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Atlas ABD Erstellung - Rechnungspreis + statistischer Wert


ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?


Polywest Geschrieben am 25 Januar 2021



Dabei seit
08 Juli 2020
11 Beiträge
Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen:
Ein Versand nach Korea mit den Incoterms CPT hat folgende Beträge in der Rechnung:
Ware= 15.038,50 €, Luftfracht: 3.180,- €, Gesamtbetrag Rechnung= 18.218,50 €
Als Vorlagennummer im Atlas Programm wurde Vorlagennummer (105) genommen, was aussagt: Drittland - Luft ab Werk.
Grund: da wir die Kosten der Luftfracht ja mit in der Rechnung aufführen.

Welcher Betrag müsste in diesem Fall korrekterweise im Atlas Programm für den GV Rechnungspreis genommen werden und welcher Betrag für den statistischer Wert?
Ich müsste doch 15.038,5 € als Rechnungsbetrag nehmen und dann anteilig die Luftfrachtkosten darauf rechnen für den statistischen Wert?
Bisher wurde immer der komplette Rechnungsbetrag inklusive Frachtkosten in den GV Rechnungsbetrag eingesetzt.
Meiner Meinung so nicht korrekt, ab jemand meinte, dass immer genau der Betrag in den GV Rechnungsbetrag eingesetzt werden müsste, der als Summe auf der Rechnung steht...

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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Peterchen Geschrieben am 26 Januar 2021



Dabei seit
23 August 2007
42 Beiträge
Hallo,

Rechnungswert in der Ausfuhranmeldung ist tatsächlich der Rechnungsendbetrag. Da ihr ja CPT liefert (ich nehme mal an CPT Seoul oder wo auch immer es hingeht), gehören die Frachtkosten bis CPT Seoul mit in den Rechnungsbetrag.
Warum ihr als Vorlage einen Fall "Ab Werk" auswählt, erschließt sich mir nicht, aber ist vielleicht eine Besonderheit des Programms, das ihr verwendet.

Statistischer Wert: Das ist der Wert, den die Ware beim Grenzübergang ins Nicht-EU-Ausland hat. In der Seefracht ermitteln wir hierzu immer den FOB-Wert. Bei der Luftfracht bin ich nicht ganz in meinem Element, würde aber vermuten, dass du zum reinen Warenwert noch die Transportkosten zum Abgangsflughafen sowie die Gebühren am Abgangsflughafen hinzurechnen musst. Der Abgangsflughafen stellt hier also die EU-Außengrenze dar.
Das muss auch nicht exakt sein, der Zoll hat ja keine Preislisten vorliegen und außerdem gibt es ja eh keine festgelegten Tarife, die der Zöllner irgendwo nachschlagen könnte. Nimm also deinen Warenwert, hau da einen geschätzten Transportpreis zum Flughafen und noch ein bisschen für die Flughafengebühren drauf, und voila. Der statistische Wert sollte in deinem Fall also irgendwo zwischen dem Warenwert und dem CPT-Seoul-Wert = Rechnungsendpreis liegen.

Das sollte es im großen und ganzen sein. Muster ohne Wert und Rabatte hast du ja in deiner Rechnung nicht drin.

Polywest Geschrieben am 15 Februar 2021



Dabei seit
08 Juli 2020
11 Beiträge
Hallo,

vielen Dank für die Info.

Kannst Du mir vielleicht auch noch sagen, wie lange ein ABD nach Erstellungsdatum gültig ist?

Wir haben ein ABD am 30.12.2020 erstellt, der Kunde hat bis heute nicht die Ware abgeholt.

Einige sagen, die Frist ist 60 Tage, dann ist es ungültig.

Weißt Du, ob es stimmt?

Vielen Dank noch mal

Peterchen Geschrieben am 21 Februar 2021



Dabei seit
23 August 2007
42 Beiträge
Sorry, hab ne Weile nicht reingeschaut, sehe daher jetzt erst deine Frage. 60 Tage ist nicht richtig, ein bisschen länger ist es zum Glück schon, nämlich maximal 150 Tage - unter bestimmten Voraussetzungen:

Bis ca. Ende März (Überlassungsdatum plus 90 Tage) habt ihr in jedem Fall Zeit.

Nach Ablauf der 90 Tage startet ein sogenanntes Nachforschungsersuchen, d.h. euer Zollamt (Ausfuhrzollstelle) schreibt euch an und fragt, warum die Sendung noch nicht ausgeführt wurde. Ihr habt dann 45 Tage Zeit, zu reagieren. Da gibt es mehrere mögliche Antworten, die ihr denen geben könnt. Im Rahmen dieses Verfahrens könnt ihr dann die Frist bis auf die 150 Tage verlängern lassen. Antwortet ihr gar nicht innerhalb der 45-Tage-Frist, wird die Ausfuhr automatisch für ungültig erklärt.

Quelle: Verfahrensanweisung Atlas, Punkt 4.9.5:
www.zoll.de/DE/Fachthe..._node.html

Ein recht umfangreiches PDF, sehr hilfreich.

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