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Warenursprung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Remsen Geschrieben am 28 September 2020



Dabei seit
06 Mai 2016
65 Beiträge
Hallo zusammen,

muss der Warenursprung eigentlich dem Käufer genannt werden? Eine LLE ist ja nicht verpflichtend und die Angabe auf einer RG ist meines Wissens auch nicht verpflichtend. Das bedeutet wenn der Käufer wissen will woher die Ware kommt muss ich das nicht sagen.

Hintergrund ist da unser Einkäufer aus vielen Teilen der Welt Vormaterialien bezieht, den präferenziellen Ursprung (1 Vormaterial mit LLE) sollte ich immer nennen können solange das mit dem einen Vormaterial funktioniert, beim nicht präferenziellen sieht das aber manchmal anders aus. Um nicht unser Lagersystem umzustellen, würde ich dem Käufer mitteilen das wir es für dieses Produkt nicht sagen wollen (können).

Danke für die Hilfe!

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Chev Geschrieben am 28 September 2020



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Die Frage ist etwas undeutlich - aber es scheint um den präferenziellen Ursprung zu gehen.

Eine präf. Erklärung (EUR.1, Ursprungserklärung auf der RG, LLE) ist per Gesetz niemals verpflichtend. Wichtig ist allerdings, dass in Verträgen mit dem Kunden keine präferenziellen Zusagen/Aussagen getroffen werden - ansonsten kann eine vertragliche Verpflichtung zur Ausstellung bestehen - worauf euch der Kunde festnageln könnte.

Ansonsten wie gesagt, sind Präferenzen immer nur eine Option. Ein "Kann" aber kein "Muss".

Ist die Frage damit beantwortet? :-)

Remsen Geschrieben am 29 September 2020



Dabei seit
06 Mai 2016
65 Beiträge
Guten Morgen,

vielen Dank!. Dachte ich mir schon fast, wollte aber nochmal sichergehen :-)

Danke!

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