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Export - Import zur Reparatur - Export


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Nannerl Geschrieben am 31 Januar 2021



Dabei seit
14 Dezember 2019
27 Beiträge
Hallo liebes Cargoforum,

folgender Sachverhalt:

wir haben Objektive 2020 nach GB verkauft.

Jetzt kam im Januar nach dem Brexit ein Objektiv wieder von GB zu uns zur Reparatur.
Leider hat Fedex hier bei der Importverzollung viele Fehler gemacht:
1. mit falscher Tarifnummer verzollt, bei der nur 0,5 % Zollabgaben anfallen; richtig wäre eine Tarifnummer bei der 6,7 % Zollabgaben anfallen
Wie kann man das berichtigen lassen?


2. mit falschem Verfahren angemeldet: 4000 endgültiger Kauf
Wie kann man das berichtigen lassen?
Welcher Verfahrenscode wäre hier richtig? Welche Art des Geschäfts?
(meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine Rückware, aber ich weiß den Verfahrenscode und den Code für Art des Geschäfts hierfür nicht; weiters weiß ich nicht, wie man in dem Fall eine Rückware anmeldet, da wir hier ja kein ABD mit Versendungsvermerk haben - Brexit)

Nun soll das Objektiv nach kostenpflichtiger Reparatur wieder nach GB exportiert werden.
Müssen oben angegebene Fehler vorher bereinigt werden, bevor die Ausfuhr stattfinden kann?
Welcher Verfahrenscode muß jetzt in die Ausfuhranmeldung und welche Art des Geschäfts?

Was muß auf der Proformarechnung stehen:
1. eine Position mit Objektiv und dessen Warenwert (hier evtl. niedriger als der damalige Verkaufswert, da schon benutzt?)?
mit Zusatz "nur für Zollzwecke"
2. eine Position mit Reparatur und dessen Reparaturpreis?

Was gibt man dann als Gesamtpreis auf der Proformarechnung an: Warenwert + Reparaturpreis oder doch nur den Reparaturpreis?

Muß in der Ausfuhranmeldung dann in das Feld "in Rechnung gestellter Betrag" der Reparaturpreis?
Und in das Feld "Statistischer Wert" der Warenwert + Reparaturpreis + Frachtkosten im Inland (bei EXW)?

Ich habe hier im Forum vieles gelesen. Habe evtl. auch Antworten gefunden, ABER bin mir nicht sicher, ob diese
zu meinem speziellen Fall richtig passen - bin halt nur ein Laie :-(
DESHALB bitte ich Euch hier um Hilfe.

Vielen Dank im Voraus.
Ich habe das Thema nochmal reingestellt, da ich am Montag an der Arbeit vor diesem Problem stehe.


LG

CARGOFORUM PARTNER

waldorf Geschrieben am 31 Januar 2021



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Mal ganz grob: du kannst die Zollanmeldung berichtigen, entweder selber oder durch FedEx (letzteres ist sicher nicht so einfach, weil großer Laden. Du kannst die Ware als Rückware abfertigen oder als sog Ausbesserung. Lohnt sich der Aufwand - um wieviel Zoll geht es?
Ein größeres Problem kriegt dein Kunde. Wenn der in UK keine passive Veredelung begonnen hast, zahlt er bei der Rücksendung den Zoll für das gesamte Objektiv. Vielleicht hat er Glück und im momentanen Brexit-Chaos Meeting merkt das keiner.

Nannerl Geschrieben am 31 Januar 2021



Dabei seit
14 Dezember 2019
27 Beiträge
Hallo Waldorf,

vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.

Ok, das mit der Berichtigung der Importverzollung weiß ich jetzt.

Wir würden gerne als Rückware abfertigen, da uns einmal gesagt wurde, daß hier der Aufwand nicht so groß ist wie bei einer Ausbesserung und wir keine Erfahrung mit mit Ausbesserung haben. (Es würde sich um ca. 335,00 € Zollabgaben handeln.)

Würde ich bei einer Rückwarenabwicklung das Verfahren 1040 nehmen und Art des Geschäfts 21????

Nach meinen Recherchen, dürften für das Objektiv beim Import nach GB keine Zollabgaben anfallen (Tarifnummer 90021100; D - GB).
Wenn auch was anfallen würde, müßte mir das egal sein. Das ist das Problem des GB-Kunden.


Muß die Berichtigung der Importverzollung vor der jetzigen Ausfuhr des Objektivs passieren?


Wenn wir die Ausfuhranmeldung für die jetzige Ausfuhr des Objektivs nach der Reparatur machen (keine Ausbesserung), wäre dann der Verfahrenscode 4010??? Und was wäre der Code für Art des Geschäfts?

Kannst Du mir auch zu meiner Frage bezüglich der Proformarechnung was sagen?

Danke im Voraus.

Nannerl Geschrieben am 01 Februar 2021



Dabei seit
14 Dezember 2019
27 Beiträge
Guten Morgen,
weiß hier noch jemand Antworten auf meine obigen Fragen?
LG

TheDispatcher Geschrieben am 01 Februar 2021



Dabei seit
24 August 2009
196 Beiträge
Nannerl wrote:



Würde ich bei einer Rückwarenabwicklung das Verfahren 1040 nehmen und Art des Geschäfts 21????

Nach meinen Recherchen, dürften für das Objektiv beim Import nach GB keine Zollabgaben anfallen (Tarifnummer 90021100; D - GB).
Wenn auch was anfallen würde, müßte mir das egal sein. Das ist das Problem des GB-Kunden.


Muß die Berichtigung der Importverzollung vor der jetzigen Ausfuhr des Objektivs passieren?


Wenn wir die Ausfuhranmeldung für die jetzige Ausfuhr des Objektivs nach der Reparatur machen (keine Ausbesserung), wäre dann der Verfahrenscode 4010??? Und was wäre der Code für Art des Geschäfts?


Rückwarenabfertigung Verfahren 4010 - Art Gesch. 21

Die Berichtigung muss nicht zwingend vor Ausfuhr erfolgen. Warum hat Fedex die Fehler gemacht ?
Habt Ihr das Avis entsprechend beantwortet ? Wenn nicht, dann lass Fedex das berichtigen !

Ausfuhr nach Reparatur wäre 1040 - Art Gesch. 21

Zur Proforma : Warenwert + Reparaturkosten ausweisen, wenn eine Garantierepartur oder kostenlose
Rep. dann auch auf der Proforma erwähnen...

Nannerl Geschrieben am 01 Februar 2021



Dabei seit
14 Dezember 2019
27 Beiträge
Hallo TheDispatcher,

vielen vielen Dank für Deine Hilfe.

Auf Deine Frage: "Warum hat Fedex die Fehler gemacht ?
Habt Ihr das Avis entsprechend beantwortet ? Wenn nicht, dann lass Fedex das berichtigen !"

Fedex hat die Ware ohne Importfreigabe unsererseits einfach verzollt.
Wir haben das Avis erst bekommen, als die Ware schon bei uns im Haus war.
Ich werde mich an Fedex wenden, daß die eine Berichtigung beim Zollamt vornehmen.

LG

TheDispatcher Geschrieben am 02 Februar 2021



Dabei seit
24 August 2009
196 Beiträge
Na das ist ja mal wieder fein von Fedex !

Gemäß Artikel 19 UZK - Handeln ohne Vertretungsmacht

ist FEDEX zum Zollschuldner geworden !

In solchen Fällen verweigere ich die Bezahlung der Abgaben

an den Dienstleister.

Nannerl Geschrieben am 02 Februar 2021



Dabei seit
14 Dezember 2019
27 Beiträge
Ok, gut zu wissen. Vielen Dank für die Info.
LG

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