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Frage zu Incoterm DDP
INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden?
Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus?
Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms?
Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms?
Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?
Zanna91 |
Geschrieben am 28 März 2020
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Dabei seit 18 November 2014 181 Beiträge
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Hallo zusammen,
Wer kann mir bitte diese Form von DDP erklären:
Frei Haus, verzollt, unversteuert – der Versender zahlt
Fracht, Aus- und Einfuhrverzollung und Zölle, der Empfänger
zahlt die anfallenden Steuern.
Wenn wir die Ware verzollen (Einführabgaben+Zollabgaben) welche Steuern muss der Empfänger noch zahlen?
Vielen Dank.
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CARGOFORUM PARTNER
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Chev |
Geschrieben am 29 März 2020
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
Wenn wir die Ware verzollen (Einführabgaben+Zollabgaben) welche Steuern muss der Empfänger noch zahlen?
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In den meisten Ländern fallen noch zusätzlich Einfuhrumsatzsteuern auf importierte Waren an. VAT steht für "Value Added Tax". Diese werden dann beim "DDP VAT unpaid" an den Empfänger im Drittland belastet. Der Vorteil liegt darin, dass der Empfänger im Inland umsatzsteuerlich registriert ist und sich die Steuer vom Staat zurückholen kann. Die Position stellt somit für den Empfänger nur einen durchlaufenden Posten dar.
Würde der Versender die Steuern (="DDP, verzollt, versteuert") tragen, so wird er sich diese in den meisten Fällen nicht zurückholen können, da er im Drittland nicht registriert ist.
"DDP unversteuert" ist eigentlich gar nicht dumm, denn beim DDP-Versand liegen die Kosten für den Versender eh schon recht hoch. Bei DDP geht der Versender eine Maximalverpflichtung ein, dem sollte man sich immer bewusst sein.
Das "DDP unversteuert" ist aber eine Erfindung der Wirtschaft und eine Modifizierung des eigentlichen DDP.
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Zanna91 |
Geschrieben am 30 März 2020
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Dabei seit 18 November 2014 181 Beiträge
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Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre ausführlichen Erläuterung.
Chev wrote: |
In den meisten Ländern fallen noch zusätzlich Einfuhrumsatzsteuern auf importierte Waren an. |
Können Sie mir bitte ein konkretes Beispiel nennen bezüglich dieser zusätlichen Einfuhrumsatzsteuern?
Vielen Dank.
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Chev |
Geschrieben am 31 März 2020
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Die australische (Einfuhr-)Umsatzsteuer (Goods and Services Tax GST) beträgt z. B. 10%
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Zanna91 |
Geschrieben am 31 März 2020
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Dabei seit 18 November 2014 181 Beiträge
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Chev wrote: |
Die australische (Einfuhr-)Umsatzsteuer (Goods and Services Tax GST) beträgt z. B. 10% |
Hallo Chev,
Das ist der normale Einfuhrumsatzsteuersatz in Australien.
Chev wrote: |
Frei Haus, verzollt, unversteuert – der Versender zahlt
Fracht, Aus- und Einfuhrverzollung und Zölle, der Empfänger
zahlt die anfallenden Steuern. |
sorry aber was ich mit fetter Schrift hervorgehoben habe, ist etwa verwirrend. Schlussendlich übernehmen wir die Versandkosten und Zölle ohne die Einfuhrumsatzsteuer. Ist das korrekt?
Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe
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Chev |
Geschrieben am 31 März 2020
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Es sollte ein Beispiel erbracht werden und das habe ich getan.
Oben habe ich es doch beschrieben. Viele Länder erheben Einfuhrumsatzsteuer, zusätzlich zu den Zöllen und weiteren Abgaben. Damit soll i. d. Regel die Besteuerung ausgeglichen werden, wenn die Ware im Inland mit der dort anfallenden Umsatzsteuer gekauft worden wäre. Importiere ich nach D, fallen 19% Einfuhrumsatzsteuer an.
Das dürfte doch verständlich sein? :-)
Zu dieser Frage...
Zitieren:: |
Schlussendlich übernehmen wir die Versandkosten und Zölle ohne die Einfuhrumsatzsteuer. Ist das korrekt?
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...gab es bereits eine Antwort, siehe fett gedrucktes:
Zitieren:: |
In den meisten Ländern fallen noch zusätzlich Einfuhrumsatzsteuern auf importierte Waren an. VAT steht für "Value Added Tax". Diese werden dann beim "DDP VAT unpaid" an den Empfänger im Drittland belastet
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Alle anderen Kosten - eben mit Ausnahme der Steuer - gehen bei DDP an euch. Darum meine Info, dass DDP eine Maximalverpflichtung darstellt, selbst wenn ihr die Steuer nicht zahlt. Es bleibt dennoch ein DDP-Versand mit den entsprechenden Risiken.
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McElrond |
Geschrieben am 02 April 2020
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Dabei seit 20 Februar 2018 73 Beiträge
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Zanna91 wrote: |
Chev wrote: |
Frei Haus, verzollt, unversteuert – der Versender zahlt
Fracht, Aus- und Einfuhrverzollung und Zölle, der Empfänger
zahlt die anfallenden Steuern. |
sorry aber was ich mit fetter Schrift hervorgehoben habe, ist etwa verwirrend. Schlussendlich übernehmen wir die Versandkosten und Zölle ohne die Einfuhrumsatzsteuer. Ist das korrekt?
Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe |
Moin,
Ich glaube ihr redet aneinander vorbei.. Die Einfuhrverzollung ist der Prozess als solches, die Waren zu verzollen (Zollantrag einreichen etc.)
Der Begriff "Einfuhrabgaben" schließt in der Regel die Zollabgaben gem. Zollsatz UND die Einfuhrumsatzsteuer (EUST) gem. Steuersatz ein.
Beispiel:
Zollwert: EUR 100.000,-
Zollabgaben bei Zollsatz 5%: EUR 5.000,-
EUST-Wert: EUR 100.500,-
EUST 19%: EUR 19.950,- (z.B. bei Einfuhr nach Deutschland)
Und dafür, dass ich den Zollantrag geschrieben habe, berechne ich dir die Einfuhrverzollung mit z.B. EUR 45,-
Hoffe das hilft
Cheers
McElrond
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Chev |
Geschrieben am 03 April 2020
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Ich glaube, es liegt eher an der Fragestellung :-)
Gefragt wurde 2 x, ob bei "DDP, VAT unpaid" die Steuern beim Import an den Empfänger berechnet werden. Geantwortet hatte ich 2 mal mit ja und ein paar zusätzliche Infos gegeben.
Jetzt haben wir noch ein 3. mal "ja" inkl. Rechenbeispiel.
Die Frage ist somit schon überbeantwortet. Wenn immer noch Fragen offen sind, dann ist die Frage falsch gestellt - sorry.
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Einstein |
Geschrieben am 09 November 2020
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Dabei seit 09 November 2020 1 Beiträge
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guten Tag,
ich bin ein Neuling hier und muss eine Frage stellen:
DDP VAT (VAT ist wohl ein spezifischer Zusatz, und soll bedeuten, daß die Umsatzsteuer im jew. europäischen Ausland
vom Importeur entrichtet wird, und nicht vom jew Versender.
kann mir das jemand bestätigen ?
Einstein / nur mein Useraccount heisst so.
danke°
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Chev |
Geschrieben am 09 November 2020
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
daß die Umsatzsteuer im jew. europäischen Ausland
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Bei DDP sprechen wir immer über Drittlandssendungen. Sendungen innerhalb der EU unterliegen der Umsatzsteuerrichtlinie, das hat nichts mit dem DDP Versand in Drittländer zu tun.
Bei Lieferungen in Drittländer unter DDP VAT unpaid oder DDP VAT Excl. sind Einfuhrsteuern vom Empfänger zu tragen.
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Zollfragen |
Geschrieben am 10 November 2020
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Dabei seit 09 Januar 2011 87 Beiträge
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[quote]Bei Lieferungen in Drittländer unter DDP VAT unpaid oder DDP VAT Excl. sind Einfuhrsteuern vom Empfänger zu tragen.
Hat jemand Erfahrung ob das in der Realität mit dem DDP VAT unpaid bzw DDP VAT Excl. klappt?
Danke für Eure Rückmeldungen.
Gruß
Zollfragen
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