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Verzollung auf Schweizer Firma mit deutscher EORI-Nummer


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Mr_Jules Geschrieben am 28 September 2020



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28 September 2020
3 Beiträge
Guten Abend zusammen,

ein Kunde von mir sitzt in der Schweiz und ich soll für ihn Ware in die EU Importieren aus Indien. Er hat eine deutsche VAT-ID und eine deutsche EORI-Nummer. Klappt das? Meines Wissens nach muss der doch in der EU auch ansässig sein oder nicht? Warum hat der dann überhaupt eine gültige EORI-Nummer in der EU? Ich habe die EORI-Nummer überprüft und festgestellt, dass die sogar auch auf seine Schweizer Adresse läuft.

Vielen Dank vorab für eure Rückmeldungen.

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Chev Geschrieben am 28 September 2020



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10 April 2009
1477 Beiträge
Da stimmt etwas nicht.

Ein kurzer Auszug zur EORI-Nummer:
Die EORI-Nummer ist von Personen, die in der Europäischen Union ansässig sind, in dem Mitgliedstaat zu beantragen, in denen sie ansässig sind (Art. 9 Abs. 1 UZK).

Das beinhaltet zum Einen, dass man für den Erhalt einer EORI-Nr. in der EU ansässig sein muss und zum Anderen, dass die EORI-Nr. auch nur vom jeweiligen Mitgliedstaat vergeben werden kann.
Wie dann ein (ausschließlich) in der CH ansässiges Unternehmen eine EORI-Nr. erlangen kann, ist mir ein Rätsel.
Es sei denn, man nennt diese Nummer in der CH ebenfalls EORI-Nr. - das weiß ich nicht. Dann wird diese innerhalb der EU aber ungültig sein.

Das würde ich also nochmal genauer klären, was der CH - da von euch möchte und ob er nicht ggf. doch eine Niederlassung inkl. EORI-Nummer innerhalb der EU hat, was die Sache sicherlich vereinfachen würde.

Mr_Jules Geschrieben am 29 September 2020



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28 September 2020
3 Beiträge
Hallo Chev,

vielen Dank für deine Rückmeldung. Ich habe den gleichen Gedanken gehabt. Aber es handelt sich definitiv um eine Deutsche EORI-Nummer und man kann diese ja auch bei der Europäischen Kommission prüfen. Das habe ich auch gemacht und die EORI-Nummer ist komplett auf die Schweiz gemeldet. Das ganze ist der einzige Grund warum ich dem Kunden nicht gleich gesagt habe, dass die Verzollung so nicht geht... :-/

Chev Geschrieben am 29 September 2020



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10 April 2009
1477 Beiträge
Wenn es eine Deutsche EORI-Nummer ist, dann scheint der Schweizer in D ansässig zu sein. Ohne EU-Ansässigkeit wird meiner Meinung nach keine EORI-Nummer vergeben. Außerdem kann er mit einer EU-seitigen EORI-Nummer in der Schweiz meiner Meinung nach nichts anfangen.

Zumindest könnt ihr für einen Schweizer keine Zollanmeldungen abgeben in z. B. direkter Vertretung. Bei direkter Vertretung muss ein EU-ansässiger Anmelder hinterlegt werden inkl. EORI-Nummer.

Exactor Geschrieben am 29 September 2020



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43 Beiträge
Ansässigkeit ist keine Vorrausetzung für eine EORI-Nummer !!!

Die Rechtsgrundlage wurde um ein Haar schon genannt:

"Die EORI-Nummer ist von Personen, die in der Europäischen Union ansässig sind, in dem Mitgliedstaat zu beantragen, in denen sie ansässig sind (Art. 9 Abs. 1 UZK)."

Und weiter gehts mit Absatz 2:

"(2) In bestimmten Fällen lassen sich Wirtschaftsbeteiligte, die nicht
im Zollgebiet der Union ansässig sind, bei den Zollbehörden, die für das
Gebiet zuständig sind, in dem sie erstmals eine Anmeldung abgeben
oder eine Entscheidung beantragen, registrieren. (Art. 9 Abs. 2 UZK)"

Aber der Anmelder muss im Unionsgebiet ansässig sein! (Art. 170 Abs 2 UZK)
Deshalb könnte nur ein indirekt vertretender Spediteur die Zollanmeldung für einen ausländischen Versender abgeben..

Wer ist denn der Empfänger in der EU? Eventuell könnte ja dieser Anmelder sein und der Spediteur sogar direkt vertreten? Wenn es sich beim Empfänger nicht um die schweizer Firma handelt, könnt ihr sowieso nicht dessen EORI-Nummer nehmen.. er hat dann ja herzlichst wenig mit dem Import zu tun.

Würde versuchen rauszufinden, wer denn jetzt Empfänger sein soll und dann für diesen eine EORI-Nummer organisieren, sofern es sich nicht sowieso um eine Niederlassung der Schweizer Firma handelt.

Mr_Jules Geschrieben am 29 September 2020



Dabei seit
28 September 2020
3 Beiträge
Hallo Exactor,

vielen Dank auch für deine Rückmeldung!

Der Schweizer hat seine Ware DDP an einen Franzosen verkauft. Die Luftfracht ist aber bei mir in Hamburg eingetroffen und der Franzose darf mit der Zollanmeldung nichts zu tun haben.
Stand jetzt hat sich sowieso herausgestellt, dass es das falsche Produkt ist und die Ware wahrscheinlich zurück nach Indien geht. Aber der Fall an sich interessiert mich schon. Es wird ja wahrscheinlich auch eine Ersatzlieferung kommen.

Ich habe es jetzt auch mit deiner Info so verstanden, dass ich als Spediteur das quasi nur verzollen kann, wenn ich die Sendung als indirekter Vertreter einführe. Alternativen gibt es ja scheinbar nicht und die Verzollung auf den Schweizer mit der deutschen EORI-Nummer wäre bestimmt abgelehnt worden vom Zoll, gehe ich von aus.

Chev Geschrieben am 29 September 2020



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10 April 2009
1477 Beiträge
Dass ihr Spediteur seid, hatte ich bislang nicht herausgelesen.

Ich wollte nämlich gerade vorschlagen, dass die Einfuhr komplett im eigenen Namen (ohne Vertretung) durchgeführt wird mit anschließender innergemeinschaftliche Lieferung nach FR. Daraus wird wohl nichts.
Unterm Stich bleibt die indirekte Vertretung.

Wenn ich mir die Konstellation, dass ein EU-Import im Auftrage eines Schweizers durchgeführt werden soll, dann kann dies meiner Meinung nach nicht wirklich funktionieren. Ich führe Ware aus dem Drittland im Auftrage eines anderen Drittlandes in die EU ein. Am Ende logisch, dass ihr als einziger EU-Ansässiger dann die A...karte habt.

Es steht und fällt mit dem Empfänger, diesen mit in den Prozess mit einzubeziehen. Er soll ja "nur" als der EU-Ansässige Anmelder mit einer EORI-Nr. "herhalten" und muss dem natürlich zustimmen (Vollmacht). Am Verzollungsprozess ist er ja nicht wirklich beteiligt, das übernehmt ihr als Vertreter ja. Einfuhrabgaben könnt ihr ja genauso an den Schweizer berechnen, da dieser ja DDP an den Franzosen liefert.

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