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EX1


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Letouriste Geschrieben am 23 Januar 2007



Dabei seit
12 Januar 2007
11 Beiträge
Was ist ein EX1 ?

Letouriste

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betterlemon Geschrieben am 23 Januar 2007



Dabei seit
30 November 2006
47 Beiträge
Eine Ausfuhrerklärung.

Geh mal zu www.zoll.de

MfG

frauholle Geschrieben am 23 Januar 2007



Dabei seit
23 Januar 2007
1 Beiträge
EX1 heisst mittlerweile EX A

julia-luisa Geschrieben am 16 Juli 2008



Dabei seit
01 August 2007
96 Beiträge
Moin,

kann es auch sein das die EX1 auf engl. auch EXZ genannt wird?

Danke für kurze Info.

flautentaucher Geschrieben am 16 Juli 2008



Dabei seit
16 Februar 2006
65 Beiträge
es gibt verschiedene Verfahren bei Ausfuhranmeldungen - hier ein Auszug aus dem Merkblatt zum Einheitspapier

Folgende Codes sind zu verwenden:
A – für eine Ausfuhranmeldung (normales Verfahren, Artikel 62 ZK)
B – für eine unvollständige Ausfuhranmeldung (vereinfachtes Verfahren, Artikel 76 Abs. 1 Buchstabe a) ZK)
C – für eine vereinfachte Ausfuhranmeldung (vereinfachtes Verfahren, Artikel 76 Abs. 1 Buchstabe b) ZK)
X – für eine ergänzende Ausfuhranmeldung eines unter B definierten vereinfachten Verfahrens
Y – für eine ergänzende Ausfuhranmeldung eines unter C definierten vereinfachten Verfahrens
Z – für eine ergänzende Ausfuhranmeldung im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens gemäß Artikel 76 Abs. 1
Buchstabe c) ZK (Anschreibung der Waren in der Buchführung)


im allgemeinem Sprachgebrauch nennt man eine Ausfuhrerklärung aber nach wie vor EX-1

julia-luisa Geschrieben am 16 Juli 2008



Dabei seit
01 August 2007
96 Beiträge
also darf ich das so verstehen, dass ein EXZ ein Ausfuhrpapier ist?

Mag mir jmd. mal kurz und knapp (sofern möglich) den Unterschied zwischen nem T1 und ner EX1 erklären?

Danke im voraus.

DanielNoetzel Geschrieben am 16 Juli 2008



Dabei seit
05 Oktober 2006
459 Beiträge
T1 = Versanddokument, für Waren die keine Gemeinschaftsware ist (Beispiel: Transport eines Seecontainers von Hamburg nach München, wobei erst in München verzollt werden soll)

EX = Ausfuhrdokument, wird für Sendungen ins Drittland benötigt (ab Warenwert von 1.000,00 €)

Gruß
Daniel

Exportmanager Geschrieben am 13 Oktober 2020



Dabei seit
09 März 2016
95 Beiträge
Der Thread ist schon ein wenig älter, aber vielleicht darf ich Euch einen wirklich guten Buchtipp für Zollfragen an die Hand geben. „Zollrecht für Praktiker“ aus dem Reguvis Verlag erklärt das Thema Zoll und Ausfuhr für Einsteiger sehr verständlich. Die aktuellste Ausgabe Findet Ihr hier

Wessi123 Geschrieben am 24 November 2020



Dabei seit
06 November 2020
14 Beiträge
Wie werden diese Codes gepflegt? Wo kann man die in Atlas auswählen?

Ich kann nur EX , EU oder CO wählen. Die Buchstaben dahinter finde ich nicht!!

Folgende Codes sind zu verwenden:
A – für eine Ausfuhranmeldung (normales Verfahren, Artikel 62 ZK)
B – für eine unvollständige Ausfuhranmeldung (vereinfachtes Verfahren, Artikel 76 Abs. 1 Buchstabe a) ZK)
C – für eine vereinfachte Ausfuhranmeldung (vereinfachtes Verfahren, Artikel 76 Abs. 1 Buchstabe b) ZK)
X – für eine ergänzende Ausfuhranmeldung eines unter B definierten vereinfachten Verfahrens
Y – für eine ergänzende Ausfuhranmeldung eines unter C definierten vereinfachten Verfahrens
Z – für eine ergänzende Ausfuhranmeldung im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens gemäß Artikel 76

Wessi123 Geschrieben am 25 November 2020



Dabei seit
06 November 2020
14 Beiträge
Zollamt wusste Rat! Die Buchstaben werden sich über die jeweiligen Bewilligungen gezogen!

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