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Ware Schweiz Importieren


Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?


Isa2020 Geschrieben am 03 Februar 2021



Dabei seit
03 Februar 2021
2 Beiträge
Guten Abend

Wir möchten Ware zwische 1k und 3k in die Schweiz aus Deutschland importieren. Mit edecWeb sind wir bestens vertraut.

Allerdings weiß ich nicht, ob wir Waren die wir direkt in die Schweiz ausführen irgendwas beim Deutschen Zoll machen müssen? Wir hatten uns mehrmals beim Deutschen Zoll gemeldet, aber hier erzählt jeder irgendwas anderes.

Eine EORI - Nummer und ein IAAPlus Account haben wir. Aber ist das für direkten Ausfuhr notwendig, weil hier ein Zollmitarbeiter mal meinte wir brauchen kein ASumA, weil direkt ausgeführt wird. Kommt uns merkwürdig vor.

Danke
Isa

CARGOFORUM PARTNER

waldorf Geschrieben am 03 Februar 2021



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Du bist in der Schweiz und willst aus DE importieren. Dann hat du mit der Ausfuhr in DE nichts zu tun, weil du als Nicht-EU-ler hier keine Zollanmeldungen abgeben darfst. Das muss der dt. Verkäufer tun.

Isa2020 Geschrieben am 03 Februar 2021



Dabei seit
03 Februar 2021
2 Beiträge
Das stimmt nicht ganz. Man kann eine EORI Nummer als Schweizer beantragen und das hat auch geklappt.
Danke

Erzi4 Geschrieben am 04 Februar 2021



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Hallo Isa,

nach den EU-Zollvorschriften muss für gewerbliche Waren ab einem Sendungswert von mehr als 1.000 Euro grundsätzlich eine Zollanmeldung (Ausfuhranmeldung) abgegeben werden. Die Info, die Du über die A-SumA bekommen hast, ist insoweit irritierend, weil schlicht nicht relevant. Eine A-SumA gibt man in der EU für Zwecke der Risikoanalyse nur in ganz bestimmten Fällen ab, in denen keine Zollanmeldung abgegeben werden muss, z.B. bei bestimmten Wiederausfuhren aus einer Freizone.

Ein Schweizer Unternehmen darf aufgrund bilateraler Verträge zwischen der Schweiz und Deutschland in der EU als Zollanmelder tätig werden, wenn die Waren unmittelbar auf dem Landweg über die Grenze befördert werden. Insofern könnt Ihr mit Eurer EORI-Nummer tatsächlich in Zollanmeldungen als Zollanmelder auftreten. Das ist beim Import von der Schweiz nach Deutschland ganz problemlos möglich.

Der Haken bei Ausfuhren: neben der Rolle des Zollanmelders gibt es bei der Ausfuhr auch noch die Rolle des Ausführers. Ausführer und Zollanmelder sind häufig dieselbe Person, können aber auch voneinander abweichen. Der Ausführer muss allerdings zwingend in der EU ansässig sein! D.h., diese Rolle könnt Ihr als Schweizer Unternehmen grundsätzlich nicht wahrnehmen. Hier ist zwingend ein EU-ansässiges Unternehmen mit dessen EORI-Nummer einzubinden.

Technisch könntest Du dann mit Eurer EORI-Nummer die Ausfuhranmeldung als indirekter Vertreter des EU-ansässigen Ausführers abgeben. In der Praxis dürfte das aber eher selten gemacht werden. Neben zollrechtlichen Fragen muss man sich i.d.R auch Gedanken machen, wer aus umsatzsteuerlicher Sicht der Ausführer ist und einen entsprechenden Nachweis benötigt.

Saludos
Erzi4

Stuttgarter Geschrieben am 04 Februar 2021



Dabei seit
05 September 2019
46 Beiträge
Hallo,

jetzt bin ich aber gespannt...
Dass Ihr eine deutsche EORI-Nummer habt, heißt nicht, dass ihr auch in der EU als Ausführer auftreten könnt (siehe hierzu Art.1 Nr. 19 UZK-DA).

Ich bin hier bei Waldorf. Ihr könnt meiner Meinung nach nicht als zollrechtlicher Ausführer auftreten (es sei denn, Ihr habt eine ständige Niederlassung in der EU).

Bitte weiter berichten, das Thema interessiert mich.
Danke und Viele Grüße!

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