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Erstellung einer Warenverkehrsbescheinigung A.TR
Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?
Zanna91 |
Geschrieben am 12 Mai 2020
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Dabei seit 18 November 2014 191 Beiträge
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Hallo zusammen,
Wir haben demnächst eine Sendung in die Türkei, die nur zollfrei Waren (Technologie-Gütern ITA) beinhaltet.
Muss ich unbedingt eine ATR erstellen? Wenn ja, warum?
Danke schön für eure infos.
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CARGOFORUM PARTNER
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awbuero |
Geschrieben am 13 Mai 2020
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Dabei seit 13 Mai 2020 1 Beiträge
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Moin aus Hamburg,
um die Frage zu beantworten, es ist keine Pflicht bei Warensendungen in die Türkei eine
Warenverkehrsbescheinigung (WVB) ATR auszustellen.
Es kann aber natürlich sein, dass Ware für Einfuhren aus Drittländern in die EU zollfrei sind, für Einfuhren aus der EU in die Türkei aber nicht.
Am Besten den Empfänger in der Türkei vorab fragen, ob für Ihn die Ausstellung eines ATR für die Einfuhr erforderlich ist.
Gruß aus Hamburg
Michael Rosinski
Außenwirtschaftsbüro Rosinski KG
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T. 040-49204563 - F. 040-49204565 - M. 0176-64004739
Web. https://www.awbuero.de - Mail. mail@awbuero.de
Die Außenwirtschaftsbüro Rosinski KG bietet Ihnen deutschlandweit rechtssichere Zollberatung und Zollabfertigung an. Die Erstberatung ist stets kostenfrei und unverbindlich.
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Zanna91 |
Geschrieben am 14 Mai 2020
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Dabei seit 18 November 2014 191 Beiträge
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Lerner |
Geschrieben am 25 Mai 2020
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Dabei seit 20 November 2019 39 Beiträge
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Guten Morgen,
die Frage stelle ich mir auch immer. Unser Kd. in der Türkei verlangt immer ein A.TR & ein Ursprungszeugnis, wobei auch unsere Waren Zollfrei sind. Warum sagt mir der Kunde aber nicht, jemand eine Idee? Ich bin davon ausgegangen das die Türkischen Behörden das einfach immer verlangen, obwohl es offiziell nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Ich werde intern immer mal wieder gefragt und kann keine richtige Antwort geben...
Vielen Dank!
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Zanna91 |
Geschrieben am 14 August 2020
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Dabei seit 18 November 2014 191 Beiträge
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Lerner wrote: |
Guten Morgen,
die Frage stelle ich mir auch immer. Unser Kd. in der Türkei verlangt immer ein A.TR & ein Ursprungszeugnis, wobei auch unsere Waren Zollfrei sind. Warum sagt mir der Kunde aber nicht, jemand eine Idee? Ich bin davon ausgegangen das die Türkischen Behörden das einfach immer verlangen, obwohl es offiziell nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Ich werde intern immer mal wieder gefragt und kann keine richtige Antwort geben...
Vielen Dank! |
Hallo zusammen,
Hat vielleicht jemand eine Antwort? Ich hätte leider das gleiche Problem.
Vielen Dank
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Chev |
Geschrieben am 14 August 2020
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Der Grund liegt darin, dass die Kombination aus A.TR & Ursprungszeugnis zur Zollabfertigung zwingend benötigt wird.
Wie schon richtig erwähnt wurde, sind weder A.TR noch Ursprungszeugnis rechtlich Pflicht, meiner Meinung nach ist es aber nahezu unmöglich geworden, ohne diese beiden Dokumente in die Türkei zu exportieren bzw. dort zu importieren.
Die exakte Antwort auf eure Frage, findet ihr hier: https://cargoforum.de/Forums/viewtopic/t=13877.html
Kurzzusammenfassung:
Ein A.TR alleine genügt nicht mehr für die Zollfreiheit (auch wenn dies im Abkommen mit der Türkei so vereinbart wurde). Sind im A.TR Waren mit Drittlands(Nicht-EU)-Ursprung enthalten - nachweisbar durch das mitzuliefernde Ursprungszeugnis - dann ist das A.TR für diese Artikel im Prinzip hinfällig und es wird durch die türkischen Behörden Zoll erhoben. Die Freiverkehrspräferenz mit der Türkei wird somit ausgehebelt und zur Ursprungspräferenz - nur für Waren mit EU-Ursprung.
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Zanna91 |
Geschrieben am 21 August 2020
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Dabei seit 18 November 2014 191 Beiträge
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Hallo all,
Ich habe nach einem Monat eine Antwort vom Kunden bekommen.
"We are in ''Free Trade Zone'' therefore our customs process is different than your other customers in Turkey.
We need an ATR for every shipment. "
Ich kann aber leider nicht ganz nachvollziehen, warum sie immer noch eine ATR für die Verzollung benötigen.
Gelten in diesen Zollfreigebieten andere Regeln?
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Chev |
Geschrieben am 21 August 2020
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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**Editiert**
Habe meine Antwort noch einmal überarbeitet, da ich die letzte Info nicht richtig gelesen hatte.
Wichtig ist: zwischen Zollabfertigung und Zollfreiheit besteht ein Unterschied.
Wie gesagt, ohne A.TR und UZ geht es nicht mehr (Zollabfertigung). Das heißt leider aber noch nicht, dass die Ware auch zollfrei ist. Begründung: siehe oben (Thema Drittlandsursprung).
Zum Thema "Free Trade Zones" habe ich folgendes gefunden:
Customs-related exemptions & benefits
•Since free zones are legally outside the customs borders of Turkey, custom related taxes and regulations are not applicable to goods entering the zones (Value-Added Tax (VAT), customs duties, Resource Utilization Support Fund tax (RUSF, normally 6%),
Selbst, wenn dort tatsächlich scheinbar Zollfreiheit herrscht, so ist das A.TR + ggf. das UZ für die Zollabfertigung - wie generell in der Türkei (ob nun Free Trade Zone oder nicht) - unentbehrlich.
**Editiert**
Zuletzt bearbeitet von Chev am 22 Aug 2020 - 09:57, insgesamt einmal bearbeitet |
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Chev |
Geschrieben am 22 August 2020
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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