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Ausstellung ABD für Drittlandskunde
Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?
andream. |
Geschrieben am 20 Januar 2021
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Dabei seit 20 Januar 2021 3 Beiträge
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Hallo zusammen,
wir haben einen Kunden mit Sitz in GB mit Endkunden in Moskau. Bisher haben wir das ABD mit unserem britischen Kunden als Versender, uns als Ausführer und Anmelder und als Empfänger den Kunden in Moskau angegeben. Wir fragen uns jetzt, ob nach dem Brexit eine ähnliche Konstellation trotzdem möglich ist oder wie man das jetzt handeln muss.
Danke für jede Unterstützung. Unser Zollamt konnte uns hier auch nicht weiterhelfen.
Grüße
Andrea
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CARGOFORUM PARTNER
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Erzi4 |
Geschrieben am 21 Januar 2021
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Dabei seit 02 Dezember 2008 487 Beiträge
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Hallo Andrea,
der Fall ist eindeutig und insofern erschließt sich mir nicht, warum das Zollamt nicht weitergeholfen hat (oder weiterhelfen wollte?). Der Ausführer muss in der EU ansässig sein. Der Brite ist nicht mehr ansässig. Also seid ihr der Ausführer (Feld 2 ABD) und der Anmelder (Feld 14 ABD). Empfänger ist nach wie vor der Russe. Der Kunde aus GB als euer Rechnungsempfänger wird im ABD nicht genannt.
Saludos
Erzi4
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andream. |
Geschrieben am 21 Januar 2021
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Dabei seit 20 Januar 2021 3 Beiträge
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Hallo,
vielen Dank für deine Antwort. Der Kunde aus GB stellt aber seine Rechnung bei und die Werte im ABD beruhen auf dieser Rechnung. Wir dachten, dass wir jetzt im indirekten Vertretungsverhältnis handeln müssen. Wenn wir in Feld 2 als Versender und Ausführer genannt sind, handeln wir doch auf eigene Rechnung oder?
Gruß
Andrea
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Erzi4 |
Geschrieben am 21 Januar 2021
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Dabei seit 02 Dezember 2008 487 Beiträge
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Ja, ihr handelt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Die relevanten Werte sind Eure Preise an GB. Keine Sorge wegen des russischen Empfängers. Im ABD stehen keine Werte, nur im AGV. Und den AGV erhält nur der Ausführer!
Saludos
Erzi4
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Chev |
Geschrieben am 23 Januar 2021
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Zitieren:: |
Die relevanten Werte sind Eure Preise an GB.
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Korrekt.
Verstehe auch die Problematik nicht. Denn seit wann kann man einen "Versender" im ABD abgeben? Ein "Versender" ist meines Wissens zollrechtlich nicht definiert.
Zitieren:: |
Wir dachten, dass wir jetzt im indirekten Vertretungsverhältnis handeln müssen.
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Für einen Drittländer kann man bei der Ausfuhr weder in direkter noch in indirekter Vertretung handeln. Es ist keine Vertretung sondern die Ausfuhranmeldung wird hier komplett im eigenen Namen abgegeben.
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andream. |
Geschrieben am 25 Januar 2021
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Dabei seit 20 Januar 2021 3 Beiträge
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Hallo,
vielen Dank für die Auskünfte. Nachdem uns jetzt auch noch die IHK falsche Informationen gegeben hat, haben wir jetzt endlich mit jemand vom Zoll gesprochen, der sich gut auskannte und die hier genannten Fakten bestätigte. Wir agieren jetzt als Ausführer und die britische Firma tritt überhaupt nicht in Erscheinung.
Früher war unsere Konstellation so, dass die britische Firma als Ausführer und wir als Subunternehmer und in Feld 14 als Vertreter genannt waren. Daher die Verwirrung.
Gruß
Andrea
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