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Präferenz Maschinenmodernisierung


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


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Chev Geschrieben am 11 August 2020



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Es gibt absolut keinen Grund, warum der erste Verkauf per se die Präferenz kaputt machen sollte. Dass sich die Maschine handelsrechtlich seit acht Jahren im Eigentum des Koreaners befindet, interessiert im Präferenzrecht auch niemanden.

Es wird aber auf Basis des damaligen Geschäftes, welches vor 8 Jahren begonnen und beendet wurde, heute eine Präferenz ausgestellt. Und wir können es drehen und wenden wie wir wollen. Fakt ist, dass die Rechnung bereits vor 8 Jahren erfolgte und der Kunde die Ware abgenommen hat. Nur weil sich der Kunde jetzt entscheidet, die Ware in ein anderes Land zu befördern - was im Übrigen seine eigene Sache ist (der Hersteller ist nur nochmal im Boot aufgrund der Modernisierung) - berechtigt den Hersteller nicht, einfach mal die ursprüngliche Rechnung von vor 8 Jahren vorzunehmen und auf Basis dieser mal eben im Vorbeigehen Präferenzen auszustellen.
Ein Prüfer wird den Geschäftsvorgang sehen wollen und eine Spanne von 8 Jahren und eine bereits erfolgte Lieferung feststellen.

Ich würde vorschlagen, der Fragesteller erstellt eine EUR.1 bei seinem Zollamt und beantragt die Präferenz von amtlicher Seite. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, sollte das tatsächlich funktionieren.

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Erzi4 Geschrieben am 11 August 2020



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02 Dezember 2008
487 Beiträge
Chev wrote:

Es wird aber auf Basis des damaligen Geschäftes, welches vor 8 Jahren begonnen und beendet wurde, heute eine Präferenz ausgestellt.
Und genau das ist Dein Denkfehler. Es wird eben nicht auf das ursprüngliche Geschäft referenziert. Dieses spielt keine Rolle! Die Maschine hätte in den letzten acht Jahren in Deutschland an wen auch immer verkauft werden können. Sie ist nie ausgeführt worden. Das einzige was eine Rolle spielt, ist die Frage, ob es sich bei der Maschine nach der Modernisierung um eine nachgewiesene EU-Ursprungsware handelt. Dann kann auch bei der erstmaligen Ausfuhr nach Südkorea vom Hersteller/Modernisierer, ein Präferenznachweis ausgestellt werden. Das ist aufgrund der besonderen Umstände tatsächlich eine größere Herausforderung als sonst. Dazu habe ich aber bereits genug geschrieben. Ich glaube auch nicht, dass ich Dich noch überzeugen werde, Chev. Aber das muss ich auch gar nicht. Denn wir beide müssen keine Entscheidung treffen, wie es weitergehen soll...

Chev wrote:

Ich würde vorschlagen, der Fragesteller erstellt eine EUR.1 bei seinem Zollamt und beantragt die Präferenz von amtlicher Seite. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, sollte das tatsächlich funktionieren.
Die Idee, für Südkorea eine EUR.1 zu beantragen ist natürlich innovativ. Ich nehme an, da hast Du im Diskussionseifer nicht mehr an das Bestimmungsland gedacht, gell?

Chev Geschrieben am 12 August 2020



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Ja, das mit der EUR.1 ist hinfällig für Südkorea :-) Bitte diesen Kommentar streichen (muss die Wärme sein :-)
Demnach führt aber kein Weg drum herum, als Ermächtigter Ausführer aufzutreten.

Ich verstehe deine Punkte, Erzi und stimme dir im Prinzip auch zu.
Dennoch habe ich große Bauchschmerzen damit, dass die Ware an den koreanischen Kunden vor 8 Jahren bereits verkauft und geliefert wurde und nun 8 Jahre später dafür eine Präferenz erstellt wird.
Denn generell werden Präferenzen, vor allem wenn ich diese als EA auf Rechnungen selbst ausstelle, ja an einen Verkauf/Versand geknüpft, und dieser erfolgte eben vor 8 Jahren und wurde damals auch berechnet.

Wenn eine neue Proforma-Rechnung für den nun anstehenden Export-Vorgang erstellt wird und darauf die Erklärung abgegeben wird, könnte es allerdings klappen. Rein rechtlich werden wahrscheinlich die Bedingungen der unmittelbaren Beförderung dadurch erfüllt, dass die Ware das Versandland (hier: DE) nie verlassen hat. Das ist wahrscheinlich der Trumpf, um heute tatsächlich die Präferenz ausstellen zu dürfen. Wäre irgend ein anderes Land berührt worden, wäre die unmittelbare Beförderung aber nicht mehr gegeben.

Somit kann ich rechtlich nicht mehr dagegen halten, würde aber (wenn ich diesen Vorgang bei mir abwickeln würde), keine Präferenz ausstellen. Für alles, "was außer der Reihe" läuft, erstellen wir im Unternehmen keine Präferenzen. Die Nachvollziehbarkeit, auch zur Rechnung und zum Geschäftsvorgang ist bei uns stets gewährleistet.

waldorf Geschrieben am 14 August 2020



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Ich finde, wir übertreiben es in DE etwas mit der Vorsicht. Wenn irgendetwas aus dem Standard fällt und ein Risiko existieren könnte, lassen wir den Empfänger mit seinen Zöllen allein. Ich glaube kaum, dass der Wettbewerber in vielen anderen Mitgliedstaaten ebenso agieren würde. In diesem Fall ist es vielleicht egal. Wenn der Kunde eine Maschine für eine albe Million 8 Jahre rumstehen lässt, hat er offenbar genug Geld.

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