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Warenursprung
Remsen |
Geschrieben am 28 September 2020
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Dabei seit 06 Mai 2016 64 Beiträge
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Hallo zusammen,
muss der Warenursprung eigentlich dem Käufer genannt werden? Eine LLE ist ja nicht verpflichtend und die Angabe auf einer RG ist meines Wissens auch nicht verpflichtend. Das bedeutet wenn der Käufer wissen will woher die Ware kommt muss ich das nicht sagen.
Hintergrund ist da unser Einkäufer aus vielen Teilen der Welt Vormaterialien bezieht, den präferenziellen Ursprung (1 Vormaterial mit LLE) sollte ich immer nennen können solange das mit dem einen Vormaterial funktioniert, beim nicht präferenziellen sieht das aber manchmal anders aus. Um nicht unser Lagersystem umzustellen, würde ich dem Käufer mitteilen das wir es für dieses Produkt nicht sagen wollen (können).
Danke für die Hilfe!
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Chev |
Geschrieben am 28 September 2020
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Dabei seit 10 April 2009 1109 Beiträge
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Die Frage ist etwas undeutlich - aber es scheint um den präferenziellen Ursprung zu gehen.
Eine präf. Erklärung (EUR.1, Ursprungserklärung auf der RG, LLE) ist per Gesetz niemals verpflichtend. Wichtig ist allerdings, dass in Verträgen mit dem Kunden keine präferenziellen Zusagen/Aussagen getroffen werden - ansonsten kann eine vertragliche Verpflichtung zur Ausstellung bestehen - worauf euch der Kunde festnageln könnte.
Ansonsten wie gesagt, sind Präferenzen immer nur eine Option. Ein "Kann" aber kein "Muss".
Ist die Frage damit beantwortet? :-)
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Remsen |
Geschrieben am 29 September 2020
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Dabei seit 06 Mai 2016 64 Beiträge
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Guten Morgen,
vielen Dank!. Dachte ich mir schon fast, wollte aber nochmal sichergehen :-)
Danke!
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