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Ursprungszeugnis


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Pockemontom Geschrieben am 19 Januar 2021



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21 Februar 2020
3 Beiträge
Hallo zusammen,

ein Kunde eines unserer Kunden (in Deutschland), möchte unbedingt von uns ein Ursprungszeugnis haben. Unsere Waren werden in Großbritannien von unserer Muttergesellschaft produziert. Die Ursprungserklärung steht jetzt auf den Rechnungen aus GB.
Meine Frage ist jetzt, sind wir verpflichtet ein Ursprungszeugnis zu besorgen bzw. wie kann man dem Kunden am besten den Ursprung bestätigen. Vertraglich ist nichts vereinbart.

Vielen Dank im Voraus!

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 19 Januar 2021



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ein Kunde eines unserer Kunden (in Deutschland)

Heißt, euer Auftraggeber sitzt in D und ihr habt direkt ins Drittland geliefert?
Wenn ja, in welches Drittland? War das vorher klar/Kundenwunsch bzw. was sagen die K&M zum Thema Ursprungszeugnis?

Oder habt ihr nur nach D direkt zu eurem Auftraggeber geliefert und er wiederum ins Drittland?
Von wem kommt die Anforderung für das Ursprungszeugnis?

Pockemontom Geschrieben am 20 Januar 2021



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21 Februar 2020
3 Beiträge
Unser Kunde X sitzt in Deutschland und hat immer LLE´s für unsere Waren aus GB erhalten. Diese LLE hat er an seinen Kunden Y (der Sitzt ist mir unbekannt) sonst weitergeleitet. Da ich die LLE nicht mehr ausstellen kann fordert Kunde Y von uns ein Ursprungszeugnis.

Wäre es nicht ausreichend, wenn wir unserem Kunden X die Ursprungserklärung auf die Rechnung drucken?

Chev Geschrieben am 23 Januar 2021



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10 April 2009
1477 Beiträge
Es scheint, als hätte eurer Kunde in D (bzw. dessen Kunde) die LLE für die Ausstellung von IHK-Ursprungszeugnissen benötigt. Eine LLE dient zwar in erster Linie für den präferenziellen Ursprung, kann aber auch bei IHK'en als Nachweis für den nicht-präferenziellen Ursprung vorgelegt werden - der muss dann aber zusätzlich in der LLE erwähnt werden.
Nun bricht das weg aufgrund von Brexit und euer Kunde bzw. dessen Kunde hat keinen Nachweis mehr.

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Wäre es nicht ausreichend, wenn wir unserem Kunden X die Ursprungserklärung auf die Rechnung drucken?

Wenn mit "Ursprungserklärung" das Andrucken des nicht-präferenziellen Ursprungslandes gemeint ist - dann OK. Es kommt aber drauf an, was die zuständige IHK akzeptiert. Manche IHK'en bestehen - auch bei deutschem Ursprung / deutschem Hersteller auf eine IHK-Erklärung des Lieferanten für die Ausstellung eines Ursprungszeugnisses.
Das Problem wird nur sein, dass der Kunde des Kunden eure Rechnung nicht verwenden kann, da diese nur an euren Kunden gerichtet ist. Der Kunde müsste dann auf seiner Rechnung ebenfalls den Ursprung angeben, damit der Kunde des Kunden diese dann auch verwenden kann (aber wie gesagt nur dann, wenn dessen Stelle/IHK eine RG als Nachweis akzeptiert).

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ein Kunde eines unserer Kunden (in Deutschland), möchte unbedingt von uns ein Ursprungszeugnis haben.

Ihr könnt kein Ursprungszeugnis an jemanden ausstellen, an den ihr nicht geliefert habt. Ihr könnt das UZ an euren DE-Kunden ausstellen, das ist auf jeden Fall möglich. Damit müsste der DE-Kunde dann aber seinerseits ein UZ für seinen Kunden ausstellen und dafür genügt eurem DE-Kunden auch eine IHK-Erklärung von euch oder ggf. wie gesagt eine Rechnung mit Ursprungsangabe von euch als Nachweis.

Ich würde erst nochmal klären, wer jetzt von wem was benötigt und wer wo sitzt, sodass die Kette deutlich wird. Nur wenn das klar ist, kann geklärt werden, wer was ausstellen muss, damit am Ende ein UZ irgendwo im Drittland vorliegt.

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