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Langzeitlieferantenerklärung aus Slowenien


Einfuhrabwicklung: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Einfuhrabwicklung und Zollabfertigung einer Importsendung. Unser Forum Einfuhrabwicklung und Import Zollabfertigung behandelt Fragen wie, wie läuft die Einfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Einfuhrabwicklung erforderlich? Wie wird die Zollabfertigung bei der Einfuhrabwicklung durchgeführt?


Maschinenbau Geschrieben am 02 Dezember 2020



Dabei seit
07 September 2010
13 Beiträge
Guten Morgen zusammen,

wir benötigen einmal das Schwarmwissen hier :-)

Bis Oktober diesen Jahres haben wir einen bestimmten Artikel von einem Lieferanten aus CH erhalten. Wir bekamen einen PRäferenztext auf der Rechnung und konnten somit im Rahmen der Kummulierung die Präferenz an bestimmte Kunden weiter geben.
Nun hat unser Lieferant die Produktion nach Slowenien gelegt.
Prima haben wir gedacht, jetzt können wir ja eine LLE anfordern.
Jetzt aber schreibt uns unser Lieferant aus CH, das wir von dem WErk in Slowenien keine LLE erhalten können, da hier keine direkte Kunden-Lieferanten Beziehung besteht.
Folgender Satz jedenfalls verwirrt mich noch mehr:

Selbst wenn eine solche Beziehung besteht, die beteiligten Partner jedoch nicht im selben Zollbereich ansässig sind (z. B. EU gegen CH oder USA), kann auch in diesem Fall keine langfristige Lieferantenerklärung abgegeben werden.

Also: ich sehe das anders:
Slowenien und Deutschland liegen im selben Zollbereich (nämlich EU). Somit könnte meiner Meinung nach, der Lieferant in Slowenien sehrwohl eine LLE erstellen, sofern die RG nicht mehr aus CH kommen, sondern aus Slowenien.

Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der Licht ins Dunkle bringen kann.

Besten Dank
Maschinenbau

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 02 Dezember 2020



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

Wir bekamen einen PRäferenztext auf der Rechnung und konnten somit im Rahmen der Kummulierung die Präferenz an bestimmte Kunden weiter geben.

Bei Kumulierung wäre ich vorsichtig. Das Thema ist relativ komplex. Der Präferenztext des Lieferanten aus CH muss für die Anwendung der Kumulierung ein EUR-MED-Ursprungstext sein. Zudem gelten weitere teils komplexe Kriterien für die Anwendung von Kumulierungsregeln.

Bzgl. der eigentlichen Frage: Eine LLE folgt dem Prinzip des Warenflusses. Wenn ihr die Ware direkt aus Slowenien erhaltet, sollte euch der dort ansässige Lieferant/Hersteller eine LLE ausstellen können. Es ist meiner Meinung nach unerheblich, ob noch weitere an dem Geschäft beteiligt sind, z. B. ein Schweizer.

Maschinenbau Geschrieben am 02 Dezember 2020



Dabei seit
07 September 2010
13 Beiträge
Hallo Chev,

die Kumulierung ist abgeprüft und korrekt. Da brauchen wir uns keine GEdanken machen. Hat sogar die letzte Zollprüfung bestanden :-)

Ich habe gerade nochmal mit unserer IHK gesprochen. Endlich war auch das wandelnde LExikon im Haus.

Es gibt eine Ausnahme im Präferenzrecht, die genau auf diese Konstellation abzielt (Vertragspartner außerhalb der EU, Lieferant in der EU)
Sie dürfen eine LLE erstellen, muss dann halt aus Slowenien kommen. So wie wir das auch verlangt haben.

Fragt sich jetzt nur, ob die das auch machen. Dieser Lieferant ist recht schwierig.

GErade noch eine E-Mail erhalten, natürlich wird jetzt nach der Rechtsgrundlage gefragt: Weiß einer zufällig wo im UZK diese Absätze zu finden sind .-)

Besten Dank

Exactor Geschrieben am 02 Dezember 2020



Dabei seit
20 Juli 2020
43 Beiträge
Es gibt meines Wissens leider keine zollrechtliche Definition des Lieferanten, aber ich denke diese würde nicht sehr von der allgemeinen Definition abweichen:

"Als Lieferant bezeichnet man beim Versendungskauf ein Wirtschaftssubjekt, das einem Kunden Waren oder
Dienstleistungen durch Lieferung übergibt oder überlässt."

Meiner Ansicht nach ist der Schweizer nicht Lieferant, sonder die slowenische Niederlassung/Tochter. Somit kann der schweizerische Verkäufer natürlich auch keine Lieferantenerklärung auststellen, der slowenische Lieferant hingegen schon.
Vielleicht mal beim Werk in Slowenien direkt nach einer Lieferantenerklärung fragen..?

Stuttgarter Geschrieben am 02 Dezember 2020



Dabei seit
05 September 2019
46 Beiträge
Hallo,

vielleicht hilft die Dienstvorschrift des Zolls:
KLICK

Viel Grüße

Chev Geschrieben am 02 Dezember 2020



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Stuttgarter,

vielen Dank - ich denke, dies hier ist ausschlaggebend:

(4)
Eine Lieferantenerklärung kann durch jeden in der Europäischen Union ansässigen Lieferanten
abgegeben werden. Eine Vertretung ist möglich, auch durch eine nicht in der Europäischen Union
ansässige Person. Unabhängig davon erfolgt eine Prüfung der Lieferantenerklärung stets beim Lieferanten.


Somit kommen meiner Meinung nach beide in Frage, sowohl der Schweizer als auch der Slowene. Der Schweizer wird allerdings das Problem haben, dass er die LLE an euch nur ausstellen kann und darf, wenn er selbst einen geeigneten Vornachweis, also eine LLE vom tatsächlichen Lieferanten in Slowenien hat. Es steht und fällt also mit dem Slowenen.

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