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Nämlichkeitssicherung bei der Aktiven Veredelung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


magpet1 Geschrieben am 09 Oktober 2020



Dabei seit
22 November 2019
5 Beiträge
Schönen Abend zusammen,

hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Wir haben in unserem Unternehmen die AV bewillgt bei der wir die Nämlichkeit bei unserem Vormaterial durch die Teilenummer sichern.

Könnte es bei einer Zollprüfung Schwierigkeiten geben wenn sich ein Artikel ändert bei gleichbleibender Teilenr.?

Hier ein fiktives Beispiel:

Wir beziehen Vormaterial Nr. ABX-3456 Stuhlbein mit Filzende aus CN (ein Teil) mit Zolltarifnummer 9401 9030.

Diese Teilenr. ist natürlich auch in den Stücklisten des Veredelungserzeugnisses entsprechend angelegt.

Während der Montage des Stuhls müssen wir die Filzenden lösen und mit einem stärkeren Kleber wieder befestigen.
Um sich den Arbeitsschritt "Filz zuerst lösen" zu sparen, entscheiden wir uns die Stuhlbeine und Filzenden getrennt aus China zu beziehen.

Jetzt bekommen wir Vormaterial ABX-3456 Stuhlbein (ohne Filzende) und Nr. CDR-6759 Filzende separat.

Und hier meine Frage: Haben wir in Bezug auf die Nämlichkeit ein Problem wenn sich die Teilenummer vom Stuhlbein nicht ändert obwohl es eigentlich ein (etwas) anderer Artikel ist (Zolltarifnummer bleibt natürlich erhalten)??

Vielen herzlichen Dank vorab für euer Feedback!

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waldorf Geschrieben am 10 Oktober 2020



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
In deiner Bewilligung sollte stehen, welche Vormaterialien du verarbeiten darfst. Wenn du plötzlich eine andere Ware in eine bisher bewilligten Bezeichnung umbenennst, könnte das bei einer Überprüfung als unbewilligte Aktion ausgelegt werden und zu Problemen führen. Was spricht dagegen, dein HZA zu informieren?

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