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Steuerbescheid berichtigen bei nachträglich berechneter Fracht


Einfuhrabwicklung: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Einfuhrabwicklung und Zollabfertigung einer Importsendung. Unser Forum Einfuhrabwicklung und Import Zollabfertigung behandelt Fragen wie, wie läuft die Einfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Einfuhrabwicklung erforderlich? Wie wird die Zollabfertigung bei der Einfuhrabwicklung durchgeführt?


Feiereffe Geschrieben am 20 August 2020



Dabei seit
20 August 2020
3 Beiträge
Hallo zusammen,

unser Unternehmen bezieht Handelsware aus Nicht-EU Ländern. Unser gewöhnlicher Incoterm mit den Lieferanten ist EXW.
Nun haben wir vor kurzem eine Einfuhr über einen Vertreter verzollen lassen. Die Fracht, die auch auf der Handelsrechnung ausgewiesen wird, wurde korrekt angemeldet.

Jetzt aber kommt unser Lieferant und meint, er habe eine falsche Rate uns berechnet und sendete uns eine Rechnung nur für die noch zu zahlende Fracht.

Meine Frage ist, muss ich diese nachträglich berechnete Fracht dem zuständigen Hauptzollamt melden und den Steuerbescheid berichtigen lassen?
Bin mir da relativ unsicher, da ja schon Fracht verzollt worden ist.

Vielen Dank vorab für eure Hilfe

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Exactor Geschrieben am 20 August 2020



Dabei seit
20 Juli 2020
43 Beiträge
Ist die Ware zollfrei/präferenzbegünstigt? Seid ihr zum Vorsteuerabzug berechtigt?
Wenn beides zutrifft, gibt es nichts nachzufordern.

Wenn Du eine AEO-Bewilligung anstrebst oder "Angst hast, dass es auffällt" oder einfach willst, dass es korrekt ist, dann würde ich einen Antrag auf Änderung der Zollanmeldung nach Art. 173 UZK stellen. der Verwaltungsaufwand beim Zollamt kann Dich aber mitunter etwas kosten.

Feiereffe Geschrieben am 30 September 2020



Dabei seit
20 August 2020
3 Beiträge
Exactor wrote:
Ist die Ware zollfrei/präferenzbegünstigt? Seid ihr zum Vorsteuerabzug berechtigt?
Wenn beides zutrifft, gibt es nichts nachzufordern.

Wenn Du eine AEO-Bewilligung anstrebst oder "Angst hast, dass es auffällt" oder einfach willst, dass es korrekt ist, dann würde ich einen Antrag auf Änderung der Zollanmeldung nach Art. 173 UZK stellen. der Verwaltungsaufwand beim Zollamt kann Dich aber mitunter etwas kosten.

Vielen Dank für die Antwort. Wir oder zumindest ich habe immer den Anspruch, dass es korrekt ist :D Werde aber wohl das Zollamt kontaktieren.


Noch eine andere Frage bzgl Supply Chain Management.

Ein von uns beauftragter Spediteur aus China fährt mit seinem LKW quer durch China und holt für uns Ware bei unseren Lieferanten ab und sendet diese via Paketdienst zu uns. Dafür berechnet er uns anschließend die Fracht. Diese Fracht-Rechnung erhalten wir aber erst meist einen Monat später, als die Ware durch den Zoll geht. Also stimmen die im Zollwert angemeldeten Frachtkosten nie mit den uns in Rechnung gestellten.

Was ist nun für den Zollwert maßgebend? Die Fracht, die der Paketdienst unseren Spediteur in Rechnung stellt (also die bereits angemeldeten) oder die Fracht die der Spediteur uns nachträglich in Rechnung stellt? Incoterm ist EXW und wir sind vorsteuerabzugberechtigt.

Danke vorab

waldorf Geschrieben am 30 September 2020



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Wenn ich den Fall richtig verstehe, gibt es a) die Rechnung des Paketdienstes, die angemeldet wird und b) die Rechnung über das Einsammeln in China, die nicht angemeldet wird und nachträglich kommt.
Wenn das so ist, gehören auch die nachträglichen Frachtkosten mit zum Zollwert. Du müsstest das nachmelden und ändern. Wenn die Kosten kalkulierbar sind, kannst du auch beantragen, diese kalkulatorischen Kosten anzumelden. Dazu bitte mit deinem HZA in Verbindung setzen.

Feiereffe Geschrieben am 30 September 2020



Dabei seit
20 August 2020
3 Beiträge
waldorf wrote:
Wenn ich den Fall richtig verstehe, gibt es a) die Rechnung des Paketdienstes, die angemeldet wird und b) die Rechnung über das Einsammeln in China, die nicht angemeldet wird und nachträglich kommt.
Wenn das so ist, gehören auch die nachträglichen Frachtkosten mit zum Zollwert. Du müsstest das nachmelden und ändern. Wenn die Kosten kalkulierbar sind, kannst du auch beantragen, diese kalkulatorischen Kosten anzumelden. Dazu bitte mit deinem HZA in Verbindung setzen.

Perfekt, vielen Dank, das hilft mir sehr weiter.

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