Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.030 registrierte User - 0 User online - 50 Gäste online - 61.022 Beiträge - 1.750.497 Seitenaufrufe in 2022



Allgemeine Fragen zum Thema Ursprungszeugnis und Langzeitlieferantenerklärung


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


michael85 Geschrieben am 19 Januar 2021



Dabei seit
11 März 2015
4 Beiträge
Guten Morgen zusammen,

bei uns im Unternehmen kursieren die verschiedensten Auffassungen zum Thema Verzollung und Warenursprung.
Ich würde diese gerne nachfolgend in Fragen zusammenfassen und hoffe bzw. würde mich freuen, wenn ihr Antworten für mich hättet :).


1. Erstellung einer Langzeitlieferantenerklärung
Wir kaufen eloxierte Aluminiumstangen in Fernost ein und bearbeiten diese bei uns.
Wir lochen diese, längen diese ab, schrägen die Schnittkanten an und rüsten die Stangen teilweise selbstklebend aus.
Die WErtschöpfung am Verkaufspreis findet zu über 40-50 % in Deutschland statt.

Darf die Ware dann als Langzeitlieferantenerklärung EU deklariert werden?


2. Langzeitlieferantenerklärung für Handelsware aus Fernost
Wenn wir bspw. Handelsware aus Fernost, welche wir ohne weitere Bearbeitung weiterverkaufen an einen Kunden verkaufen und dieser Kunde eine Langzeitlieferantenerklärung fordert, dürfen wir ihm eine ausstellen oder wie müsste das ablaufen?


3. Ursprungszeugnis
Siehe Punkt 1 - wenn die Wertschöpfung am Verkaufspreis nachweislich in diesem Rahmen in Deutschland stattfindet, kann die Ware als Ursprung Dewutschland verkauft werden?


Solltet ihr weitere Rückfragen haben, dürft ihr mir diese natürlich sehr gerne stellen.


Viele Grüße und Danke

CARGOFORUM PARTNER

waldorf Geschrieben am 19 Januar 2021



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Zu 1 und 3: Du musst prüfen, ob du die produktspezifischen Ursprungsregeln einhältst. Das sind nicht Wertsteigerungen. Wenn ja, darfst du eine LE ausstellen.
Zu 2: für Handelsware, die du aus Asien importierst (ich unterstellte mal ein Land mit dem es kein Präferenzabkommen gibt), macht es keinen Sinn eine LE auszustellen. Du kannst deinen Kindern den Ursprung zB in der Rechnung angeben „Ursprung China“
Aus deinen Fragen schließe ich, das du wenig Kenntnisse in diesem Bereich hast. Frag am besten deine IHK.

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich