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Lieferung nach Polen, Rechnung in die Ukraine
Recht und Steuern im Außenhandel: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Gestaltung im internationalen Handel. Unser Forum Recht und Steuern im Außenhandel behandelt Fragen wie, welche Rechtsvorschriften und Steuerregeln gelten im internationalen Handel? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel meine Steuerpflichten erfüllen? Welche Risiken gibt es bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland und wie kann ich diese minimieren? Welche Möglichkeiten gibt es, im internationalen Handel Steuervorteile zu nutzen? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel sicherstellen, dass ich alle relevanten Rechts- und Steuerregelungen einhalte?
douane |
Geschrieben am 04 April 2019
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Dabei seit 27 März 2019 11 Beiträge
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Hallo liebes Forum,
wir haben einen Kunden in der Ukraine der fleißig bei uns bestellt. Sein Lager hat er in Polen.
Wir liefern nach Polen -> innergemeinschaftliche Lieferung für die wir eine Gelangsbestätigung erhalten.
Wir berechnen an den Käufer in der Ukraine -> Drittland, MWSt. freie Berechnung.
Wir haben jedoch keinen Nachweis, dass wir die berechnete Ware an den Ukrainer geliefert haben.
Müsste ich der Lieferung nach Polen ein ABD mitgeben?
Der Ukrainer kann uns nicht bestätigen, dass er auch die komplette Sendung aus dem polnischen Lager in die Ukraine einführt.
Wie würdet ihr vorgehen?
danke und Grüße
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CARGOFORUM PARTNER
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waldorf |
Geschrieben am 04 April 2019
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Es ist völlig unerheblich, dass dein Kunde im Drittland sitzt. Das ist eine EU-Lieferung. Also VAT-frei als innergemeinschaftliche Lieferung, wenn er eine EU-VAT-Nummer hat. Wenn nicht, muss Mehrwertsteuer berechnet werden.
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douane |
Geschrieben am 05 April 2019
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Dabei seit 27 März 2019 11 Beiträge
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EU-VAT Nummer - das ist der Punkt.
Bis dato konnte er uns noch keine zur Verfügung stellen.
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cargotrans23 |
Geschrieben am 05 August 2020
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Dabei seit 03 August 2020 10 Beiträge
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Hallo
Hm das ist eine schwierige Frage. Wenn es rein nach der Lieferung geht, würde ich fast sagen, dass es dabei egal ist, dass es aus der Ukraine gekauft wurde. Das müsste nur bei der Rechnung einen Einfluss haben.
aber ich bin mir da leider auch nicht ganz so sicher. Ich glaube ich würde einen Anwalt zurate ziehen, der sich bei dem Gebiet auskennt. Ich glaube, damit bist du auf der richtigen Seite
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Chev |
Geschrieben am 16 Oktober 2022
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Hallo,
da ich momentan einen ähnlichen Fall habe, bin ich auf diesen Beitrag gestoßen.
Fakt ist zu dem oben aufgezeigtem Fall: Es handelt sich durch eine Lieferung nach Polen nicht um eine Drittlandlieferung, denn es ist völlig unerheblich, ob der Auftraggeber im Drittland sitzt. Die physische Lieferung ist entscheidend.
Fakt ist auch, dass es sich bei dieser Konstellation nicht um ein innergemeinschaftliches Reihengeschäft handelt, da hierfür mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen müssten. Da im o. g. Fall Polen nur ein "Lager" und damit kein Umsatzgeschäft darstellt, ist es am Ende (nur) eine innergemeinschaftliche Lieferung nach Polen (Warenempfänger = Polen). Der Ukrainer übernimmt dann die Ware im Anschluss in Polen, erst ab diesem Zeitpunkt findet eine Ausfuhr statt bzw. die Ausfuhr beginnt in Polen.
Nun die entscheidende Frage:
Ist die Lieferung/Rechnung des deutschen Lieferers an den Ukrainer umsatzsteuerpflichtig?
Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung befindet sich der "Ort der Lieferung" dort, wo die Lieferung physisch beginnt. In dem Fall wäre die Lieferung somit in Deutschland steuerbar/steuerpflichtig und müsste durch den deutschen Lieferer mit 19% Umsatzsteuer an den Ukrainer berechnet werden, denn der Ukrainer kann keine polnische UST-ID aufweisen. Im Falle einer polnischen UST-ID könnte die Lieferung des Deutschen steuerfrei sein, denn der "Ort der Lieferung" verlagert sich dann auf des Bestimmungsland (hier: Polen), wo der Ukrainer dann die Erwerbsbesteuerung vornehmen würde. Da dies hier nicht gegeben ist, bleibt der Ort der Lieferung jedoch Deutschland und ist daher mit 19% steuerpflichtig. Ohne eine UST-ID in Deutschland wiederum wird der Ukrainer die 19% auch nicht als Vorsteuer geltend machen können, sondern es sind für ihn dann tatsächliche Kosten.
Wie seht ihr das?
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Erzi4 |
Geschrieben am 16 Oktober 2022
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Dabei seit 02 Dezember 2008 487 Beiträge
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