bryni
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