|
|
|
Falsche T1
Einfuhrabwicklung: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Einfuhrabwicklung und Zollabfertigung einer Importsendung. Unser Forum Einfuhrabwicklung und Import Zollabfertigung behandelt Fragen wie, wie läuft die Einfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Einfuhrabwicklung erforderlich? Wie wird die Zollabfertigung bei der Einfuhrabwicklung durchgeführt?
Bastardo001 |
Geschrieben am 09 Oktober 2020
|

Dabei seit 15 Januar 2009 11 Beiträge
|
Hallo zusammen!
Unser Agent hat eine T1 mit zu hoher Stückzahl erstellt. Das Falsche T1 wurde dem Kunden einen Tag vor Anlieferung per Mail übermittelt. Nach Anlieferung des Containers mit T1 beim Kunden wurde die Gesamt Stückzahl lt T1 vom Kunden verzollt. Ursprünglich hätte die Ware ins Zollager überführt werden müssen wenn die Stückzahl korrekt gewesen wäre:
Begründung des Kunden:
Ziel des Zollagers sei es die Ware so lange als Zollgut zu lagern, bis klar ist ,wo die Ware hingeht – in die EU oder eben in ein Drittland wie CH oder RU …
Da nun XXX den kompletten CTR verzollen musste und etwa ein Drittel der enthaltenen Ware in Drittländer geht, zahlt XXX JETZT den Zoll für den Import in die EU und
DANN nochmal den Zoll für den Import in das Drittland - und genau darum geht es (Der Zoll Import ins Drittland wäre ohnehin angefallen)
Aktuell wird wie geschrieben ein Zoll von etwa EUR10.000 bis EUR12.000 am Container anfallen .
Heißt etwas knappe EUR4000,00 Schaden !
Meine Frage: Man hätte doch das T1 berichtigen lassen können ?
Hätte uns der Kunde nicht vor Verzollung informieren müssen damit wir selbst Schadensminimierung
durchführen können?
Hat jemand eine Idee wie ich hier "Rechtssicher" argumentieren kann?
|
|
|
|
 |
|
CARGOFORUM PARTNER
|
|
Exactor |
Geschrieben am 09 Oktober 2020
|

Dabei seit 20 Juli 2020 43 Beiträge
|
Zur Berichtigung des T1 will und kann ich nicht viel sagen.. Meines Wissens hätte man das T1 unter zollamtlicher Überwachung an einem Amtsplatz/Warenort löschen/bestimmen und ein neues, korrektes T1 eröffnen müssen.
Ein bestehendes T1 ändern.. Kann höchstens ein Zollbeamter mittels Vermerk (& Zollstempel/digitale Signatur)..
Aber man hätte ja bei der Ankunft das Zollamt informieren können, dass Packstückzahl und Gewicht nicht übereinstimmen bzw. dass die Packstückzahl nicht stimmt.
Anhand der Lieferpapiere/CMR oder etwaiger Rechnungen hätte man dann unter Überwachung des Zollamtes die Waren sicher trotzdem in richtiger Menge ins Zolllager aufnehmen können.
Informieren MÜSSEN hätte euch euer Kunde sicher nicht.. Wäre aber natürlich eine normale Reaktion gewesen..
Der Inhaber des Zolllagers hat hier einfach versagt.. Aber man kann auf jeden Fall noch versuchen einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Zollamt zu stellen. Die werden dann, wenn alle Unterlagen vorgelegt werden, die Zollabgaben sicher erstatten können.
Den Antrag sollte aber derjenige stellen, der auch Zugang zu ALLEN Unterlagen hat.
Die optimale, einfachste Lösung dazu würde mich aber auch interessieren..
|
|
|
|
 |
|
Seite 1 von 1
|
Deutschlands
führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte |
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich | |
|