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EUR.1 / ATR.1 elektronisch/ Online
Prozessmana |
Geschrieben am 16 Dezember 2020
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Dabei seit 25 Juni 2018 5 Beiträge
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Hallo Zusammen,
Eur.1 und ATR.1 müssen im Orginal gestempelt werden. Gibt es seitnes des Zoll eine Online Abwicklung ähnlich wie z.b. beim Ursprungszeugnis der IHK.
Bleibt gesund.
Grüße
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waldorf |
Geschrieben am 17 Dezember 2020
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Dabei seit 23 Juli 2007 1666 Beiträge
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Nein, soweit ist der Zoll noch nicht. Mit ist auch nicht bekannt, dass an einer solchen Lösung gearbeitet wird.
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Erzi4 |
Geschrieben am 17 Dezember 2020
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Dabei seit 02 Dezember 2008 386 Beiträge
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Die Alternative zur Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist die Ursprungserklärung auf dem Handelspapier, ggf. mit Bewilligung als Ermächtigter Ausführer (EA). Als EA kann man sich darüber hinaus bewilligen lassen, für die Zollunion mit der Türkei A.TR zu benutzen, die (blanko) vom Zoll vorabgestempelt sind oder die schon beim Kauf vom Formularverlag mit einem genehmigten Sonderstempeleindruck versehen sind. Aus diesen Gründen wird es eine Online-Abwicklung beim Zoll, wie vergleichsweise bei der IHK, nie geben...
Saludos
Erzi4
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